Neuerungen bei der Agrardieselantragsstellung
Folgende Änderung ist bei der Agrardieselantragsstellung zu beachten:
- Antrag auf Steuerentlastung (Vordruck 1140) und vereinfachter Antrag (Vordruck 1142): Das Zollamt stellt keine Vordrucke mehr zur Verfügung. Wir empfehlen dringend die Online Variante zu verwenden, die Online-Anträge werden bei der Bearbeitung den Papieranträgen vorgezogen. Allerdings reicht die reine Online-Antragsstellung nicht, der komprimierte Ausdruck muss dem Hauptzollamt unterschrieben vorliegen (Post o. Fax)
- Die Erklärung für Steuerbegünstigte (Formulare 1462 und 1463) muss ab dem 01.07.2019 nicht mehr abgegeben werden, sofern das Begünstigungsvolumen weniger als 200.000 € pro Kalenderjahr und die jeweilige Steuerbegünstigung beträgt!
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Kontakt
Helmut Schwab
Tel.: 09127/9548660
E-Mail: helmut.schwab@mr-fuerth.de