Sperrfristen Düngung
Sperrfristen Düngung
Ab 1. Dezember sind jetzt auch die letzten Sperrfristen der Düngeverordnung in Kraft. Jegliche Düngung ist jetzt untersagt.
Wenn die Witterung es zulässt und die Böden weder schneebedeckt, wassergesättigt oder gefroren sind, ist die Ausbringung von Dünger ab den nachstehenden Terminen wieder erlaubt.
- Festmist ab 16. Januar
- Dünger mit Phosphatgehalt ab 16. Januar
- Gülle auf Ackerland ab 1. Februar
- Gülle auf Grünland ab 15. Februar
Landkreise: WuG, RH, AN, EI (Landkreis DON ab 1. März)
Kontakt

Matthias Walter
Tel.: 09141 / 877 10 95
E-Mail: matthias.walter@mrwug.de
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