Übertragung von Zahlungsansprüchen

Übertragung von Zahlungsansprüchen

Wie gewohnt erledigen wir wieder die Übertragung der Zahlungsansprüche in der ZI-Datenbank für Sie, die Zahlungsansprüche müssen bis 15. Mai übertragen werden, die Meldung in derZID muss bis zum 10. Juni erfolgen. Auch unsere interne Börse für Zahlungsansprüche im Ringgebiet läuft wieder, wenn Sie übrige Zertifikate haben, bitte melden, wir können diese weitervermitteln. Zahlungsansprüche, die zwei Jahre nacheinander nicht genutzt werden, verfallen und werden eingezogen.

Derzeit liegen uns in der Geschäftsstelle noch einige Zahlungsansprüche vor! Wenn Sie welche Übernehmen oder Anbieten möchten, melden Sie sich telefonisch bei Herrn Heinz.

Kontakt

Benedikt Heinz

Tel.:  09127/9548660 (MR)
          09127/951198 (BMLG)

E-Mail: benedikt.heinz@mr-fuerth.de
             bmlg@mr-fuerth.de

Neuerungen Agrardieselantrag

Neuerungen bei der Agrardieselantragsstellung

Folgende Änderung ist bei der Agrardieselantragsstellung zu beachten: 

  • Antrag auf Steuerentlastung (Vordruck 1140) und vereinfachter Antrag (Vordruck 1142): Das Zollamt stellt keine Vordrucke mehr zur Verfügung. Wir empfehlen dringend die Online Variante zu verwenden, die Online-Anträge werden bei der Bearbeitung den Papieranträgen vorgezogen. Allerdings reicht die reine Online-Antragsstellung nicht, der komprimierte Ausdruck muss dem Hauptzollamt unterschrieben vorliegen (Post o. Fax)
  • Die Erklärung für Steuerbegünstigte (Formulare 1462 und 1463) muss ab dem 01.07.2019 nicht mehr abgegeben werden, sofern das Begünstigungsvolumen weniger als 200.000 € pro Kalenderjahr und die jeweilige Steuerbegünstigung beträgt!

 

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Kontakt

Helmut Schwab

Tel.: 09127/9548660
E-Mail: helmut.schwab@mr-fuerth.de