Gemeinsam gesellschaftliche Verantwortung übernehmen

Gemeinsam gesellschaftliche Verantwortung übernehmen

Parlamentarischer Abend der fränkischen Maschinenringe in München

 

Gemeinsam die Zukunft gestalten – unter diesem Motto haben die sieben fränkische Maschinen- und Betriebshilfsringe (MR Franken Mitte, MR Fürth, MR Landkreis Ansbach, MR Regnitz-Franken, MR Roth und MR Weißenburg-Gunzenhausen) am 22. Oktober die Politiker in die Pfalzstube im Maximilianeum eingeladen.  Die Maschinenringe haben bei ihrem ersten Parlamentarischen Abend in München, den Politikern die Aufgaben und die Bedeutung der Maschinenringe für die regionale Landwirtschaft und für die Gesellschaft vermittelt. Gut 15 Landtagsabgeordnete (MdLs) und Agrarsprecher der Regierungsparteien waren der Einladung gefolgt und diskutierten die Vorschläge der Maschinenringe, wie aktuelle Anforderungen der Gesellschaft in Teilbereichen umgesetzt werden können ohne die Betriebe zu überfordern.

 

In einem ausführlichen Vortrag hat Manuel Burger (Geschäftsführer MR Franken Mitte e.V.), die Bedeutung der Maschinenringe beim Einsatz von umweltschonenden aber teuren landwirtschaftlichen Maschinen dargestellt und Möglichkeiten aufgezeigt, die Herausforderungen der neuen Düngeverordnung gemeinschaftlich zu meistern. Frau Franziska Wollandt (stellvert. Geschäftsführerin MR Fürth e.V.) stellte ein mögliches Pilotprojekt zum Aufbau einer Organisation zur koordinierten Landstreifenpflege vor, das auf der bestehenden Vernetzung der Maschinenringe aufgebaut werden kann. Ein wichtiger Faktor für die Entwicklung des ländlichen Raumes ist die Sicherung der Zuerwerbsmöglichkeiten für Landwirte. Was die Maschinenringe hier bereits leisten, hat Manfred Utz Geschäftsführer MR Maschinenring Franken GmbH dargestellt. Hier appellierte er an die Politiker keine zusätzlichen Hürden bei der Vergabe der Aufträge aufzubauen.

 

MdL Volker Bauer lobte die Vorstellung: „wir sind offen für kreative Lösungen und freuen uns, wenn wir die Themen weitertragen können“ – meinte er in seinem Statement. In einer sehr positiven und regen Diskussion wiesen die Vertreter der Maschinenringe die anwesenden Landtagsabgeordneten auf wichtige Handlungsfelder hin und bekamen Unterstützung zugesichert. Die Teilnehmer haben beschlossen, die weiteren Schritte gemeinsam zu gestalten. Um den „Bayerischen Weg“ der Agrarpolitik mit einer bäuerlichen Landwirtschaft ohne Strukturbruch fortzuführen, ist eine weitreichende Unterstützung durch die Politik notwendig. Die Maschinenringe brauchen für Ihre Mitglieder unterstützende Rahmenbedingungen in der überbetrieblichen Zusammenarbeit und diese sollen in Franken als Pilotprojekte geschaffen werden.

 

 

Kontakt

Rainer Tiefel

Tel.:      09127/ 9548660
E-Mail: rainer.tiefel@mr-fuerth.de

Mähdrescher – Erlass Bayern

Überbreite landwirtschaftliche Maschinen im Straßenverkehr: Mähdrescher – Erlass Bayern

Bei den Regelungen zur Teilnahme am Straßenverkehr für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und überbreite landwirtschaftliche Maschinen (breiter 3 Meter) werden sich zum Jahreswechsel voraussichtlich nachfolgend dargestellte Änderungen ergeben (Stand Dezember 2019):
Der bisherige Bayern-Erlass (Mähdrescher-Erlass) für überbreite Technik über 3 Meter wird mit einer Pflicht zur Stellung eines Begleitfahrzeuges auf öffentlichen Straßen erweitert. Inwieweit befreiende Regelungen für vorhandene Fahrzeuge erteilt werden, ist abhängig vom jeweiligen Landratsamt. Dieses Begleitfahrzeug wird ein Hinweisschild brauchen und möglichst sichtbare Beleuchtung (Rundumleuchte etc. Achtung, auf die Zulassung der Beleuchtung für diese Zwecke ist zu achten! ) Bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen unter < 3 Meter Breite wird weiterhin kein Bayernpaket (Beklebung, Beleuchtung etc.) notwendig sein.

Achtung: Grundsätzliches zum Landwirtschaftlichen Verkehr! Immer wieder sieht man landwirtschaftliche Fahrzeuge, die so verdreckt unterwegs sind, dass die Beleuchtung kaum zu erkennen ist. Es ist wichtig die Fahrzeuge sauber zu halten! Auch Abdeck- und Schutzeinrichtungen sind bei der Straßenfahrt erforderlich. Viele Traktoren besitzen inzwischen eine oder zwei Rundumleuchten. Diese sollten im Normalbetrieb ausgeschalten und wenn möglich eingeklappt sein. Diese Lampen sind nur dafür da, um auf Gefahrenstellen hinzuweisen, z.B. wenn die Straße verschmutzt ist, und diese gerade vom Landwirt gereinigt wird, kann die Rundumleuchte vom Traktor eingeschalten werden. Eine einfache Straßenfahrt ist keine Gefahr auf die extra hingewiesen werden muss! Das Einschalten der Rundumleuchte ohne Grund, wird von der Polizei zunehmend kritisiert und sanktioniert. Ist die Leuchte nachträglich angebracht worden und nicht im Fahrzeugschein vermerkt, so ist das im schlimmsten Falle eine Fahrt ohne gültige Betriebserlaubnis!

Kontakt

Franziska Wollandt

Tel.:  09127/9548660 (MR)
E-Mail: franziska.wollandt@mr-fuerth.de

Berechnungsprogramme

Berechnungsprogramme Düngeverordnung der LfL

Für die Berechnung der 170 kg N/ha Grenze und zur Berechnung des Lagerraumbedarfs hat die LfL wieder ein Excel Programm zur Verfügung gestellt. Auf der Homepage der LfL können Sie sich die aktuelle Version herunterladen. Um die Eingabefelder zu aktivieren, muss in der Excel Tabelle das Passwort “iab2020” eingegeben werden. Es ist zudem zwingend notwendig, dass die Betriebsnummer angegeben wird, denn dadurch werden die regionalen Niederschlagsdaten automatisch in das Programm übernommen.

Das Online-Programm zur Düngebedarfsermittlung wird voraussichtlich am 15.01.20 verfügbar sein. Das Excel Programm für die Berechnung der Düngebedarfsermittlung ist schon früher verfügbar.

Achtung: Betriebe im roten Gebiet müssen das Online-Programm nutzen, da die Nmin Simulation durchgeführt werden muss. Dies ist mit dem Excel-Programm nicht möglich.

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Franziska Wollandt

Tel.: 09127/95 48 660
E-Mail:  franziska.wollandt@mr-fuerth.de

Neuerungen zur Düngeverordnung

Neuerungen zur Düngeverordnung, Hinweise, Anmerkungen

Mit der Novellierung der Düngeverordnung in 2017 wurden einige Verschärfungen festgeschrieben, die jetzt ab 01.01.2020 in Kraft treten.

  • In der Düngebedarfsermittlung werden die Ausbringverluste bei Rinder- und Schweinegülle gesenkt.
    Rindergülle: 11,8 %, Schweinegülle: 6,3 %
    Im Umkehrschluss bedeutet das einen geringeren Mineraldüngerbedarf in der Düngeempfehlung nach Bedarfsermittlung.
  • Ab 2020 kann Harnstoff nur noch in Kombination mit einem Ureasehemmer ausgebracht werden, oder er muss innerhalb von vier Stunden eingearbeitet werden. Auf bestellten Ackerflächen darf Harnstoff nur noch mit Ureasehemmer ausgebracht werden.
  • Ab 2020 dürfen organische Düngemittel auf bestelltem Ackerland nur noch streifenförmig ausgebracht oder direkt eingebracht (Schlitztechnik) werden. (Betriebe < 15 ha landwirtschaftliche Nutzfläche, sind befreit)
  • Betriebe mit > 3 GV/ha und flächenlose Biogasbetriebe müssen für 9 Monate Lagerkapazität vorweisen.

Wie schon im letzten Jahr müssen Betriebe, die im roten Gebiet liegen, pro Hauptfrucht eine Nmin Probe ziehen. Da im letzten Jahr die Wartezeit in den Laboren enorm war, ist es jetzt auch möglich eine Nmin Probe bereits ab 1.11. zu ziehen, und diese dann mittels Simulation für die Bedarfsermittlung berechnen zu lassen. Achtung: Die Simulation der Nmin Werte in der Düngebedarfsermittlung, und die Simulation des Nmin Wertes nach der Probenahme haben nichts miteinander zu tun. Man kann also nicht die Simulierte Nmin-Wert-Probe, in der gesamten Düngebedarfsermittlung einsetzen.

Um einen Überblick zu erhalten, wann welche Nmin-Werte gezogen werden können, beziehungsweise zu Verfügung stehen, hilft Ihnen die folgende Tabelle.

Zudem müssen Landwirte im roten Gebiet Ihre Gülle untersuchen lassen. Denken Sie hier bitte auch an eventuelle längere Wartezeiten in den Laboren. Pro Jahr muss eine gültige Gülleprobe im Betrieb vorliegen. Gärreste sind mindestens zu jeder Hauptausbringzeit zu untersuchen. Behältnisse zur Ziehung von Gülleproben, erhalten Sie auch in der Geschäftsstelle, solange der Vorrat reicht.

Kontakt

Franziska Wollandt

Tel.: 09127/95 48 660
E-Mail:  franziska.wollandt@mr-fuerth.de

Weihnachtsgruß

Liebe Maschinenring Mitglieder,
Liebe Betriebshelferinnen und -helfer,

das Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu und ich möchte traditionell darauf zurückblicken. Durch die Lücke, die Manfred Utz in der MR Franken GmbH hinterlassen hat, war die Aufgabenverteilung in der Geschäftsstelle gezwungenermaßen eine andere. Rainer Tiefel hat viele Stunden in die Arbeit der GmbH gesteckt und fehlte deshalb manchmal an anderer Stelle im MR Fürth e.V.. Im ersten Halbjahr fiel unser Mitarbeiter Benedikt Heinz aufgrund eines Arbeitsunfalls aus und war bis Oktober im Krankenstand. Auch andere Mitarbeite/-innen hatten in diesem Jahr mehr Krankentage als aus den Vorjahren gewohnt. Dank des großartigen Geschäftsstellen-Teams war es uns möglich die Ausfälle soweit zu kompensieren, dass sie beim Mitglied draußen kaum spürbar waren. Auch für das kommende Jahr haben wir uns viel vorgenommen. Für die MR Franken GmbH suchen wir weiterhin Personal und werden die Firma weiter entwickeln. Die wohl größte Veränderung steht uns im MR Fürth ins Haus. Unser allzeit geschätzter Rainer Tiefel wird die Geschäftsführung an Franziska Wollandt übergeben. Er bleibt uns allerdings noch eine Zeit als Mitarbeiter erhalten und wird einige seiner Lieblingsprojekte weiterbetreuen. Im Namen aller Mitglieder sowie des MR-Vorstandes möchte ich mich bei Rainer Tiefel von ganzem Herzen bedanken. Er hat den Ring 32 Jahre als Geschäftsführer begleitet, stetig weiterentwickelt und dafür gesorgt, dass der Maschinenring auch im kleinsten Landkreis eine Zukunft hat.

Abschließend möchte ich mich wie alle Jahre für Ihre Treue unserem Maschinenring gegenüber bedanken. Ich wünsche Ihnen besinnliche und friedvolle Feiertage sowie ein erfolgreiches und vor allem gesundes Jahr 2024.
Ihr Herbert Engelhardt, 1. Vorstand

Ihr Vorsitzender, Herbert Engelhardt

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Herbert Engelhardt
1. Vorsitzender