Aufbringungsverbote aufgrund des Bodenzustands
Aufbringungsverbote aufgrund des Bodenzustands
Eine Schönwetterperiode für die erste Düngegabe, lässt derzeit noch auf sich warten, die Befahrbarkeit der Flächen ist zum großteil derzeit nicht gegeben. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:
- Keine Ausbringung bei Überschwemmung und Wassersättigung!
- Pfützen und sichtlich gesättigte Bodenporen
- Keine Ausbringung bei gefrorenen oder schneebedeckten Böden
- Ein leichtes Überfrieren des Bodens über Nacht ist unschädlich, solange der Boden im Laufe des Tages (20cm tief) frostrei ist.
Diese Regel gilt nur noch in Bayern! Sollte die Regelung über die Maßen ausgenutzt werden, wird Sie mit großer Sicherheit in Zukunft gestrichen werden. Bitte Handeln Sie verantwortungsvoll.
Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern einhalten!
- Die Auflagen können auf gelben Flächen je nach Hangneigung abweichen!
- Die genaue Grafik finden Sie auch auf der Homepage der LfL unter https://www.lfl.bayern.de/mam/cms07/iab/dateien/gewaesserabstand_druckversion__plakat_20210712.pdf
Kontakt
Franziska Wollandt
Tel.: 09127/9548660 (MR)
E-Mail: franziska.wollandt@mr-fuerth.de
Neueste Kommentare