Agrardieselantrag 2023: wir unterstützen Sie!

Agrardieselantrag für 2023:

so können wir helfen

 

Zur Agrardieselsteuer-Erstattung:

  • Die Antragsabgabefrist für das Verbrauchsjahr 2023 endet am 30.09.2024
  • Den Papierantrag zur Agrardieselsteuer-Erstattung gibt es nicht mehr.
  • Ab 2024 kann der Agrardieselantrag nur mehr elektronisch gestellt werden.

 

Elektronische Antragstellung Agrardieselantrag
Für die elektronische Antragstellung über das Zoll-Portal sind im Vorfeld zwei Schritte erforderlich

  1. ELSTER- Organisationszertifikat für Deinen agrardieselberechtigten landwirtschaftlichen Betrieb
    Voraussetzung dabei ist eine eigene Steuernummer für das landwirtschaftliche Unternehmen.
  2. Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal

 

Hier finden Sie eine Schritt-für Schritt-Anleitung.

Bitte beantrage zuerst das ELSTER-Organisationszertifikat, da Du dieses für die Registrierung des Geschäftskundenkontos im Zoll-Portal benötigst.

 

Kontakt

Benedikt Heinz

Tel.: 09127/9548660
E-Mail: benedikt.heinz@mr-fuerth.de

Jahreshauptversammlung 2024

Nachlese der Jahreshauptversammlung 2024

 

Am 23.02.2024 fand unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt. Auf der Tagesordnung standen in diesem Jahr die Satzungsneufassung und Vorstandswahlen.

Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden Herbert Engelhardt, stellte die neue Geschäftsführerin Franziska Wollandt den Geschäftsbericht vor. Der Verrechnungswert des Maschinen- und Betriebshilfsringes Fürth betrug im Jahr 2023 knapp 2,6 Millionen. Die Zahlen in der Betriebshilfe sind leider stark eingebrochen- ein Nachfolger für Herbert Weinmann wurde noch nicht gefunden.
Im Anschluss hielt Franziska Wollandt eine Rede mit der Sie die Arbeit von Rainer Tiefel als langjähriger Geschäftsführer würdigte. Rainer Tiefel erhielt eine Urkunde und ein kleines Präsent, für seine 33 Jahre als Geschäftsführer des Maschinen- und Betriebshilfsringes Fürth e.V.

Der neue Landrat Bernd Obst sowie Horst Arnold (Mdl) hielten ein kurzes Grußwort für die gut besuchte Versammlung.

Anschließend stellte Franziska Wollandt den Haushalt vor. Der Vorläufige Abschluss 2023 schließt mit 15.518,17 € ab, der endgültige Abschluss 2022 mit 38.41,91 €. Der Haushaltsvoranschlag wir mit einem Minus von 1.000 € veranschlagt. Die Kassenprüfer beantragten die Entlastung der Geschäftsführung und der Vorstandschaft, die Einstimmig von der Versammlung erteilt wurde. Der endgültige Haushalt 2022 sowie der Voranschlag 2024 wurden ebenfalls einstimmig beschlossen.

Nach den Haushaltszahlen stellte Rainer Tiefel die Satzungsneufassung vor und erläuterte die Änderungen. Hauptsächlich wurden einige Modernisierungen vorgenommen, wie zum Beispiel die Einladung per E-Mail oder die Möglichkeit eine Versammlung auch Online abhalten zu können. Der Satzungsneufassung wurde von der Mitgliederversammlung einstimmig zugestimmt.

Unter dem Tagesordnungsunkt 6 wurden die Vorstandsneuwahlen abgehalten.
Vorher wurden die ausscheidenden Vorstandsmitglieder geehrt, Hans Honold und Günter Leberer verlassen nach 35 Jahren, Thomas Peter nach 38 Jahren die Vorstandschaft.
Für diesen Einsatz wurden Sie von Herbert Engelhardt mit einer Urkunde geehrt.
Die Wahlleitung der Vorstandsneuwahlen wurde Herrn Pfeufer vom AELF Fürth- Uffenheim übertragen, der wiederum Andrea Hofmockel, Heike Boas und Rainer Tiefel als Wahlhelfer benannte. Herr Pfeufer bat die neu zur Wahl stehenden Personen sich kurz vorzustellen. Neu zur Wahl stellten sich Moritz Strobl aus Gonnersdorf für den Posten des 2. Vorsitzenden, sowie Stephanie Leberer, Georg Peter und Gerd Götz für den Gesamtvorstand.
Da keine Weiteren Vorschläge aus der Mitgliederversammlung genannt wurden, konnten alle Wahlgänge in einem eingesammelt und während des Fachreferates ausgezählt werden.

Herr Dr. Michael Mederle referierte zu dem Thema: „Fachrecht vs. Förderrecht- Stelle ich 2024 einen Mehrfachantrag?“. Er verschaffte den Anwesenden einen Überblick darüber welche Rechtlichen Regularien tatsächlich mit dem Mehrfachantrag verknüpft sind, und welche Auflagen aufgrund des Förderrechts unabhängig vom Mehrfachantrag gelten. Des weiteren führte er mit ein paar Beispielsrechnungen vor, wie sich die Fördergelder auf unterschiedliche Betriebszweige auswirken. Er riet den Betrieben die Auswirkungen der nicht Beantragung des Mehrfachantrages im Voraus gründlich durchzurechnen und sich im klaren zu sein, welche Auswirkungen dies auf den Betrieb haben kann. In Sachen Nachhaltigkeitsprüfung, oder Kreditwürdikgeitsprüfung, wird oft der Mehrfachantrag herangezogen. Ist dieser als Basis nicht mehr vorhanden, müssen die Daten selbst erfasst und dokumentiert werden- dies könnte zu einem deutlichen Mehraufwand führen.

Im Anschluss an das Fachreferat wurden die Wahlergebnisse von Herrn Pfeufer verkündet. Es waren 61 Wahlberechtigte Personen anwesend.

    1. Vorsitzender Herbert Engelhardt gewählt mit 59 Stimmen
  1. Vorsitzender Moritz Strobl gewählt mit 59 Stimmen

Gesamtvorstand           gewählt mit 60 Stimmen

Beirat                              gewählt mit 59 Stimmen

Herr Pfeufer gratulierte den Vorstandsmitgliedern und Herr Engelhardt bedankte sich für die Wahl und beendete die Versammlung nach der Gewinnspielauslosung pünktlich um 22 Uhr.

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern und Ehrengästen, die unsere Versammlung so zahlreich besucht haben.

 

Kontakt

Franziska Wollandt

Tel.: 09127/95 48 660
E-Mail:  franziska.wollandt@mr-fuerth.de

Anmeldung Newsletter

Mit unserem MR-Aktuell halten wir Sie regelmäßig über die aktuellen Themen aus der Landwirtschaft in Ihrer Region auf dem Laufenden.

Kontakt

Franziska Wollandt

Tel.:  09127/9548660 (MR)
E-Mail: franziska.wollandt@mr-fuerth.de

Hinweise zur Bedarfsermittlung und Düngeverordnung allgemein

Hinweise zur Bedarfsermittlung und Düngeverordnung allgemein

Sowohl das Excel als auch das online Programm der Lfl stehen für die Düngebedarfsermittlung für das Düngejahr 2023/2024 zur Verfügung.

Im online Programm wurden ein paar Neuerungen eingepflegt auf die wir kurz informieren möchten.

 

Nmin Prognose und Simulation

Es ist im neuen Programm nicht nur möglich den Nmin Wert zu simulieren, sondern auch prognostizieren zu lassen. Das bedeutet, dass in Zukunft ab November Nmin Werte für die roten Gebiete gezogen werden können, und eine Bedarfsermittlung auch schon im Dezember gerechnet werden kann auch wenn die eigenen Nmin Werte noch nicht vorliegen. Somit stehen den Landwirtschaftlichen Betrieben 4 Wochen mehr zur Verfügung, um Ihre Bedarfsermittlung zu rechnen. Des weiteren hat die Lfl bereits Vorläufige Nmin Werte für alle Kulturen veröffentlicht, die ab sofort für die Berechnungen außerhalb der roten Gebiete herangezogen werden können.

 

 

Flächen außerhalb Bayerns

Betriebe, die Flächen in anderen Bundesländern bewirtschaften, haben mit der neuen online Version des Düngebedarfsermittlungsprogrammes die Möglichkeit die Außerbayerischen Flächen einzutragen und berechnen zu lassen. Allerdings funktioniert die Nmin Simulation bei diesen Flächen nicht, hier muss der vom Bundesland veröffentlichte Wert oder ein eigener gezogener Nmin Wert eingetragen werden. Zudem bildet das Programm die Gesetzlichen Regelungen der anderen Bundesländer nicht ab, eventuelle Ausnahmeregelungen oder Bewirtschaftungsauflagen werden nicht berücksichtigt.

Standardbodenuntersuchungen

Die aktuell eingetragenen Standardbodenuntersuchungen werden im neuen Programm festgeschrieben und können nicht überschrieben werden. Neue Untersuchungen können zusätzlich eingetragen werden. Standardbodenuntersuchungen die nach dem 15.03. gezogen werden, verwendet das Programm automatisch erst im nächsten Düngejahr. Sie sind aber trotzdem sofort hinterlegt und stehen für das nächste Jahr dann zur Verfügung. 

Bitte nutzen Sie die nächsten Wochen, um Ihre Unterlagen für eine Düngebedarfsermittlung zusammen zu stellen und kontrollieren Sie diese auf Vollständigkeit. Ab sofort können wir Ihnen bei den Berechnungen helfen. Die Jahreszusammenfassung der ausgebrachten Düngemengen aus dem Vorjahr muss bis zum 31.03.2024 erfolgt sein.
Achtung: Alle Betriebe, die Ihre Unterlagen VOLLSTÄNDIG bis zum 15.03.2024 einreichen, erhalten Ihre Berechnungen Fristgerecht zurück. Für verspätete oder unvollständige Unterlagen können wir keine fristgerechte Erstellung garantieren.

Stoffstrombilanzverordnung

Mit einer Neuerung der Stoffstrombilanzverordnung ist frühestens im 1. Quartal 2024 zu rechnen.
Alle Betriebe die bisher eine Stoffstrombilanz rechnen mussten, erstellen diese auch Weiterhin im bekannten Programm der Lfl. Alle Betriebe die jetzt in 2023 neu Stoffstrombilanzierungspflichtig geworden wären, müssen keine Stoffstrombilanz erstellen.
Wie die neue Stoffstrombilanzverordnung gestaltet wird, welche Betrieblichen Grenzen es geben wird, ist bisher noch unklar. Die Lfl wird für die neue Stoffstrombilanz dann wieder ein Programm erstellen. Wir Informieren Sie sobald es Neuigkeiten gibt.

 

Informationen zu Betriebskontrollen

Die Lfl hat Hinweise herausgegeben was bei Betriebskontrollen zu beachten ist, sowie häufige Fehlerquellen genannt:

  • Bei Unklarheiten bezüglich der Kontrolle SOFORT beim Prüfpersonal nachfragen! Fragen Sie nach was genau geprüft wird und welche Unterlagen vorliegen müssen.
  • Prüfen Sie die Vollständigkeit der Unterlagen
  • Prüfen Sie, ob alle Nachweise vorhanden sind (Berechnungsgrundlage Lagerräume oder eigene Ertragsnachweise)
  • Prüfen Sie die Lesbarkeit der Unterlagen
  • Achten Sie auf Fristgerechte Erstellung ihrer Unterlagen
  • Ankäufe oder Verkäufe werden in kg, dt, t, oder m³ abgewickelt und dokumentiert NICHT in ha, Fass, Fuhre etc.
  • Prüfen Sie ob bei der 170 kg /ha Berechnung der richtige Bezugszeitraum für den Tierbestand gewählt wurde.
  • Bei Aufnahme oder Abgabe von Wirtschaftsdüngern prüfen, ob alle Belege von Abgeber, Aufnehmer und Transporteur übereinstimmen und vollständig sind.
  • Wirtschaftsdünger müssen vollständig deklariert sein (Inhaltsstoffe und % – tierischer Anteil in Biogasgülle)
  • Prüfen Sie ob Ihre Standardbodenuntersuchungen aktuell sind (Alle 6 Jahre!).
  • Prüfen Sie ob Ihre Aufzeichnung der Düngemaßnahmen komplett ist (Innerhalb von 2 Tagen dokumentieren, Datum, Düngerart, Inhaltsstoffe, Flächennahme und -Größe sowie ausgebrachte Menge/ha)
  • Bei Tausch oder Verkauf von Mineraldünger, Belege schreiben und vom aufnehmenden Landwirt unterschreiben lassen. Evtl. vorher Lagerbestand prüfen und abgleichen.

 

 

 

 

Kontakt

Franziska Wollandt

Tel.:  09127/9548660 (MR)
E-Mail: franziska.wollandt@mr-fuerth.de

Geplante Ausweitung der Pflichtversicherung

 

Geplante Ausweitung der Pflichtversicherung

für Stapler und Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h

 

Es stehen Planungen im Raum die Pflichtversicherung für Haftpflichtversicherung für selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 20km/h oder weniger einzuführen. Die Versicherungswirtschaft hatte sich dafür eingesetzt es bei der bisherigen ösung über die Privat-, Betriebs-, und landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung zu belassen. Diese stellt einen bewährten und ausreichenden Schutz dar.

Der Gesetzgeber ist den Argumenten der Versicherungswirtschaft zumindest teilweise gefolgt: 

  • Der gesonderte Abschluss einer Kraftfahrt- Haftpflicht- Versicherung ist nicht erforderlich
  • Die Mindestversicherungssummen gemäß den Vorschriften der Pflichtversicherung können über die Privat-, Betriebs, und landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung abgesichert werden.
  • Die Regelung tritt erst ab 1.1.2025 in Kraft

Somit hat die Versicherungswirtschaft jetzt genügend Zeit für die betroffenen Kund*innen Lösungen zu erarbeiten und anzubieten. Bei Fragen setzen Sie sich mit ihrer Versicherung oder ihrem Versicherungsmakler in Verbindung.

Erosionsschutzklassen

Erosionsschutzklassen

 

Vor einigen Wochen haben wir sie über die neuen Erosionsschutz – Klassen informiert. In Verbindung mit den neuen GLÖZ 5 Maßnahmen führte dies zeitweise zur Verwirrungen. Das AELF Fürth-Uffenheim hat nun eine neue tabellarische Übersicht erstellt, mit der sich die Auflagen schnell ablesen lassen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Amt oder an ihren örtlichen Maschinenring.

Kontakt

Franziska Wollandt

Tel.:  09127/9548660 (MR)
E-Mail: franziska.wollandt@mr-fuerth.de