Meldeportal jetzt online

Meldeportal zur Ausbringtechnik für flüssige Wirtschaftsdünger freigeschaltet

Das lange erwartete Meldeportal zur Ausbringtechnik von flüssigen Wirtschaftsdüngern wurde nun freigeschaltet. Darüber informiert die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).

Alle landwirtschaftlichen Betriebe mit mehr als 15 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche, die flüssige Wirtschaftsdünger nicht bodennah bzw. streifenförmig ausbringen, sind verpflichtet, einmal jährlich eine Meldung abzugeben.

Das Meldeportal ist ab sofort erreichbar unter:
www.lfl.bayern.de/ausbringtechnik

Direkter Zugang zum Formular:
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmelf/stmelf/angaben_verduennung/index

Mit der Freischaltung des Meldeportals wird auch die Allgemeinverfügung zur Genehmigung von Ausnahmen von der bodennahen Ausbringtechnik gemäß § 6 Abs. 3 Sätze 3 und 4 der Düngeverordnung (DüV) angepasst. Die Anpassung erfolgt voraussichtlich zum 09.03.2026.

Ab diesem Zeitpunkt haben die betroffenen Betriebe vier Wochen Zeit, die Meldung für das Jahr 2026 abzugeben. Dies gilt auch dann, wenn der flüssige, wasserverdünnte Wirtschaftsdünger bereits breitflächig (z. B. in den Bestand oder auf Grünland) ausgebracht wurde.

Ab dem Jahr 2027 muss die jährliche Meldung vor der ersten Ausbringung erfolgen.

Weitere Informationen stellt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft ebenfalls über ihre Informationskanäle sowie die landwirtschaftliche Fachpresse bereit.

Quelle: LfL : Regelungen zur Ausbringtechnik flüssiger organischer Dünger – LfL

Kontakt

Franziska Wollandt

Tel.: 09127/95 48 660
E-Mail:  franziska.wollandt@mr-fuerth.de

Neue Regeln für die Gülle-Breitverteilung

Welche Ausnahmen gelten für die Bodennahe Gülleausbringung?

 

Unter folgenden Gegebenheiten, ist es möglich, folgende Düngemittel ohne Bodennahe, streifenförmige Technik auszubringen:

 

  1. Jauche und andere flüssige, organische und organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich Wirtschaftsdüngern mit bis zu zwei Prozent Trockenmassegehalt (TM- Gehalt) :
  • Der Betrieb muss sicherstellen, dass die 2% TM-Gehalt zu jeder Zeit der Ausbringung nicht überschritten ist.
  • Der TM- Gehalt ist in den Düngeaufzeichnungen zu dokumentieren.

 

  1. Mit Wasser verdünnte Rindergülle mit bis zu 4,6 Prozent TM – Gehalt:
  • Der Betrieb muss sicherstellen, dass die 4,6% TM-Gehalt zu jeder Zeit der Ausbringung nicht überschritten ist.
  • Mischgüllen oder separierte Rindergüllen sind hiervon ausgenommen. Die Ausbringung hat zwingend bodennah streifenförmig zu erfolgen.
  • Der TM- Gehalt ist in den Düngeaufzeichnungen zu dokumentieren.

 

ACHTUNG:

Um die unter 1. Und 2. aufgeführten Düngemittel per Breitverteilung ausbringen zu dürfen, bedarf es ab sofort einer vorherigen Meldung!

  • Die Verdünnung der oben genannten Düngemittel muss jährlich vor der ersten Ausbringung elektronisch bei der LfL gemeldet werden. (Formular wird demnächst auf der LfL Seite zur Verfügung gestellt)
    In der Meldung muss angegeben werden welcher Wirtschaftsdünger verdünnt wird, wo die Verdünnung im Betrieb durchgeführt wird, und woher das Wasser bezogen wird.
  • Bei einer kontinuierlichen Verdünnung im Lagerbehälter ist einmal im Jahr eine Probe zu ziehen. Erst nach erhalt der Analyseergebnisse darf die Ausbringung erfolgen. Alternativ können die Gehalte auch mit dem Lagerraumprogramm berechnet werden. Die Herkunft des benötigten Wassers ist hier ebenfalls zu dokumentieren.
  • Bei der Verdünnung im Fass oder in der Vorgrube ist einmal im Jahr vor der Ausbringung eine Probe des unverdünnten homogenisierten Wirtschaftsdüngers zu ziehen.
    Mit dem TS Gehalt der Untersuchung, kann mit dem Gemeinschaftsgrubenprogramm der LfL die Verdünnung je Fass berechnet werden. Die Herkunft des Wassers ist zu dokumentieren. Die Zufuhr des Wassers in das Fass ist mindestens mit einem C- Schlauch sicherzustellen.
  • Analyseergebnisse, Berechnungen und Dokumentation der Wasserentnahme sind 3 Jahre aufzubewahren und bei einer Kontrolle vorzulegen. Zusätzlich werden bei einer Kontrolle Proben des verdünnten Wirtschaftsdüngers gezogen.
  • Für Jauche allein besteht weiterhin keine Melde- und Nachweispflicht für die Breitverteilung.
  1. Kleine Betriebe

Kleine Betriebe mit weniger als 15 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche sind von der streifenförmigen, bodennahen Ausbringung befreit. Bei der Ermittlung der landwirtschaftlichen Nutzfläche dürfen folgende Flächen abgezogen werden:

  • Zierpflanzen, Weihnachtsbaumkulturen, Baumschul-, Rebschul-, Strauchbeeren- und Baumobstflächen, nicht im Ertrag stehende Dauerkulturen des Wein- und Obstbaus sowie KUPs
  • Flächen mit ausschließlicher Weidehaltung bei einem jährl. Stickstoffanfall aus Tierhaltung von bis zu 100 kg N/ ha- wenn keine zusätzl. Stickstoffdüngung erfolgt.
  • Flächen mit >20 % Hangneigung auf >30% des Feldstücks. (Nachzulesen in iBALIS)
  • Streuobstwiesen (min. 30 Bäume/ha)
  • Kleinstflächen bis 0,1 ha
  • Flächen mit bewilligter Einzelflächenausnahme
  • Flächen mit VNP (2024-2028) P11,P12,P21,P22,G27,G/E24, G/E25 und KULAP K18, K50
  • Flächen des Betriebes die nicht gedüngt und nicht genutzt werden
  • Flächen mit Verbot organischer Düngung (Wasserschutzgebiete)
  • Agroforst, Weinbau, Obstbau, Hopfenbauflächen und andere Flächen mit Baumkulturen.

Quelle: LfL : Regelungen zur Ausbringtechnik flüssiger organischer Dünger – LfL

Kontakt

Franziska Wollandt

Tel.: 09127/95 48 660
E-Mail:  franziska.wollandt@mr-fuerth.de

6-tägige Flusskreuzfahr – Donauzauber

Donauzauber

Von Passau bis Budapest mit Nicko Maxima

von 23. bis 28. Oktober 2026

Diese sechstägige Donaukreuzfahrt verbindet entspanntes Reisen mit Kultur, Genuss und besonderen Erlebnissen. An Bord eines komfortablen Flussschiffs entdecken die Teilnehmenden die schönsten Städte entlang der Donau – darunter Wien, Budapest und Bratislava – sowie einzigartige Naturlandschaften wie die Wachau. Kulinarische Höhepunkte, Wellnessangebote und stimmungsvolle Abende mit Live-Musik sorgen für Erholung und Geselligkeit. Ergänzt wird die Reise durch fachliche Programmpunkte und ausgewählte Besichtigungen an Land.

 

TAG 1: Passau – Leinen los!
Die Reise beginnt mit einer Werksbesichtigung der HORSCH Leeb Application Systems GmbH in Landau an der Isar inklusive Mittagsimbiss (vorbehaltlich Terminbestätigung). Anschließend geht es weiter nach Passau zur Einschiffung auf die komfortable NICKO Maxima. Nach dem Willkommensempfang an Bord heißt es „Leinen los“. Auf der Fahrt Richtung Wien genießen wir vom Deck aus die eindrucksvolle Schlögener Schlinge. Der Tag klingt bei einem gemeinsamen Abendessen und einem stimmungsvollen Maschinenring-Abend in der Lounge aus.

TAG 2: KAISERSTADT WIEN
Während des Frühstücks erreichen wir Wien. Am Vormittag bleibt Zeit, das Schiff zu genießen, bevor am frühen Nachmittag eine geführte Stadtrundfahrt zu den Highlights der Kaiserstadt startet – Hofburg, Spanische Hofreitschule, Schloss Belvedere und Stephansdom. Zum Abschluss sehen wir das Hundertwasserhaus, optional auch die UNO-City. Am Abend heißt es wieder „Leinen los“ Richtung Budapest, begleitet von bester Stimmung mit Bordmusiker Ben Ray.

TAG 3: BUDAPEST – KÖNIGIN DER DONAU
Der Vormittag steht ganz im Zeichen der Entspannung an Bord. Am frühen Nachmittag erreichen wir Budapest und entdecken bei einem geführten Rundgang die Highlights der Innenstadt, darunter die St.-Stephans-Basilika und den Freiheitsplatz. Am Abend verlassen wir die festlich beleuchtete Stadt und setzen die Fahrt Richtung Bratislava fort.

TAG 4: BRATISLAVA
Am Nachmittag Ankunft in der slowakischen Hauptstadt Bratislava. Bei einem geführten Rundgang erkunden wir die charmante Altstadt mit Domkirche, Kapitulsgasse und Klarissenkirche. Anschließend bleibt Zeit zur freien Verfügung, bevor wir am Abend weiterfahren.

TAG 5: QUER DURCH DIE WACHAU
Am Vormittag genießen wir die landschaftlich reizvolle Fahrt durch die Wachau. In Dürnstein haben Sie Zeit für einen individuellen Spaziergang durch die Altstadt oder zur Burgruine. Am Abend feiern wir beim festlichen Galadinner und der Abschlussfeier an Bord.

TAG 6: ABSCHIED VON DER DONAU
Am Morgen Ankunft in Passau und Ausschiffung. Auf der Heimreise besuchen wir den ökologisch geführten Betrieb Mayerhofer Agrar mit Mittagsimbiss. Am Nachmittag Rückkehr zu den Ausgangsorten. 

Im Reisepaket enthalten:

  • Bustransfer nach Passau und zurück
  • Exklusive Schiffsreise mit der NICKO Maximaauf der Donau in einer Außenkabine
  • 5x Übernachtung in der gebuchten Kabinenkategorie
  • Vollpension an Bord inkl. festlichem Gala Dinner
  • Stadtrundfahrt/-führung in Wien mit einem örtlichen Bus und Guide
  • Stadtrundgang in Budapest mit örtlichem Guide
  • Stadtrundgang in Bratislava mit örtlichem Guide
  • Landwirtschaftliches Programm inkl. Mittagsimbiss auf der Hin– und Rückreise
  • Nutzung des Wellnessbereichs mit Sauna und Whirlpool
  • Musikalische Unterhaltung an Bord mit Vollblutmusiker Ben Ray
  • Reiseführer mit Landkarte pro Kabine
  • Audiogeräte während der Führungen
  • Hafengebühren
  • Gut abgesichert: Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung

PREIS PRO PERSON IN DER DOPPELKABINE

  • Hauptdeck:                                      1.435,- €
  • Mitteldeck (franz. Balkon):          1.599,- €
  • Oberdeck (franz. Balkon):            1.655,- €

Anmeldezeitraum: 07.01. – 13.03.2026

Kontakt

MR Verbund GmbH
Dorsbrunner Str. 2
91792 Ellingen-Stopfenheim
Tel.: 09141- 84 24 94-0
Fax: 09141 8424949
E-Mail: info@mr-mfr.de

Ausführungsverordnung DüV – rote Gebiete, gelbe Gebiete ab sofort gekippt


Ausführungsverordnung DüV – rote Gebiete, gelbe Gebiete ab sofort gekippt

Die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung ist unwirksam, das heißt rote und gelbe Gebiete sind ab sofort aufgehoben. Die Düngeverordnung (DüV) in sich bleibt aber bestehen, das bedeutet, dass für alle Flächen jetzt die üblichen Regelungen der Düngeverordnung gelten.
Aber auch die Erleichterungen und Ausnahmeregelungen die durch die Ausführungsverordnung DÜV geregelt wurden, fallen weg!

Alle Betriebe sind dennoch aufgefordert, zusätzlich zu den rechtlichen Mindestvorgaben die erforderlichen Maßnahmen zum bestmöglichen Schutz des örtlichen Grund- und Oberflächenwassers umzusetzen, da die Ziele der Nitratrichtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie unabhängig von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erreicht werden müssen!

Wie sich das Urteil auf die Betriebe auswirkt, erklären wir hier im Detail:

Was hat das Bundesverwaltungsgericht am 24.10.2025 entschieden?

Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung unwirksam ist, und somit die Ausweisung der aktuellen roten und gelben Gebiete aufgehoben ist. 

Was bedeutet die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für die geplante Ausweisung der roten Gebiete zum 31.12.2025?

Die aktuelle Ausweisung ist aufgehoben, das Verfahren zur Neuausweisung wird gestoppt. Der Bund muss nun eine neue Rechtsgrundlage für die Ausweisung schaffen.

 

Haben Landwirte damit vollständige Freiheit beim Düngen?

Nein, nur die zusätzlichen Maßnahmen in roten und gelben Gebieten, gelten ab sofort und bis zur Schaffung der erforderlichen Rechtsgrundlage durch den Bund nicht mehr.

Alle übrigen Vorgaben der DüV sowie alle Vorgaben des Förderrechts zur Düngung gelten weiterhin und sind einzuhalten!

 

Was bedeutet das konkret für die bayerischen Betriebe, die bisher rote Flächen bewirtschafteten?

 

Reduzierung des Stickstoffbedarfs:

Alle Haupt- und Zweitfrüchte dürfen in der kommenden Düngesaison nach Bedarf gemäß DüV (Bedarfsermittlung) gedüngt werden. Die Reduzierung der N-Düngung um 20% ist aufgehoben.

Grenze 170 kg N/ha schlagbezogen

  • Die Grenze 170 kg Gesamt-N/ha und Jahr aus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln schlagbezogen entfällt im Düngejahr 25/26
  • Vorsicht: Die Grenze 170 kg Gesamt-N/ha und Jahr (Kalenderjahr) betriebsbezogen bleibt gemäß DüV bestehen und ist zwingend einzuhalten!

Sperrfristen

Mit Stichtag 24. Oktober 2025 gelten ausschließlich die Sperrfristen und Sperrfristverschiebungen für nicht rote Flächen.

 

Landkreis / kreisfreie Stadt Verschiebung um …
Stadt Erlangen und
Lkrs. Erlangen-Höchstadt,
Stadt und Lkrs. Fürth,
Stadt Nürnberg,
Lkrs. Neustadt/Aisch-Bad Windsheim,
Lkrs. Roth, Stadt Schwabach,
Lkrs. Weißenburg-Gunzenhausen
2 Wochen
(15. November 2024 bis Ablauf des 14. Februar 2025)
Stadt und Lkrs. Ansbach,
Lkrs. Nürnberger Land
4 Wochen
(29. November 2024 bis Ablauf des 28. Februar 2025)
Regierungsbezirk
Oberfranken
2 Wochen
(15. November 2024 bis Ablauf des 14. Februar 2025)

Auswirkung auf Stickstoffdüngung für Herbst 2025

  • Auf Grünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau dürfen im Zeitraum von 1. September bis Sperrfristbeginn maximal 80 kg N je Hektar aus flüssigen organischen Düngemitteln ausgebracht werden (anstatt 60 kg N/ha).
  • Die Einschränkung bei der Düngung über Festmist von Huf- und Klauentieren oder Komposte bei Zwischenfrüchten ohne Futternutzung auf nicht mehr als 120 kg N/ha entfällt.

Auswirkung auf Stickstoffdüngung für Sommer/Herbst 2026

  • Verbot der N-Düngung zu Wintergerste im Herbst entfällt
  • Verbot der N-Düngung zu Winterraps im Herbst, wenn der verfügbare Bodenstickstoffgehalt mehr als 45 kg N je Hektar beträgt, entfällt
  • Verbot der Düngung von Zwischenfrüchten ohne Futternutzung entfällt

Anbau von Zwischenfrüchten vor allen Sommerkulturen

  • Sommerungen dürfen im Frühjahr 2026 mit Düngemitteln mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff gedüngt werden, auch wenn im Herbst des Vorjahres keine Zwischenfrucht angebaut wurde.
  • Vorsicht: Unabhängig davon sind alle GAB- und GLÖZ-Vorgaben aus dem Förderrecht einzuhalten, z.B. die Vorgabe GLÖZ 6, wonach eine Bodenbedeckung im Umfang von mindestens 80 Prozent einzuhalten ist.

Bodenstickstoffuntersuchung

Verpflichtende Nmin-Untersuchung entfällt, es können die veröffentlichten Nmin-Werte oder die Nmin-Simulation für die Düngeplanung 25/26 verwendet werden.

Wirtschaftsdüngeruntersuchung

Die verpflichtende Wirtschaftsdüngeruntersuchung oder alternative Berechnung über das LfL-Lagerraumprogramm entfällt.

 

Was bedeutet das konkret für die bayerischen Betriebe, die bisher gelbe Flächen bewirtschafteten?

Anbau von Zwischenfrüchten vor allen Sommerkulturen

  • Sommerungen dürfen im Frühjahr 2026 mit Düngemitteln mit einem wesentlichen Gehalt an Phosphat gedüngt werden, auch wenn im Herbst des Vorjahres keine Zwischenfrucht angebaut wurde oder Stoppelbrache einer Getreidevorfrucht stehen blieb
  • Vorsicht: Unabhängig davon sind alle GAB- und GLÖZ-Vorgaben aus dem Förderrecht ein zuhalten, z.B. die Vorgabe GLÖZ 6, wonach eine Bodenbedeckung im Umfang von mindestens 80 Prozent einzuhalten ist.

Erweiterte Abstände zu Oberflächengewässern

  • Entfallen mit Stichtag 24. Oktober 2025
  • Vorsicht: Die Gewässerabstände der DüV und die Gewässerabstände aus anderen Rechtsbereichen gelten weiterhin
  •  

Was bedeutet das Urteil für Betriebe, die bisher von den Erleichterungen der AVDüV profitiert haben?

  • Ab dem 01.01.2026 gelten die Regelungen für die Aufzeichnungspflichten der DüV, Ausnahmen von der Aufzeichnungspflicht gelten dann nur noch für Betriebe, die
    • abzüglich von Flächen nach § 10 Absatz 3 Nummer 1 und 2 DüV weniger als 15 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) bewirtschaften
    • gleichzeitig höchstens auf 2 Hektar Sonderkulturen anbauen
    • gleichzeitig einen jährlichen Nährstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von nicht mehr als 750 kg Stickstoff je Betrieb aufweisen
    • und zusätzlich keine außerhalb des Betriebes anfallenden Wirtschaftsdünger sowie organischen und organisch-mineralischen Düngemittel, bei denen es sich um Gärrückstände aus dem Betrieb einer Biogasanlage handelt, übernehmen und aufbringen.
  • Auch die Erleichterungen für die Mindestlagerkapazitäten nach § 3 AVDüV enden mit Ablauf des 31.12.2025
    • Nach den Vorgaben der DüV sind ab dem 01.01.2026 nun ausnahmslos bis zu 9 Monate Mindestlagerkapazität vorgeschrieben!

Quelle: LfL

Kontakt

Franziska Wollandt

Tel.: 09127/95 48 660
E-Mail:  franziska.wollandt@mr-fuerth.de

Maschinenabfrage

Maschinenabfrage

Wir pflegen seit Gründung des Maschinenringes die Maschinenkartei unserer Mitglieder.
Somit ist eine schnelle Vermittlung zwischen Mitgliedern gewährleistet.

Sie haben sich eine neue Maschine angeschafft, Ihren Fuhrpark erweitert oder bieten eine komplette Dienstleistung an?

Melden Sie Ihren aktuellen Maschinenbestand hier!

 

 

(Ihre Daten werden nur im Rahmen der Maschinenvermittlung zwischen Mitgliedern herausgegeben. Die Maschinenkartei wird exklusiv vom Maschinen- und Betriebshilfsring Fürth e.v. geführt. Andere dritte haben darauf keinen Zugriff)

 

Katharina Wellhöfer

Tel.: 09127/9548660
E-Mail: katharina.wellhöfer@mr-fuerth.de

Nachlese Jahreshauptversammlung 2025

Jahreshauptversammlung 2025 – Nachlese

BAm 21.03.2025 fand die diesjährige Jahreshauptversammlung des Maschinen- und Betriebshilfsringes Fürth e.V. statt.

Nachdem der Vorsitzende Herbert Engelhardt die anwesenden Mitglieder und Ehrengäste begrüßt hatte- berichtete Geschäftsführerin Franziska Wollandt über die Arbeit des Ringes im Jahr 2024, die Termine die besucht wurden und die aktuellen Entwicklungen in den Tochterunternehmen.

Anschließend sprachen Landrat Bernd Obst, MdL Petra Guttenberger (CSU) und MdL Horst Arnold (SPD) ein Grußwort. Sie berichteten aus ihrer politischen Arbeit, sowie ihre Vorhaben und Ideen für die Landwirtschaftlichen Betriebe in Mittelfranken- im besonderen für den Landkreis Fürth.

Nach den Grußworten stellte Geschäftsführerin Franziska Wollandt das neue Digitalisierungspaket „Mein Acker“ vor. Das digitale Büro steht den Mitgliedern des MR Fürth ab sofort bis März 2027 kostenfrei zur Verfügung. „Mein Acker“ beinhaltet nicht nur eine Ackerschlagkartei sondern auch eine digitale revisionssichere Dokumentenablage mit Schnittstellen zu den Steuerberatungsprogrammen und ein Lohnabrechnungstool, für eine noch schnellere Abrechnung über den Maschinenring.

Unter dem Tagesordnungspunkt 5 berichtete Franziska Wollandt über die Haushaltszahlen. Der endgültige Abschluss 2023 konnte mit einem Plus von 5.754,38 € abschließen. Der Vorläufige Abschluss 2024 wurde mit einem Plus von 48.239,25 € verbucht. Den Haushaltsvoranschlag stellte Franziska Wollandt mit einem Plus von 11.150,00 € vor. Die Abschlüsse sowie der Haushaltsvoranschlag wurden von der Versammlung einstimmig beschlossen.

Nach den Haushaltszahlen wurde Helmut Schwab für 30 Jahre und Andrea Hofmockel für 10 Jahre Betriebszugehörigkeit geehrt. Vorsitzender Herbert Engelhardt bedankte Sich bei den beiden für ihren Einsatz für den Maschinenring Fürth.

Nach den Regularien hielt Christina Beckler vom KBM e.V. einen Vortrag zum Thema, Sichere Deckungsbeiträge durch Naturschutz- und Biodiversität- was ist dran am Grundsatz „Mehr Geld für weniger Arbeit“.
Sie stellte gegenüber- wie Naturschutz Programme im laufenden Betrieb eine Möglichkeit sein können, den Deckungsbeitrag im Betrieb zu sichern. Die Landwirtschaft sieht sich vor allem durch den Klimawandel immer höheren Herausforderungen gegenüber gestellt und der Betriebsmitteleinsatz muss scharf gerechnet werden. Mit Beispielen aus ihrem eigenen Betrieb sowie den dazugehörigen Deckungsbeitragsrechnungen legte Sie dar, wie ein Bereitstellen einer Naturschutzmaßnahme eine Ergänzung im Einnahmenportfolio eines Betriebes sein kann. Sie ermutigte die Anwesenden Betriebsleiter und Leiterinnen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und auch darüber zu sprechen.

Zum Schluss wurde noch das Gewinnspiel für die Anwesenden Mitglieder ausgelost.

Wir bedanken uns bei allen die unsere Jahreshauptversammlung besucht haben- über die rege Teilnahme haben wir uns sehr gefreut.    

Franziska Wollandt

Tel.:  09127/9548660
E-Mail: franziska.wollandt@mr-fuerth.de