Änderung der Umsatzsteuer
Änderung der Umsatzsteuer für ein halbes Jahr
Die Große Koalition hat sich auf ein Konjunkturpaket geeinigt, das die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abfedern soll. Im Rahmen dessen werden unter anderem die Umsatzsteuersätze ab 01. Juli für 6 Monate von 19 % auf 16 % sowie von 7 % auf 5 % gesenkt.
Für die Berechnung des verringerten MwSt.-Satzes ist
ausschließlich das Leistungsdatum maßgebend.
Keinen Einfluss hat dagegen das:
– Datum des Vertragsabschlusses
– Rechnungsdatum
– Datum der Zahlung (Überweisung/Abbuchung)
Achten Sie deshalb jetzt ganz besonders auf ein korrektes Leistungsdatum. Bei unserer Maschinenring-Abrechnung wird dann automatisch der richtige Steuersatz verwendet und ausgewiesen.
Kontakt
Rainer Tiefel
Tel.: 09127/ 9548660
E-Mail: rainer.tiefel@mr-fuerth.de
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