Warnung von Betrugsfällen

SVFLG: Warnung vor Betrugsanrufen

 

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) warnt, bei Telefonaten vertrauliche Informationen preiszugeben.

Aktuell erhält die SVLFG Hinweise auf Betrügerinnen und Betrüger, die Versicherte anrufen, um vertrauliche Informationen zu erhalten.

Bei diesen Betrugsanrufen täuschen sie vor, zum Beispiel Beschäftigte der SVLFG zu sein. Sie erfragen unter einem Vorwand (beispielsweise für die Übersendung von Informationen über eine ausstehende Geldauszahlung von der SVLFG oder vom Staat) personenbezogene Daten, wie die Anschrift, Bankverbindung oder Krankenversicherungs-Nummer. Zum Teil versuchen die Anrufenden auch, Versicherte zu drängen, Verträge abzuschließen, zum Beispiel für Zusatzversicherungen oder Kursangebote.

 

Wie schützen Sie sich vor Betrugsanrufen?

  • Wer einen solchen Betrugsanruf erhält, sollte das Gespräch sofort beenden, Versicherte der SVLFG sollten spätestens dann skeptisch werden, wenn die Anrufer nach Daten wie der Bankverbindung erfragen. Solch sensible Daten werden von echten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern  der Krankenkasse sowie von Personen aus den Beratungsstellen niemals über das Telefon abgefragt. Selbst wenn angebliche Angestellte vor der Haustür stehen und die Kontodaten verlangen, sollten Betroffene besonders vorsichtig sein.
  • Kommt Ihnen ein Anruf merkwürdig vor? Notieren Sie sich den Namen der anrufenden Person, die Abteilung und eine Rückrufnummer. Lassen Sie sich die Angaben bestätigen.
    Rufen Sie unter der Rückrufnummer an. Die Person geht nicht ans Telefon, der Anrufbeantworter ist voll? Vorsicht ist geboten.
  • Wählen Sie eine Rufnummer der SVLFG. Erfragen Sie, ob der Anruf seine Richtigkeit hat. Informieren Sie die SVLFG über mögliche Betrugsanrufe.

Weitere Informationen: www.svlfg.de/warnung-vor-betrugsanrufen

Kommunikation zur Imageverbesserung nutzen!

Kommunikation zur Imageverbesserung nutzen!

5 Praxistipps von Jakob Lipp

 

Tipp 1: Aufmerksamkeit und Wahrnehmung trainieren
Nicht nur die verbale Aussage ist relevant für erfolgreiche Kommunikation, sondern auch zwei weitere Faktoren: zum einen die Stimme und zum anderen nonverbale Signale. Alleine diese nonverbalen Signale wie Körperhaltung, Gestik oder Mimik verraten unzählige Details darüber, was wir oder unser Gegenüber fühlen und denken. Tatsächlich kann man sich antrainieren, nonverbale Signale zu lesen oder zu verstehen. Man kann sich dazu zum Beispiel Talkshows oder Fernsehsendungen ohne Ton anschauen. Dadurch liegt der Fokus viel stärker auf der nonverbalen Kommunikation. Man konzentriert sich auf Mimik und Gestik, auf Körpersprache und Auftreten.

Tipp 2: Begeisterung finden und diese leben
Begeisterung ist eine der wertvollsten Ressourcen und Fähigkeiten überhaupt. Denn nur wer begeistert ist, kann andere mitreißen. Gerade der Betriebsleiter im landwirtschaftlichen Betrieb hat auch die Rolle eines Motivators. Genau das fehlt oft. Sie oder er auf dem Hof muss ein „Wir-Gefühl“ schaffen und das Bestreben haben, ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Ohne Begeisterung funktioniert das nicht.
Und dann ‒ last, but not least ‒ Authentizität. Wenn es an Authentizität mangelt, sprechen Worte und Taten nicht dieselbe Sprache. Und dann? Ende der Kommunikation!

Tipp 3: Kritik annehmen und eigene Einstellung prüfen
Viele Betriebe können die Kritik von außen nicht nachvollziehen und verstehen. Das ist schon das grundlegende Problem. Wir müssen alle umdenken. Wir müssen in Zukunft wissen, was die Gesellschaft von uns möchte. Dann kann man auch vieles verändern.

Tipp 4: Gutes Tun und darüber sprechen
Wenn jede Landwirtin und jeder Landwirt jeden Tag im Gespräch mit Verbraucherinnen und Verbrauchern herausstellt, was er gerade heute für die Natur getan hat, wäre das ein immenser Imagegewinn. Themen wie z.B. Nährstoffbilanz, Zwischenfruchtsaat, Erosionsschutzmaßnahmen, Fruchtfolge, Randstreifen, etc., um nur einige zu nennen.

Tipp 5: Perspektive wechseln
Viele Verbraucher haben ihr Konsumverhalten verändert. Aber haben wir die Perspektive gewechselt und es aus der Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher betrachtet? Wir müssen viel mehr mit der Bevölkerung, dem Lebensmitteleinzelhandel und der Politik sprechen, wie denn die Landwirtschaft der Zukunft aussehen soll: Wie Bio? Wie nachhaltig? Wie intensiv? Wie subventioniert?
Viele Landwirte fühlen sich aktuell von neuen Umweltstandards bedroht. Naturschützer beklagen die Monokulturen oder den klimaschädlichen Methanausstoß. Das gäbe eine ganze Menge an Möglichkeiten und Chancen, die wir nutzen sollten.

Fazit
Respekt, Begeisterung und Authentizität sind die wichtigsten Fähigkeiten für eine richtige Kommunikation. Dabei ist Respekt das Grundgesetz der Kommunikation. Eine respektvolle und gute Kommunikation sorgt für gegenseitige Wertschätzung, Vertrauen und Glaubwürdigkeit.

Kommunikationsfähigkeit ist für Landwirtinnen und Landwirte der Schlüssel zum Erfolg. Doch gute Kommunikation ist weit mehr, als nur das Richtige zu sagen. Wer erfolgreich kommunizieren will, muss sich vor allem auf sein Gegenüber einstellen, seine Signale lesen und in der Lage sein, seine Sicht der Dinge zu begreifen.

Autor

Jakob Lipp, Jahrgang 1970, studierte Marketingkommunikation, nachdem er das Studium der Agrarwissenschaften erfolgreich absolvierte.
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SVLFG ermöglicht schnelle Umsetzung der „Anpassungsbeihilfe“

SVLFG ermöglicht schnelle Umsetzung der „Anpassungsbeihilfe“ ohne Antrag 

 

Mit zwei Hilfsprogrammen mit einem Volumen von insgesamt 180 Millionen Euro sollen die landwirtschaftlichen Betriebe unterstützt werden, die besonders von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges betroffen sind (Pressemitteilung des Bundeslandwirtschaftsministeriums vom 20.06.2022). Die Voraussetzungen für die „Anpassungsbeihilfe“ sollen von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ohne Antrag geprüft und im September 2022 ausgezahlt werden.

 

Nach dem Entwurf der „Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ soll die SVLFG der Anspruchsprüfung die bei ihr zum 22. März 2022 erfassten Unternehmensverhältnisse der betroffenen Unternehmen (Unternehmerstatus, Flächen- und Tierzahlen) zugrunde legen. Die zusätzliche Prüfung der „Greening-Prämie in 2021“ soll über einen Datenaustausch mit den Stellen der Bundesländer, die für die EU-Agrarförderung zuständig sind, durchgeführt werden. Eine Antragstellung für die „Anpassungsbeihilfe“ wird nicht erforderlich sein. In der verbleibenden Zeit wäre ein antragsbasiertes Verfahren nicht zu realisieren.

Bis Ende Juli 2022 werden die rechtlichen Voraussetzungen für die „Anpassungsbeihilfe“ geschaffen. Aktuelle Informationen wird die SVLFG laufend unter www.svlfg.de anbieten.