Ausnahmeregelungen bei der Düngeverordnung
Ausnahmeregelungen bei den Aufzeichnungspflichten laut Düngeverordnung
Sogenannte „Grüne Betriebe“ sind von der Erstellung der Düngebedarfsermittlung, der Nährstoffbilanzen und der neuen Aufzeichnungspflichten befreit.
(> 80 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Betriebes liegen im grünen Gebiet, maximal 30 ha Fläche, weniger als 110 kg N/ha Nährstoffausscheidungen aus eigener Tierhaltung und keine Wirtschaftsdüngeraufnahme)
Des Weiteren sind Betriebe mit weniger als 15 ha landwirtschaftliche Nutzfläche, weniger als 750 kg N Nährstoffausscheidungen aus eigener Tierhaltung und keine Wirtschaftsdüngeraufnahme ebenfalls von den oben genannten Aufzeichnungspflichten befreit.
Neueste Kommentare