Anbauplanung

Anbauplanung

Ab der kommenden Saison 2023/24 wird es noch wichtiger als zuvor, seinen gesamten Anbau so frühzeitig und detailliert wie möglich zu planen. Denn im Zuge der im Jahr 2023 novellierten „GAP-Reform“ sind, wie die meisten von Ihnen sicher mitbekommen haben, auch die neuen „GLÖZ-Regelungen“ in Kraft getreten.

Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:

  • GLÖZ 4: Pufferstreifen an Gewässer
    • Ein Mindestabstand von drei Metern, gemessen ab der Böschungsoberkante, ist bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, Biozid-Produkten und Düngemitteln einzuhalten
  • GLÖZ 5: Erosion
    • Im Erosionsgebiet bitte auf die Angaben zur Erosionsgefährdung im aktuellen FNN achten und sich über die damit gegebenenfalls verbundenen Vorgaben informieren.
  • GLÖZ 6: Mindestbodenbedeckung
    • Auf mindestens 80 Prozent der Ackerflächen des Betriebs ist im Herbst bzw. Winter eine Mindestbodenbedeckung sicherzustellen.
  • GLÖZ 7: Fruchtwechsel
    • Bitte achten Sie bei der Anbauplanung auf die Vorgaben zum Fruchtwechsel ab 2023
  • GLÖZ 8: Nichtproduktive Ackerflächen
    • Ab 2024 müssen mindestens vier Prozent der Ackerfläche eines Betriebes stillgelegt werden
    • Landschaftselemente können angerechnet werden, sofern sie auf Ackerflächen liegen

Sonderregelungen und die genauen Ausführungen entnehmen Sie bitte der Internetseite oder dem zugehörigen Flyer des Ministeriums!

 

Unsere Empfehlung ist es sich möglichst zeitnah mit der neuen „GAP“ auseinanderzusetzen, um Schwierigkeiten bei der Antragsstellung im Jahr 2024 und möglichen Sanktionen vorzubeugen.

Gerne hilft Ihnen unser Team in der Geschäftsstelle bei Fragen zu oben genannten Punkten persönlich oder telefonisch weiter.

Kontakt

Franziska Wollandt

Tel.:  09127/9548660 (MR)
E-Mail: franziska.wollandt@mr-fuerth.de

Informationen zur Herbstdüngung auf Ackerland

Informationen zur Herbstdüngung auf Ackerland

Herbstdüngung Zwischenfrucht

Nicht rotes Gebiet: 

Zwischenfrüchte mit oder ohne Futternutzung:               30 kg NH4+/60kg N je ha erlaubt (Gülle oder Gärrest) oder Festmist von Huf- und Klauentieren nach praxisüblichen Mengen

Rotes Gebiet:

Zwischenfrucht mit Futternutzung:         30 kg NH4+/60kg N je ha erlaubt (Gülle oder Gärrest) oder Festmist von Huf- und Klauentieren nach praxisüblichen Mengen

Zwischenfrucht ohne Futternutzung:      keine Düngung mit Gülle oder Gärrest. Festmist von Huf- und Klauentieren maximal 120 kg N/ha erlaubt.

 

Düngung mit Festmist von Huf- und Klauentieren ODER Gülle möglich. Kombination aus beidem ist nicht erlaubt.

 

Herbstdüngung W- Gerste nach Getreidevorfrucht

Nicht rotes Gebiet:         30 kg NH4+/60kg N je ha erlaubt

Rotes Gebiet:                   keine  Düngung

 Düngung mit Festmist von Huf- und Klauentieren ODER Gülle möglich.

 

Herbstdüngung Winterraps

Nicht rotes Gebiet:         30 kg NH4+/60kg N je ha erlaubt

Rotes Gebiet:                  30 kg NH4+/60kg N je ha erlaubt WENN Nmin <45kg/ha

Nmin Gehalt zur Rapsdüngung bestimmen:

  • Eigene Bodenprobe (Schläge mit der gleichen Vorfrucht dürfen zu einer Bewirtschaftungseinheit zusammengefasst werden)
  • Nmin Wert simulieren mit dem Lfl Bedarfsermittlungsprogramm. Voraussetzung: Alle Düngemaßnahmen aus 2023 müssen bereits eingetragen sein.

Düngung mit Festmist von Huf- und Klauentieren ODER Gülle möglich.

Düngung Zweitfrucht

Achtung! Interessant für Tierhaltende Betriebe:

Nicht rotes Gebiet: Zweitfrucht bis zum 01.08. gesät: Düngung nach errechnetem Bedarf durch Bedarfsermittlung

Rotes Gebiet: Zweitfrucht zur Futternutzung (Tiere) bis zum 01.08. gesät: Düngung nach errechnetem Bedarf durch Bedarfsermittlung.

 

Hilfe bei der Herbstdüngung

Wer sich unsicher ist, kann das kostenlose Sperrfristen Excelprogramm der LfL herunterladen.

Das Programm errechnet welche Düngemengen für den betreffenden Schlag im Herbst noch ausgebracht werden dürfen, unter der Berücksichtigung der Vorfrucht und des Aussaatzeitpunktes.

Aufrufbar unter:  https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/269704/index.php

 

Kontakt

Franziska Wollandt

Tel.:  09127/9548660 (MR)
E-Mail: franziska.wollandt@mr-fuerth.de

PROJEKTLEITER / TEAMLEITER gesucht

Unsere MR Maschinenring Franken GmbH ist der Dienstleister in der Metropolregion Nürnberg für die Bereiche Landschafts- und Baumpflege, Winterdienst, Aussenreinigung, Garten- und Landschaftsbau.

Für unser MR Maschinenring Franken GmbH suchen wir:

Projektleiter / Teamleiter (w/m/d)

Ihre Aufgaben:

  • Sie übernehmen eigene Arbeitsbereiche und
    verantworten diese.
  • Sie haben Ideen für neue Projekte und Tätigkeitsfelder.
  • Sie unterstützen die Geschäftsführung beim Vertrieb und der Kundenbetreuung.

    Ihr Profil:

    • Sie haben eine Ausbildung im Bereich Landwirtschaft, Garten- oder Landschaftsbau.
    • Sie sind engagiert, zuverlässig und arbeiten eigenverantwortlich.
    • Sie arbeiten gerne im Team und haben ein sicheres Auftreten.
    • Sie beherrschen MS-Office und haben allgemein gute EDV-Kenntnisse.

     

    Wir bieten einen interessanten, abwechslungsreichen Arbeitsplatz in einem mittelständischen Unternehmen mit einem motivierten Team, flexiblen Arbeitszeiten und spannenden Aufgabenfeldern. Ein Aufstieg in die Geschäftsführung bei entsprechender Entwicklung ist vorgesehen.

    Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Gehaltsvorstellung idealerweise als eine PDF-Datei, direkt an: ralf.wagner@mr-franken.de
    Rückfragen an Geschäftsführer Ralf Wagner, Tel.: 0170/5728775

    Gerne dürfen Sie uns Ihre Unterlagen auch per Post zusenden:
    MR Maschinenring Franken GmbH
    Am Moosrangen 12 | 90614 Ammerndorf

    Kontakt

    Rainer Tiefel

    Tel.:      09127/ 9548660
    E-Mail: rainer.tiefel@mr-fuerth.de