Aktuelles Düngeverordnung
Aktuelles zu Düngeverordnung
Denken Sie an die Erstellung folgender Unterlagen:
- 170 kg N/ha und Lagerraumberechnung im Excel Programm der Lfl, rückwirkend für das Jahr 2022
- Erstellung Ihrer Bedarfsermittlung 2023, vor der ersten Düngemaßnahme!
- Ziehung von Nmin Werten pro Kultur im roten Gebiet.
- Erstellung der Jahreszusammenfassung für das Jahr 2022
- Dokumentation Ihrer Düngemaßnahmen spätestens
2 Tage nach der Ausbringung. (Vorlagen für die Dokumentation, erhalten Sie bei Ihrer MR-Geschäftsstelle, oder zum selbst Ausdrucken auf der MR-Homepage)
entgültige veröffentlichte Nmin-Werte von der Lfl
- Winterraps: 39
- Wintergerste: 44
- Triticale, Winterroggen: 46
- Winterweizen, Dinkel: 61
Stoffstrombilanz
Voraussichtlich wird die Stoffstrombilanz für alle Betriebe mit mehr als 20 ha Nutzfläche oder mehr als 50 GV ab diesem Jahr Pflicht. Es werden aber noch Detailfragen und Ausnahmeregelungen diskutiert. Eine endgültige Novellierung der Stoffstrombilanz wird für Herbst 2023 erwartet.
Betriebe, die im Jahr 2023 erstmals Stoffstrombilanzierungspflichtig werden, müssen für das Kalenderjahr 2023 oder das Wirtschaftsjahr 2023/2024 eine Stoffstrombilanz erstellen.
Betriebe, die bereits in der Vergangenheit eine Stoffstrombilanz erstellen mussten, müssen diese auch weiterhin vorliegen haben.
Wir halten Sie zu dieser Thematik auf dem Laufenden.
Allgemeine Infos zu DÜV-bezogenen Betriebskontrollen
Die Anzahl der Betriebskontrollen, die sich rein auf die Einhaltung der DÜV beziehen, haben im Jahr 2022 stark zugenommen. Bei Routine-Kontrollen, bei der Betriebe zufällig ausgewählt werden, wurde meistens nur das aktuelle Düngejahr abgeprüft. Sollte die Kontrolle aber fallbezogen sein, (z.B. durch einen anonymen Hinweis, Querprüfungen von Biogasanlagen etc. ), können auch mehrere Jahre rückwirkend verlangt werden.
Grundsätzlich müssen die Unterlagen an das Amt geschickt werden. Nur wenn Unstimmigkeiten bestehen, kann eine Vor-Ort- Kontrolle zusätzlich angeordnet werden. Es lohnt sich also, alle Unterlagen zum Thema DÜV sauber und vollständig zu führen.
Beratungsleistung des Maschinenrings wird gefördert
Seit Januar besteht die Möglichkeit, sich die in Anspruch genommene Beratungsleistung des MR zum Thema Düngeverordnung (Nährstoffhaushalt A 16) fördern zu lassen. Dies gilt allerdings nur für landwirtschaftliche Betriebe der Lebensmittelproduktion. Rein gewerbliche Biogasanlagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Fragen Sie bei Ihrem nächsten Beratungstermine gerne nach, ob Ihr Betrieb für eine Förderung in Frage kommt.
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