Solarfresh – Herbstaktion

Solarfresh – Herbstaktion

 

Eine Reinigung der Photovoltaikanlage im Herbst hat verschiedenste Vorteile. Besonders in diesem Jahr fallen besonders hartnäckige Verschmutzungen auf den Anlagen auf, die durch den unregelmäßigen, zum Teil sogar fehlenden Niederschlag und gleichzeitig die langen Hitzeperioden entstanden sind. Diese Verschmutzungen haben sich zum Teil so stark verfestigt, dass eine professionelle Reinigung notwendig sein kann. Zudem sammeln sich über die Jahre Harze, Pollen, Staub, Moose und Flechten an, die die Leistung der Photovoltaikanlage mindern können. Im Herbst nimmt die Sonneneinstrahlung zunehmend ab, sodass nur eine saubere Anlage das verfügbare Sonnenlicht optimal nutzen kann. Zudem sammeln sich auf im Herbst gereinigte Anlagen über den Winter weniger Moose, Flechten und Dachgrünspan. Eine regelmäßige Reinigung hilft sowohl die Erträge zu maximieren, als auch die Lebensdauer der Anlage zu verlängern.

 Sichern  Sie sich deshalb jetzt Ihr exklusives Herbstangebot für die anstehende Herbsttour der Firma Solarfresh!

Kontakt

Andrea Hofmockel

Tel.: 09127/95 48 660
E-Mail: andrea.hofmockel@mr-franken.de

Herbstaktion 

Zusätzlich zu den 10% MR Rabatt gibt es 10% Herbstrabatt oben drauf!

50 % Nachlass
auf eine thermographische Überprüfung
(nach erfolgter maschineller Reinigung Ihrer PV-Anlage)

Gültig für Auftragszusagen bis 30.09.2026

 

MeinAcker Neuigkeiten

MeinAcker Neuigkeiten

Auch im Sommer wurde fleißig an der Weiterentwicklung von MeinAcker gearbeitet. Anbei folgt ein kleiner Überblick zu den aktuellsten Neuerungen:

MeinAcker App

Die MeinAcker App wurde neu aufgesetzt und ist ab sofort im Apple App Store und Google Play Store verfügbar. In der neuen App ist die Schlagkarteianwendung und die Dokumente Anwendung in einer App verknüpft und ersetzt somit die Scan App und die Schlagkartei App. Lohnarbeiten wird schrittweise ebenfalls in die neue App integriert.
Die alten Apps können derzeit noch wie gewohnt parallel weiter genutzt werden. Zu gegebener Zeit werden die Nutzer zum Umstieg auf die neue App hingewiesen.

Neuerungen in der Schlagkartei

Auswertung „DÜV Zusammenfassung“

Die Auswertung „DÜV Zusammenfassung“ wurde für alle bayerischen Betriebe freigeschalten. Damit steht nach Generierung des Ausdrucks eine kompakte Übersicht aller für die Düngeverordnung relevanten Daten zur Verfügung. Diese Auswertung kann im Rahmen einer Betriebskontrolle vorgelegt werden.

Filtermöglichkeit Anbauplanung

Die Anbauplanung wurde um eine neue Filter- und Sortierfunktion für Kulturen erweitert. Kulturen können nun je nach Erntejahr individuell ein- oder ausgelbendet sowie in einer frei wählbaren Reihenfolge sortiert werden. Neben der bisherigen Standardsortierung, kann nun auch alphabetisch sortiert werden.

Gehaltsklasse P

Die Düngebedarfsermittlung wurde um eine neue Spalte „Gehaltsklasse P“ erweitert. Die Spalte zeigt die aktuelle Gehaltsklasse des Feldstücks an und wird hinter dem 3 Jahres- Saldo P eingeblendet. Die Anzeige basiert auf den Daten der Düngebedarfsermittlung. Ist keine Bedarfsermittlung vorhanden, wird automatisch die Gehaltsklasse der hinterlegten Bodenprobe übernommen.

Pflanzenschutz Zulassungsnummern

Sollte ein Pflanzenschutzmittel mehrere Zulassungsnummern besitzen, ist es nun möglich, zwischen der alten und neuen Zulassungsnummer auszuwählen. Änderungen bei den Warnhinweisen passen sich gegebenenfalls an.

 

Kostenstruktur MeinAcker ab 2027

Ab 2027 wird die Nutzung von MeinAcker kostenpflichtig.
Aufgrund der sehr diversen Betriebsstrukturen und Betriebsgrößen in unserem Ringgebiet, hat die Vorstandschaft beschlossen, die Nutzungskosten an die Betriebsgröße zu koppeln.

Grundgebühr MeinAcker:         65€ netto/ Jahr
+ 1€/ha netto/Jahr

Die Preisgestaltung lehnt sich an den Mitgliedsbeitrag an und ermöglicht auch den kleinsten Betrieben in unserem Ringgebiet eine kostengünstige Nutzung.

Der Support wird über die Geschäftsstelle gewährleistet. Die Supportleistungen werden mit einem Stundensatz von 85€ netto/Stunde in Rechnung gestellt.

Sobald das Programm kostenpflichtig wird, werden die Nutzer in der Anwendung dazu aufgefordert, der Nutzungsgebühr zuzustimmen. Ab der kostenpflichtigen Buchung des Programms, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate. Das Programm kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Vertragsjahres gekündigt werden.

Allgemeine Fragen zum Programm und den einzelnen Funktionen beantworten wir natürlich jederzeit kostenfrei. Rufen sie uns gerne an!

Kontakt

Franziska Wollandt

Tel.:  09127/9548660 (MR)
E-Mail: 
franziska.wollandt@mr-fuerth.de

Änderung Anmeldeverfahren iBALIS und FAL-BY

Änderung Anmeldeverfahren iBALIS und FAL-BY

Zur Verbesserung der Cybersicherheit, muss das Anmeldeverfahren von iBALIS zum
1. September 2026 geändert werden. Für Sie als Anwender ändern sich nur zwei Dinge:

  • Beim Anklicken des Anmeldebuttons unter www.ibalis.bayern.de erfolgt eine Weiterleitung auf eine neue Seite, den Zentralen Anmeldedienst des StMELF bei der HI-Tier-Datenbank
  • Zukünftig muss bei Eingabe der Betriebsnummer die 09 (für Bayern) zwingend vorangestellt sein

Künftige Anmeldemaske in der HIT:

  • Wichtig ist die Neuerung mit der Eingabe von 09 vor der Betriebsnummer
  • Das Feld optionale Angaben kann jetzt noch nicht genutzt werden.

Für zukünftige Anmeldungen beim Mehrfachantrag ist es auch erforderlich, dass in der HI-Tier Datenbank eine E-mail Adresse hinterlegt ist.  Sollte hier in iBALIS unter „Stammdaten“ noch eine Fehlermeldung auftauchen, dann loggen Sie sich bitte unter www.hi-tier.de mit ihren iBALIS-Daten ein und beachten Sie die Benachrichtigungen und Hinweise in der blau umrandeten Box.  Gehen Sie auf „Bestätigter Kommunikationskanal“ und folgen sie den dortigen Anweisungen.

Positiver Nebeneffekt: Sobald ihre Mailadresse bestätigt ist, können sie sich bei Verlust des Passwortes auch jederzeit ein neues auf die Mailadresse schicken lassen.

 

Kontakt

Franziska Wollandt

Tel.: 09127/95 48 660
E-Mail:  franziska.wollandt@mr-fuerth.de

Johannitag 2026 – Rückblick

Immer ein Highlight – Johannitag

Heiße Temperaturen sind wir am Johannitag inzwischen gewohnt – der 28.06.2026 setzte aber nochmal eine Schippe drauf.

Bei fast 40 Grad, war unser Maschinenringstand ein gern besuchter Schattenplatz für die wenigen, die sich bei diesen Temperaturen nach Triesdorf wagten. Wir bedanken uns recht herzlich bei allen Mitgliedern, die uns an diesem Tag bei uns am Stand besucht haben, um sich ihr Geschenk abzuholen. Es sind noch einige Messbecher übrig, wer demnächst unsere Geschäftsstelle besucht und seinen Gutschein aus dem Rundschreiben dabei hat, kann sich sein Johannitag Geschenk auch nachträglich noch abholen.


Der Johannitag 2027 findet nächstes Jahr am 27.06.27 statt.

 

Impressionen vom Johannitag

Bildergalerie

Meldeportal jetzt online

Meldeportal zur Ausbringtechnik für flüssige Wirtschaftsdünger freigeschaltet

Das lange erwartete Meldeportal zur Ausbringtechnik von flüssigen Wirtschaftsdüngern wurde nun freigeschaltet. Darüber informiert die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).

Alle landwirtschaftlichen Betriebe mit mehr als 15 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche, die flüssige Wirtschaftsdünger nicht bodennah bzw. streifenförmig ausbringen, sind verpflichtet, einmal jährlich eine Meldung abzugeben.

Das Meldeportal ist ab sofort erreichbar unter:
www.lfl.bayern.de/ausbringtechnik

Direkter Zugang zum Formular:
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmelf/stmelf/angaben_verduennung/index

Mit der Freischaltung des Meldeportals wird auch die Allgemeinverfügung zur Genehmigung von Ausnahmen von der bodennahen Ausbringtechnik gemäß § 6 Abs. 3 Sätze 3 und 4 der Düngeverordnung (DüV) angepasst. Die Anpassung erfolgt voraussichtlich zum 09.03.2026.

Ab diesem Zeitpunkt haben die betroffenen Betriebe vier Wochen Zeit, die Meldung für das Jahr 2026 abzugeben. Dies gilt auch dann, wenn der flüssige, wasserverdünnte Wirtschaftsdünger bereits breitflächig (z. B. in den Bestand oder auf Grünland) ausgebracht wurde.

Ab dem Jahr 2027 muss die jährliche Meldung vor der ersten Ausbringung erfolgen.

Weitere Informationen stellt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft ebenfalls über ihre Informationskanäle sowie die landwirtschaftliche Fachpresse bereit.

Quelle: LfL : Regelungen zur Ausbringtechnik flüssiger organischer Dünger – LfL

Kontakt

Franziska Wollandt

Tel.: 09127/95 48 660
E-Mail:  franziska.wollandt@mr-fuerth.de