Mäh-Knigge

Mäh-Knigge

Handlungsempfehlungen zur tierschonenden Mahd

Wir möchten aus gegebenem Anlass daran erinnern, dass seit dem 01.01.2020 das Mähen von innen nach außen für Flächen ab 1 ha Größe verpflichtend ist. Zudem muss der Landwirt Vergrämungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Wildtierrettung ergreifen, bevor er seine Grünland- oder Ackerfutterflächen beernten will. Wird im Streitfall nachgewiesen, dass er diese Maßnahmen unzureichend oder gar nicht durchgeführt hat, ist mit Sanktionen zu rechnen.

Zu dieser Thematik gibt es von der ALB Bayern die
„Mäh-Knigge“ Broschüre. Diese liegt in der Geschäftsstelle als Printerversion aus.

Hierzu hat die ALB Bayern einen neuen „Mäh-Knigge“ erstellt. Sie können den Mäh-Knigge auch auf der Homepage der ALB  als PDF Datei herunterladen.