Maschinenring in Franken APP

Maschinenring in Franken APP

 

Wann sind Sie das letzte Mal ohne Ihr Smartphone aus dem Haus gegangen? Ob im Stall oder auf dem Feld – das Smartphone ist unser alltäglicher Begleiter.

Wir als Maschinenring nutzen die Möglichkeiten, die die Digitalisierung bietet, damit Sie:

  • Schnell und unkompliziert auf Informationen Ihres Ringes zugreifen können
  • sich über die im Ring vorhandene Agrartechnik informieren können
  • aktuelle Rabatt-Aktionen von Partnerfirmen nutzen können
  • Abrechnungsbelege auf einfachem Weg, auch direkt vom Feld, übermitteln können.

 

Deshalb ist die Maschinenringe-in-Franken App für uns ein wichtiger Schritt im direkten Dialog mit unseren Mitgliedern. Durch die Anmeldung können wir Ihnen individuell Informationen liefern. So haben Sie jetzt auch die Möglichkeit unkompliziert, zeit- und ortsunabhängig Ihre Belege an uns schicken.

Wir sind gespannt, wie die neue App bei Ihnen ankommt. Mithilfe Ihrer Rückmeldung, werden wir sie ständig weiterentwickeln. 

Kontakt

Karolina Wagner

Tel.: 09141 / 874 77 72
E-Mail: karolina.wagner@mr-franken.de

Hier unsere App downloaden, registrieren und entdecken!

Bodennahe Gülleausbringung

Bodennahe Gülleausbringung

 

Ab 2020 müssen gemäß § 6 (3) DÜV flüssige organische Düngemittel, die einen wesentlichen Gehalt an verfügbarem Stickstoff haben (z. B. Gülle), auf bestelltes Ackerland streifenförmig aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden.

Für Grünland oder mehrschnittigen Feldfutterbau gelten die Vorgaben ab 2025.

 

Ausnahmen für kleine Betriebe (streifenförmige Ablage nicht notwendig)
Betriebe mit weniger als 15 ha landwirtschaftliche genutzte Fläche sind von der bodennahen Ausbringung befreit.

Bei der Grenze < 15 ha landwirtschaftliche genutzte Fläche bleiben folgende Flächen unberücksichtigt (DüV § 8 (6) 1 und 2):

  • Flächen, auf denen nur Zierpflanzen oder Weihnachtsbaumkulturen angebaut werden, Baumschul-, Rebschul-, Strauchbeeren- und Baumobstflächen, nicht im Ertrag stehende Dauerkulturflächen des Wein- oder Obstbaus sowie Flächen, die der Erzeugung schnellwüchsiger Forstgehölze zur energetischen Nutzung dienen,
  • Flächen mit ausschließlicher Weidehaltung bei einem jährlichen Stickstoffanfall (Stickstoffausscheidung) an Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von bis zu 100 Kilogramm Stickstoff je Hektar, wenn keine zusätzliche Stickstoffdüngung erfolgt,
  • Grünlandflächen mit einer Hangneigung > 20 % auf mehr als 30 % der Fläche.

 

Sonstige Ausnahmen:
Flächen mit Baumobst sind von der streifenförmigen Ausbringung befreit.

 

Quelle: Lfl, https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/032173/index.php

Kontakt

Franziska Wollandt

Tel.: 09127/95 48 660
E-Mail:  franziska.wollandt@mr-fuerth.de