Gülle- und Gärrestuntersuchung

Im Rahmen der neuen Gebietsverordnung zu den roten Gebieten, ist eine Untersuchung des Wirtschaftsdüngers vor der Ausbringung Pflicht. Die Untersuchungsergebnisse sind bei Gülle für maximal 1 Jahr gültig, bei Gärrest aus Biogasanlagen ist vor jeder wesentlichen Ausbringung eine aktuelle Probe notwendig.

Probeflaschen zum selbst versenden sind in der MR Geschäftsstelle vorrätig. Bei Interesse kommen Sie gerne während unserer Geschäftszeiten vorbei.

 

 

Kontakt

Benedikt Heinz

Tel.: 09127/9548660
E-Mail: benedikt.heinz@mr-fuerth.de