Übertragung von Zahlungsansprüchen

Übertragung von Zahlungsansprüchen

Wie gewohnt erledigen wir wieder die Übertragung der Zahlungsansprüche in der ZI-Datenbank für Sie, die Zahlungsansprüche müssen bis 15. Mai übertragen werden, die Meldung in derZID muss bis zum 10. Juni erfolgen. Auch unsere interne Börse für Zahlungsansprüche im Ringgebiet läuft wieder, wenn Sie übrige Zertifikate haben, bitte melden, wir können diese weitervermitteln. Zahlungsansprüche, die zwei Jahre nacheinander nicht genutzt werden, verfallen und werden eingezogen.

Derzeit liegen uns in der Geschäftsstelle noch einige Zahlungsansprüche vor! Wenn Sie welche Übernehmen oder Anbieten möchten, melden Sie sich telefonisch bei Herrn Heinz.

Kontakt

Benedikt Heinz

Tel.:  09127/9548660 (MR)
          09127/951198 (BMLG)

E-Mail: benedikt.heinz@mr-fuerth.de
             bmlg@mr-fuerth.de

Neuerungen Agrardieselantrag

Neuerungen bei der Agrardieselantragsstellung

Folgende Änderung ist bei der Agrardieselantragsstellung zu beachten: 

  • Antrag auf Steuerentlastung (Vordruck 1140) und vereinfachter Antrag (Vordruck 1142): Das Zollamt stellt keine Vordrucke mehr zur Verfügung. Wir empfehlen dringend die Online Variante zu verwenden, die Online-Anträge werden bei der Bearbeitung den Papieranträgen vorgezogen. Allerdings reicht die reine Online-Antragsstellung nicht, der komprimierte Ausdruck muss dem Hauptzollamt unterschrieben vorliegen (Post o. Fax)
  • Die Erklärung für Steuerbegünstigte (Formulare 1462 und 1463) muss ab dem 01.07.2019 nicht mehr abgegeben werden, sofern das Begünstigungsvolumen weniger als 200.000 € pro Kalenderjahr und die jeweilige Steuerbegünstigung beträgt!

 

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Kontakt

Helmut Schwab

Tel.: 09127/9548660
E-Mail: helmut.schwab@mr-fuerth.de

Nachlese Jahreshauptversammlung

Nachlese Jahreshaupversammlung 2019

Sehr geehrte Mitglieder,

wir bedanken uns für das Interesse und den guten Besuch an unserer Jahreshauptversammlung am 15.03.2019 in Cadolzburg. Wir haben auf ein Jahr zurückgeblickt, das mit sehr viel Herausforderungen gespickt war, sei es durch neue politische Verordnungen oder die extremen Witterungsverhältnisse.

Wie wir in Zukunft weiter mit diesen verschiedenen Einflüssen in der Landwirtschaft umgehen können und müssen, hat uns unser Referent Markus Heinz, Leiter für Pflanzenbau und Versuchswesen in Triesdorf geschildert. In Triesdorf beschäftigit man sich seit vielen Jahren mit den verschiedenen Herausforderungen und Auflagen mit Hilfe langjähriger Versuche. Herr Heinz bescherte uns interessante  Einblicke in die Zukunft und machte den Anwesenden Mut, dass es für die Zukunft Lösungswege geben wird.
Für den informativen, umfangreichen und trotzdem kurzweiligen Vortrag bedanken wir uns sehr.

Weiterhin bedanken wir uns bei den anwesenden Mitgliedern, dass Sie dem Beschlussvorschlag einer Beitragserhöhung zugestimmt haben. Die Letzte Beitragsanpassung fand vor 16 Jahren statt. Seitdem ist in unserer Maschinenring Geschäftsstelle viel passiert. Unser Team ist von 2 auf 6 Personen gewachsen und die Aufgabenbereiche und Arbeitsfelder sind größer und umfangreicher geworden. Um die breite Angebotspalette an Unterstützung, Dienstleistungen und Vergünstigungen für unsere Landwirtschaftlichen Betriebe im Landkreis Fürth aufrecht erhalten zu können, war es notwendig eine Beitragsanpassung durchzuführen.
Die jetzt angepassten aktuellen Beitragssätze finden Sie hier: Mitgliedschaft Maschinenring

Für Ihr entgegen gebrachtes Vertrauen in den Maschinenring und seine Mitarbeiter danken wir Ihnen recht herzlich! 

Ihr Maschinenring- Team

Vorstizender Herbert Engelhardt und Geschäftsführer Rainer Tiefel, danken dem Referenten Markus Heinz für den Vortrag

Kontakt

  1. Vorsitzender Herbert Engelhardt

Rainer Tiefel

Tel.:      09127/ 9548660
E-Mail: rainer.tiefel@mr-fuerth.de

Franziska Wollandt

Tel.:  09127/9548660 (MR)
E-Mail: franziska.wollandt@mr-fuerth.de

Betriebs- und Haushaltshilfe

Betriebs- und Haushaltshilfe

Stundensätze wurden angepasst
Zum 1. Januar 2019 wurden die Stundesätze für die nebenberufliche Betriebs- und Haushaltshilfe für MR-Kräfte angepasst. Nach Abzug der MR-Gebühr kommt ein Stundesatz von 18,50 € incl. Fahrtkosten zur Auszahlung.

Helferinnen und Helfer gesucht
Für kurzfristige Einsätze in der sozialen Betriebs- und Haushaltshilfe suchen wir ständig männliche und weibliche MR-Einsatzkräfte
die bereit sind diesen sozialen Dienst zu übernehmen. Die Erstattungssätze (siehe vorstehend) sind mittlerweile sehr attraktiv und können sich zu einem zweiten Standbein im landwirtschaftlichen Betrieb entwickeln. Bitte melden Sie sich bei Interesse oder
zur Klärung von Fragen in der Geschäftsstelle.

Meldung aller Bedarfssituationen
Bitte melden Sie alle Bedarfssituationen für die soziale Betriebs- und Haushaltshilfe in der Geschäftsstelle an. Es kommt hin und wieder sicherlich vor, dass angefragte Einsätze nicht gleich besetzt werden können. Es kommt aber auch gerade in letzter Zeit sehr häufig vor, dass wir für unsere Einsatzkräfte keine Einsätze im MR-Gebiet Fürth haben und vor allem die hauptberuflichen Kräfte dann zu Einsätzen in benachbarten Gebieten entsendet werden müssen. Wir wollen wieder verstärkt versuchen, unsere Kräfte auch im eigenen Dienstgebiet einsetzten zu können, dafür benötigen wir aber Ihre Mithilfe durch die Meldung der Bedarfssituationen.

Durch die aktuellen Regelungen werden die Kosten für die Betriebs- und Haushaltshilfe komplett durch die SVLFG (wenn versichert) übernommen. Nur bei Unfall sind an die LBG 10,– € pro Einsatztag zu entrichten. Weitere Zuzahlungen entstehen nicht, wenn der Einsatz im Rahmen der genehmigten Stunden angeleistet wird. Immer Genehmigungsbescheid der SVLFG genau zur Kenntnis nehmen bzw. im Zweifelsfall in der Geschäftsstelle nachfragen.

 

 

Kontakt

Helmut Schwab

Tel.: 09127/9548660
E-Mail: helmut.schwab@mr-fuerth.de

Benedikt Heinz

Tel.: 09127/9548660
E-Mail: benedikt.heinz@mr-fuerth.de

Checkliste Düngeverordnung

Checkliste Düngeverordnung

Was ist bei der Düngung zu beachten?

Vor der Düngung :

  • Berechnung der 170 kg N Grenze für organischen Dünger
  • Berechnung der Lagerkapazität des organischen Düngers in m³
  • Aufzeichnungs- und Meldepflicht bei Zu- oder Verkauf von Wirtschaftsdüngern
  • Berechnung der Düngebedarfsermittlung für N und P

 

Währen der Düngung / Ausbringung:

  • Bodenzustand beachten , Gewässerabstand einhalten , Einarbeitung, Gerätetechnik
  • Sperrfristen einhalten

 

Nach der Düngung

  • Berechnung Nährstoffvergleich nach Düngeverordnung
  • Berechnung Nähstoffvergleich nach Stoffstrombilanz

 

Gleich alles abhaken: Hier finden Sie die Checkliste zum Download. 

Kontakt

Franziska Wollandt

Tel.:  09127/9548660 (MR)
E-Mail: franziska.wollandt@mr-fuerth.de

AVDÜV: was gilt in welchem Betrieb?

AVDÜV: was gilt in welchem Betrieb?

Wir stellen in unserer täglichen Maschinenring Arbeit zunehmen fest, dass zur Gebietskulisse der roten und grünen Gebiete noch viel Unwissenheit draußen bei den Landwirten besteht.
In den unten aufgeführten Tabellen können Sie sich schnell selbst einordnen und feststellen welche zusätzlichen Maßnahmen in den roten Gebieten zu erfüllen sind, beziehungsweise mit welchen Erleichterungen grüne Betriebe arbeiten können.

Um zu sehen in wie weit Sie von der Gebietskulisse betroffen sind, können Sie in Ihrem Mehrfachantrag online unter Ihren Betriebsinformationen herausfinden. Sollten Sie Flächen im roten Gebiet haben, sind diese dort aufgelistet.

Bei Unklarheiten melden Sie sich gerne jederzeit telefonisch bei uns in der Geschäftsstelle, wir helfen gerne weiter!

Quelle: Hans Habermayr  – KBM