Berechnungsprogramme Düngeverordnung

Berechnungsprogramme Düngeverordnung – Ausnahmeregelung

Die Berechnungsprogramme für die Bedarfsermittlung stehen ab sofort auf der LfL Homepage zur Verfügung! Über den Link gelangen Sie direkt dort hin.
https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/027122/index.php

Jeder Landwirt vor der Düngung eine Bedarfsermittlung gerechnet werden. Für Landwirte die sich Hilfe beim Maschinenring holen, gibt es eine Ausnahmeregelung: 

Landwirte die sich bei der Erstellung der Bedarfsermittlung vom Maschinenring helfen lassen, erhalten ein Bestätigungsschreiben. Der Landwirt darf dann trotzdem schon Düngemaßnahmen vornehmen, auch wenn die Bedarfsermittlung noch nicht gerechnet wurde. Im Falle einer Vor Ort Kontrolle würde dies nicht als Verstoß geahndet.

Wenn Sie eine Beratung wünschen oder Hilfe bei Ihren Aufzeichnungspflichten brauchen, melden Sie sich telefonisch in der Geschäftsstelle, wir helfen gerne weiter.

Kontakt

Franziska Wollandt

Tel.: 09127/95 48 660
E-Mail:  franziska.wollandt@mr-fuerth.de

Informations-Update zum Investitions- und Zukunftsprogramm für die Landwirtschaft

Informations-Update zum Investitions- und Zukunftsprogramm für die Landwirtschaft

Die für das IUZ zuständigen Ansprechpartner aus BMEL und Rentenbank haben im Rahmen einer Online-Konferenz über Neuigkeiten zur bevorstehenden Antragsstellung informiert:

  1. Allgemeines zur Antragsstellung
  • Anträge können ab Montag, 11. Januar 2021, ab 12:00h Mittags auf der Homepage der Rentenbank gestellt werden
  • Die insgesamt zur Verfügung stehenden ca. 816 Millionen Euro werden  voraussichtlich folgendermaßen auf die 4 Jahre verteilt:
    • 2021: 207 Mio. €
    • 2022: 228 Mio. €
    • 2023: 228 Mio. €
    • 2024: 153 Mio. €
  • Darüber hinaus wird es jeweils 3 Förderbereiche geben:
    • Maschinen
    • Wirtschaftsdünger-Lager
    • (mobile) Separationsanlagen
  • Für 2021 wird es 2 Antragsfenster geben. Im ersten Zeitraum (Start am 11.1.21) werden 72,5 Mio. € für Maschinen, 26,5 Mio. € für Wirtschaftsdünger-Lager und 5 Mio. € für (mobile) Separatoren bereitgestellt. Je nach Auslastung bzw. Nachfrage können diese Budgets im zweiten Antragsfenster variieren und angepasst werden.
  • Sollte sich im Laufe der Antragsstellung herausstellen, dass die geplante Verteilung gänzlich von der tatsächlichen Nachfrage abweicht, werden die Verhältnisse auch kurzfristig variabel sein. Ziel ist es, dass nicht am 12.1. das gesamte Budget aufgebraucht ist.
  • Dementsprechend kann es auch sein, dass die unterschiedlichen Förderbereiche mit unterschiedlichen langen Zeitfenstern belegt werden können.

 

  1. Antragsstellung von Landwirten bzw. Gemeinschaften
  • Ein Landwirt wird mit 40% gefördert, wenn er die Maschine nur auf seinem eigenen Betrieb einsetzt. Sobald die Maschine überbetrieblich bei Dritten eingesetzt wird, verringert sich die Förderquote auf 20%.
  • Gemeinschaften sind dann antragsberechtigt, wenn sie 2 Jahresabschlüsse vorlegen können. Existenzgründer sind nicht antragsberechtigt, außer es handelt sich um Hofnachfolger.
  • Das heißt, dass neu gegründete bzw. neu zu gründende Maschinengemeinschaften nicht gefördert werden können (zumindest nicht im Zuge der ersten beiden Tranchen).

 

  • Bestehende Maschinengemeinschaften werden mit 40% gefördert, sofern die Maschine nur bei den Gesellschaftern eingesetzt wird.
  • Sobald die Maschine bei Dritten, sprich bei Nicht-Mitgliedern der antragsstellenden Gemeinschaft, eingesetzt werden soll, gilt der reduzierte Fördersatz von 20 bzw. 10%.
  • Soll eine Maschine überbetrieblich mit Abrechnung über den Maschinenring (e.V.-Bereich) eingesetzt werden, kann diese – stand heute – auch nur mit 20% gefördert werden.

 

  1. Biogas
  • Generell sind Biogasunternehmen nicht förderfähig, da deren Geschäftstätigkeit nicht darin besteht, landwirtschaftliche Primärprodukte zu erzeugen.
  • Das IUZ konzentriert sich auf landwirtschaftliche Primärproduzenten mit Schwerpunkt Ackerbau und Tierhaltung.

 

Bitte bedenken Sie, dass es sich bei diesen Informationen immer um „Zwischenstände“ handelt, die sich in Abhängigkeit bestimmter Entwicklungen variabel gestalten können. Deshalb empfiehlt es sich, laufend die Homepage der Rentenbank zu verfolgen.

Kontakt

Rainer Tiefel

Tel.:      09127/ 9548660
E-Mail: rainer.tiefel@mr-fuerth.de