Mein Acker Intensiv Schulung

MeinAcker: Intensiv-Schulungen

Termin: Freitag, 16.01.2026

09:30 Uhr – ca. 15:00 Uhr  
Ort:       Gasthaus Seerose – Horbach
Zielgruppe: Für alle, die MeinAcker nutzen oder besser kennenlernen möchten.
Gerne kann ein Laptop mitgebracht werden um parallel im Programm arbeiten zu können.

 

 

 

Gerne würden wir auch wieder eine reine Frauen Schulung anbieten- sofern sich genug Teilnehmerinnen finden. Bei Interesse registrieren sie sich gerne vorab hier:

Ich habe Interesse an einer Mein Acker vor Ort Schulung, exklusiv für Frauen – Formular ausfüllen

 

 

Franziska Wollandt

Tel.:  09127/9548660 (MR)
E-Mail: franziska.wollandt@mr-fuerth.de

Öffnungszeiten während der Feiertage

Öffnungszeiten während den Feiertagen und zwischen den Jahren:

22.12.25+23.12.25: 08:00- 15:00 Uhr
24.12.25-26.12.25 geschlossen
29.12.25+30.12.25: 08:00 Uhr -12.30 Uhr
31.12.25-01.01.26: geschlossen
02.01.26+05.01.26: 08:00 Uhr-12:30 Uhr
06.01.26: geschlossen

Ab dem 07.01.2026 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar.

 

Ausführungsverordnung DüV – rote Gebiete, gelbe Gebiete ab sofort gekippt


Ausführungsverordnung DüV – rote Gebiete, gelbe Gebiete ab sofort gekippt

Die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung ist unwirksam, das heißt rote und gelbe Gebiete sind ab sofort aufgehoben. Die Düngeverordnung (DüV) in sich bleibt aber bestehen, das bedeutet, dass für alle Flächen jetzt die üblichen Regelungen der Düngeverordnung gelten.
Aber auch die Erleichterungen und Ausnahmeregelungen die durch die Ausführungsverordnung DÜV geregelt wurden, fallen weg!

Alle Betriebe sind dennoch aufgefordert, zusätzlich zu den rechtlichen Mindestvorgaben die erforderlichen Maßnahmen zum bestmöglichen Schutz des örtlichen Grund- und Oberflächenwassers umzusetzen, da die Ziele der Nitratrichtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie unabhängig von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erreicht werden müssen!

Wie sich das Urteil auf die Betriebe auswirkt, erklären wir hier im Detail:

Was hat das Bundesverwaltungsgericht am 24.10.2025 entschieden?

Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung unwirksam ist, und somit die Ausweisung der aktuellen roten und gelben Gebiete aufgehoben ist. 

Was bedeutet die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für die geplante Ausweisung der roten Gebiete zum 31.12.2025?

Die aktuelle Ausweisung ist aufgehoben, das Verfahren zur Neuausweisung wird gestoppt. Der Bund muss nun eine neue Rechtsgrundlage für die Ausweisung schaffen.

 

Haben Landwirte damit vollständige Freiheit beim Düngen?

Nein, nur die zusätzlichen Maßnahmen in roten und gelben Gebieten, gelten ab sofort und bis zur Schaffung der erforderlichen Rechtsgrundlage durch den Bund nicht mehr.

Alle übrigen Vorgaben der DüV sowie alle Vorgaben des Förderrechts zur Düngung gelten weiterhin und sind einzuhalten!

 

Was bedeutet das konkret für die bayerischen Betriebe, die bisher rote Flächen bewirtschafteten?

 

Reduzierung des Stickstoffbedarfs:

Alle Haupt- und Zweitfrüchte dürfen in der kommenden Düngesaison nach Bedarf gemäß DüV (Bedarfsermittlung) gedüngt werden. Die Reduzierung der N-Düngung um 20% ist aufgehoben.

Grenze 170 kg N/ha schlagbezogen

  • Die Grenze 170 kg Gesamt-N/ha und Jahr aus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln schlagbezogen entfällt im Düngejahr 25/26
  • Vorsicht: Die Grenze 170 kg Gesamt-N/ha und Jahr (Kalenderjahr) betriebsbezogen bleibt gemäß DüV bestehen und ist zwingend einzuhalten!

Sperrfristen

Mit Stichtag 24. Oktober 2025 gelten ausschließlich die Sperrfristen und Sperrfristverschiebungen für nicht rote Flächen.

 

Landkreis / kreisfreie Stadt Verschiebung um …
Stadt Erlangen und
Lkrs. Erlangen-Höchstadt,
Stadt und Lkrs. Fürth,
Stadt Nürnberg,
Lkrs. Neustadt/Aisch-Bad Windsheim,
Lkrs. Roth, Stadt Schwabach,
Lkrs. Weißenburg-Gunzenhausen
2 Wochen
(15. November 2024 bis Ablauf des 14. Februar 2025)
Stadt und Lkrs. Ansbach,
Lkrs. Nürnberger Land
4 Wochen
(29. November 2024 bis Ablauf des 28. Februar 2025)
Regierungsbezirk
Oberfranken
2 Wochen
(15. November 2024 bis Ablauf des 14. Februar 2025)

Auswirkung auf Stickstoffdüngung für Herbst 2025

  • Auf Grünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau dürfen im Zeitraum von 1. September bis Sperrfristbeginn maximal 80 kg N je Hektar aus flüssigen organischen Düngemitteln ausgebracht werden (anstatt 60 kg N/ha).
  • Die Einschränkung bei der Düngung über Festmist von Huf- und Klauentieren oder Komposte bei Zwischenfrüchten ohne Futternutzung auf nicht mehr als 120 kg N/ha entfällt.

Auswirkung auf Stickstoffdüngung für Sommer/Herbst 2026

  • Verbot der N-Düngung zu Wintergerste im Herbst entfällt
  • Verbot der N-Düngung zu Winterraps im Herbst, wenn der verfügbare Bodenstickstoffgehalt mehr als 45 kg N je Hektar beträgt, entfällt
  • Verbot der Düngung von Zwischenfrüchten ohne Futternutzung entfällt

Anbau von Zwischenfrüchten vor allen Sommerkulturen

  • Sommerungen dürfen im Frühjahr 2026 mit Düngemitteln mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff gedüngt werden, auch wenn im Herbst des Vorjahres keine Zwischenfrucht angebaut wurde.
  • Vorsicht: Unabhängig davon sind alle GAB- und GLÖZ-Vorgaben aus dem Förderrecht einzuhalten, z.B. die Vorgabe GLÖZ 6, wonach eine Bodenbedeckung im Umfang von mindestens 80 Prozent einzuhalten ist.

Bodenstickstoffuntersuchung

Verpflichtende Nmin-Untersuchung entfällt, es können die veröffentlichten Nmin-Werte oder die Nmin-Simulation für die Düngeplanung 25/26 verwendet werden.

Wirtschaftsdüngeruntersuchung

Die verpflichtende Wirtschaftsdüngeruntersuchung oder alternative Berechnung über das LfL-Lagerraumprogramm entfällt.

 

Was bedeutet das konkret für die bayerischen Betriebe, die bisher gelbe Flächen bewirtschafteten?

Anbau von Zwischenfrüchten vor allen Sommerkulturen

  • Sommerungen dürfen im Frühjahr 2026 mit Düngemitteln mit einem wesentlichen Gehalt an Phosphat gedüngt werden, auch wenn im Herbst des Vorjahres keine Zwischenfrucht angebaut wurde oder Stoppelbrache einer Getreidevorfrucht stehen blieb
  • Vorsicht: Unabhängig davon sind alle GAB- und GLÖZ-Vorgaben aus dem Förderrecht ein zuhalten, z.B. die Vorgabe GLÖZ 6, wonach eine Bodenbedeckung im Umfang von mindestens 80 Prozent einzuhalten ist.

Erweiterte Abstände zu Oberflächengewässern

  • Entfallen mit Stichtag 24. Oktober 2025
  • Vorsicht: Die Gewässerabstände der DüV und die Gewässerabstände aus anderen Rechtsbereichen gelten weiterhin
  •  

Was bedeutet das Urteil für Betriebe, die bisher von den Erleichterungen der AVDüV profitiert haben?

  • Ab dem 01.01.2026 gelten die Regelungen für die Aufzeichnungspflichten der DüV, Ausnahmen von der Aufzeichnungspflicht gelten dann nur noch für Betriebe, die
    • abzüglich von Flächen nach § 10 Absatz 3 Nummer 1 und 2 DüV weniger als 15 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) bewirtschaften
    • gleichzeitig höchstens auf 2 Hektar Sonderkulturen anbauen
    • gleichzeitig einen jährlichen Nährstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von nicht mehr als 750 kg Stickstoff je Betrieb aufweisen
    • und zusätzlich keine außerhalb des Betriebes anfallenden Wirtschaftsdünger sowie organischen und organisch-mineralischen Düngemittel, bei denen es sich um Gärrückstände aus dem Betrieb einer Biogasanlage handelt, übernehmen und aufbringen.
  • Auch die Erleichterungen für die Mindestlagerkapazitäten nach § 3 AVDüV enden mit Ablauf des 31.12.2025
    • Nach den Vorgaben der DüV sind ab dem 01.01.2026 nun ausnahmslos bis zu 9 Monate Mindestlagerkapazität vorgeschrieben!

Quelle: LfL

Kontakt

Franziska Wollandt

Tel.: 09127/95 48 660
E-Mail:  franziska.wollandt@mr-fuerth.de

Würth-Aktion

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Maschinenabfrage

Maschinenabfrage

Wir pflegen seit Gründung des Maschinenringes die Maschinenkartei unserer Mitglieder.
Somit ist eine schnelle Vermittlung zwischen Mitgliedern gewährleistet.

Sie haben sich eine neue Maschine angeschafft, Ihren Fuhrpark erweitert oder bieten eine komplette Dienstleistung an?

Melden Sie Ihren aktuellen Maschinenbestand hier!

 

 

(Ihre Daten werden nur im Rahmen der Maschinenvermittlung zwischen Mitgliedern herausgegeben. Die Maschinenkartei wird exklusiv vom Maschinen- und Betriebshilfsring Fürth e.v. geführt. Andere dritte haben darauf keinen Zugriff)

Helmut Schwab

Tel.: 09127/9548660
E-Mail: helmut.schwab@mr-fuerth.de

Katharina Wellhöfer

Tel.: 09127/9548660
E-Mail: katharina.wellhöfer@mr-fuerth.de

Nachlese Jahreshauptversammlung 2025

Jahreshauptversammlung 2025 – Nachlese

BAm 21.03.2025 fand die diesjährige Jahreshauptversammlung des Maschinen- und Betriebshilfsringes Fürth e.V. statt.

Nachdem der Vorsitzende Herbert Engelhardt die anwesenden Mitglieder und Ehrengäste begrüßt hatte- berichtete Geschäftsführerin Franziska Wollandt über die Arbeit des Ringes im Jahr 2024, die Termine die besucht wurden und die aktuellen Entwicklungen in den Tochterunternehmen.

Anschließend sprachen Landrat Bernd Obst, MdL Petra Guttenberger (CSU) und MdL Horst Arnold (SPD) ein Grußwort. Sie berichteten aus ihrer politischen Arbeit, sowie ihre Vorhaben und Ideen für die Landwirtschaftlichen Betriebe in Mittelfranken- im besonderen für den Landkreis Fürth.

Nach den Grußworten stellte Geschäftsführerin Franziska Wollandt das neue Digitalisierungspaket „Mein Acker“ vor. Das digitale Büro steht den Mitgliedern des MR Fürth ab sofort bis März 2027 kostenfrei zur Verfügung. „Mein Acker“ beinhaltet nicht nur eine Ackerschlagkartei sondern auch eine digitale revisionssichere Dokumentenablage mit Schnittstellen zu den Steuerberatungsprogrammen und ein Lohnabrechnungstool, für eine noch schnellere Abrechnung über den Maschinenring.

Unter dem Tagesordnungspunkt 5 berichtete Franziska Wollandt über die Haushaltszahlen. Der endgültige Abschluss 2023 konnte mit einem Plus von 5.754,38 € abschließen. Der Vorläufige Abschluss 2024 wurde mit einem Plus von 48.239,25 € verbucht. Den Haushaltsvoranschlag stellte Franziska Wollandt mit einem Plus von 11.150,00 € vor. Die Abschlüsse sowie der Haushaltsvoranschlag wurden von der Versammlung einstimmig beschlossen.

Nach den Haushaltszahlen wurde Helmut Schwab für 30 Jahre und Andrea Hofmockel für 10 Jahre Betriebszugehörigkeit geehrt. Vorsitzender Herbert Engelhardt bedankte Sich bei den beiden für ihren Einsatz für den Maschinenring Fürth.

Nach den Regularien hielt Christina Beckler vom KBM e.V. einen Vortrag zum Thema, Sichere Deckungsbeiträge durch Naturschutz- und Biodiversität- was ist dran am Grundsatz „Mehr Geld für weniger Arbeit“.
Sie stellte gegenüber- wie Naturschutz Programme im laufenden Betrieb eine Möglichkeit sein können, den Deckungsbeitrag im Betrieb zu sichern. Die Landwirtschaft sieht sich vor allem durch den Klimawandel immer höheren Herausforderungen gegenüber gestellt und der Betriebsmitteleinsatz muss scharf gerechnet werden. Mit Beispielen aus ihrem eigenen Betrieb sowie den dazugehörigen Deckungsbeitragsrechnungen legte Sie dar, wie ein Bereitstellen einer Naturschutzmaßnahme eine Ergänzung im Einnahmenportfolio eines Betriebes sein kann. Sie ermutigte die Anwesenden Betriebsleiter und Leiterinnen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und auch darüber zu sprechen.

Zum Schluss wurde noch das Gewinnspiel für die Anwesenden Mitglieder ausgelost.

Wir bedanken uns bei allen die unsere Jahreshauptversammlung besucht haben- über die rege Teilnahme haben wir uns sehr gefreut.    

Franziska Wollandt

Tel.:  09127/9548660
E-Mail: franziska.wollandt@mr-fuerth.de