Mäh-Knigge

Mäh-Knigge

Handlungsempfehlungen zur tierschonenden Mahd

Wir möchten aus gegebenem Anlass daran erinnern, dass seit dem 01.01.2020 das Mähen von innen nach außen für Flächen ab 1 ha Größe verpflichtend ist. Zudem muss der Landwirt Vergrämungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Wildtierrettung ergreifen, bevor er seine Grünland- oder Ackerfutterflächen beernten will. Wird im Streitfall nachgewiesen, dass er diese Maßnahmen unzureichend oder gar nicht durchgeführt hat, ist mit Sanktionen zu rechnen.

Zu dieser Thematik gibt es von der ALB Bayern die
„Mäh-Knigge“ Broschüre. Diese liegt in der Geschäftsstelle als Printerversion aus.

Hierzu hat die ALB Bayern einen neuen „Mäh-Knigge“ erstellt. Sie können den Mäh-Knigge auch auf der Homepage der ALB  als PDF Datei herunterladen.

 

 

 

Trichogramma

Sammelbestellung Trichogramma

Auch in diesem Jahr bieten wir wieder eine Sammelbestellung für Trichogramma zur Maiszünslerbekämpfung an. Die Trichogramma werden auf Kärtchen per Hand im Bestand ausgebracht. Bei Interesse melden Sie sich telefonisch bei uns in der Geschäftsstelle.

Kontakt

Andrea Hofmockel

Tel.: 09127/95 48 660
E-Mail: andrea.hofmockel@mr-franken.de

Aktuelles Düngeverordnung

Aktuelles zu Düngeverordnung

Denken Sie an die Erstellung folgender Unterlagen:

  • 170 kg N/ha und Lagerraumberechnung im Excel Programm der Lfl, rückwirkend für das Jahr 2022
  • Erstellung Ihrer Bedarfsermittlung 2023, vor der ersten Düngemaßnahme!
  • Ziehung von Nmin Werten pro Kultur im roten Gebiet.
  • Erstellung der Jahreszusammenfassung für das Jahr 2022
  • Dokumentation Ihrer Düngemaßnahmen spätestens
    2 Tage nach der Ausbringung. (Vorlagen für die Dokumentation, erhalten Sie bei Ihrer MR-Geschäftsstelle, oder zum selbst Ausdrucken auf der MR-Homepage) 

entgültige veröffentlichte Nmin-Werte von der Lfl

  • Winterraps: 39
  • Wintergerste: 44
  • Triticale, Winterroggen: 46
  • Winterweizen, Dinkel: 61 

Stoffstrombilanz

Voraussichtlich wird die Stoffstrombilanz für alle Betriebe mit mehr als 20 ha Nutzfläche oder mehr als 50 GV ab diesem Jahr Pflicht. Es werden aber noch Detailfragen und Ausnahmeregelungen diskutiert. Eine endgültige Novellierung der Stoffstrombilanz wird für Herbst 2023 erwartet.
Betriebe, die im Jahr 2023 erstmals Stoffstrombilanzierungspflichtig werden, müssen für das Kalenderjahr 2023 oder das Wirtschaftsjahr 2023/2024 eine Stoffstrombilanz erstellen.
Betriebe, die bereits in der Vergangenheit eine Stoffstrombilanz erstellen mussten, müssen diese auch weiterhin vorliegen haben.
Wir halten Sie zu dieser Thematik auf dem Laufenden.

 

Allgemeine Infos zu DÜV-bezogenen Betriebskontrollen

Die Anzahl der Betriebskontrollen, die sich rein auf die Einhaltung der DÜV beziehen, haben im Jahr 2022 stark zugenommen. Bei Routine-Kontrollen, bei der Betriebe zufällig ausgewählt werden, wurde meistens nur das aktuelle Düngejahr abgeprüft. Sollte die Kontrolle aber fallbezogen sein, (z.B. durch einen anonymen Hinweis, Querprüfungen von Biogasanlagen etc. ), können auch mehrere Jahre rückwirkend verlangt werden.
Grundsätzlich müssen die Unterlagen an das Amt geschickt werden. Nur wenn Unstimmigkeiten bestehen, kann eine Vor-Ort- Kontrolle zusätzlich angeordnet werden. Es lohnt sich also, alle Unterlagen zum Thema DÜV sauber und vollständig zu führen.

 

Beratungsleistung des Maschinenrings wird gefördert

Seit Januar besteht die Möglichkeit, sich die in Anspruch genommene Beratungsleistung des MR zum Thema Düngeverordnung (Nährstoffhaushalt A 16) fördern zu lassen. Dies gilt allerdings nur für landwirtschaftliche Betriebe der Lebensmittelproduktion. Rein gewerbliche Biogasanlagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Fragen Sie bei Ihrem nächsten Beratungstermine gerne nach, ob Ihr Betrieb für eine Förderung in Frage kommt.

Kontakt

Franziska Wollandt

Tel.: 09127/95 48 660
E-Mail:  franziska.wollandt@mr-fuerth.de

Solarfresh – Mit optimalen Erträgen in das neue Jahr!

Solarfresh – Mit optimalen Erträgen in das neue Jahr!

 

Für PV-Anlagenbetreiber war das letzte sonnenreiche Jahr erfreulicherweise ertragreich. Durch den trockenen Sommer und die geringen Niederschläge war jedoch der Selbstreinigungseffekt weitestgehend ausgeblieben. Das führte bei vielen Anlagen zu einer erhöhten Verunreinigung bzw. Verschmutzung. Anlagenbetreiber sollten daher Ihre Anlagen frühzeitig kontrollieren und ggf. über eine vorzeitige maschinelle Reinigung nachdenken. Damit können für dieses Jahr optimale Voraussetzungen geschaffen werden, um wieder möglichst viel Strom zu produzieren.

Kontakt

Andrea Hofmockel

Tel.: 09127/95 48 660
E-Mail: andrea.hofmockel@mr-franken.de

Sanfte Reinigung

Die hydraulisch angetriebenen Bürsten schmiegen sich sanft an die Moduloberfläche an und gewährleisten mit dem patentierten Reinigungssystem und einem definierten Anpressdruck die hochwertige Qualität in bewährter Form vom ersten bis zum letzten Quadratmeter.

Thermographische Überprüfung

Auch die thermographische Überprüfung, nach erfolgter Reinigung, erfreut sich immer größerer Beliebtheit und bietet im Rahmen unserer Dienstleistung einen unkomplizierten und kostengünstigen „Schnellcheck“, wovon jeder Anlagenbetreiber profitieren kann. Fehler und die daraus resultierende Leistungseinbußen können hierdurch eingegrenzt und künftig vermieden werden.

Bei Interesse an einer maschinellen Reinigung Ihrer Photovoltaikanlagen oder einer Thermographischen Überprüfung der Firma Solarfresh melden Sie sich bitte bei uns in der Geschäftsstelle an.

#alle wollen schnell

#alle wollen schnell –

Wie groß ist der tote Winkel eines Traktors wirklich? Gemeinsam mit Landwirtin und Betriebshelferin Theresa machen wir den Test. Und der zeigt: Wer hier nicht aufpasst, riskiert Leben.

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