Berechnungsprogramme Düngeverordnung
Berechnungsprogramme Düngeverordnung – Ausnahmeregelung
Aufgrund der neuen Berechnungsgrundlagen für die Bedarfsermittlung, mussten die Berechnungsprogramme der LfL angepasst werden. Aktuell ist noch nicht klar, ab wann die Programme zur Verfügung stehen.
Trotzdem muss jeder Landwirt vor der Düngung eine Bedarfsermittlung gerechnet werden. Für Landwirte die sich Hilfe beim Maschinenring holen, gibt es eine Ausnahmeregelung:
Landwirte die sich bei der Erstellung der Bedarfsermittlung vom Maschinenring helfen lassen, erhalten ein Bestätigungsschreiben. Der Landwirt darf dann trotzdem schon Düngemaßnahmen vornehmen, auch wenn die Bedarfsermittlung noch nicht gerechnet wurde. Im Falle einer Vor Ort Kontrolle würde dies nicht als Verstoß geahndet.
Wenn Sie eine Beratung wünschen oder Hilfe bei Ihren Aufzeichnungspflichten brauchen, melden Sie sich telefonisch in der Geschäftsstelle, wir helfen gerne weiter.
Neueste Kommentare