Neuerungen zur Düngeverordnung, Hinweise, Anmerkungen

Mit der Novellierung der Düngeverordnung in 2017 wurden einige Verschärfungen festgeschrieben, die jetzt ab 01.01.2020 in Kraft treten.

  • In der Düngebedarfsermittlung werden die Ausbringverluste bei Rinder- und Schweinegülle gesenkt.
    Rindergülle: 11,8 %, Schweinegülle: 6,3 %
    Im Umkehrschluss bedeutet das einen geringeren Mineraldüngerbedarf in der Düngeempfehlung nach Bedarfsermittlung.
  • Ab 2020 kann Harnstoff nur noch in Kombination mit einem Ureasehemmer ausgebracht werden, oder er muss innerhalb von vier Stunden eingearbeitet werden. Auf bestellten Ackerflächen darf Harnstoff nur noch mit Ureasehemmer ausgebracht werden.
  • Ab 2020 dürfen organische Düngemittel auf bestelltem Ackerland nur noch streifenförmig ausgebracht oder direkt eingebracht (Schlitztechnik) werden. (Betriebe < 15 ha landwirtschaftliche Nutzfläche, sind befreit)
  • Betriebe mit > 3 GV/ha und flächenlose Biogasbetriebe müssen für 9 Monate Lagerkapazität vorweisen.

Wie schon im letzten Jahr müssen Betriebe, die im roten Gebiet liegen, pro Hauptfrucht eine Nmin Probe ziehen. Da im letzten Jahr die Wartezeit in den Laboren enorm war, ist es jetzt auch möglich eine Nmin Probe bereits ab 1.11. zu ziehen, und diese dann mittels Simulation für die Bedarfsermittlung berechnen zu lassen. Achtung: Die Simulation der Nmin Werte in der Düngebedarfsermittlung, und die Simulation des Nmin Wertes nach der Probenahme haben nichts miteinander zu tun. Man kann also nicht die Simulierte Nmin-Wert-Probe, in der gesamten Düngebedarfsermittlung einsetzen.

Um einen Überblick zu erhalten, wann welche Nmin-Werte gezogen werden können, beziehungsweise zu Verfügung stehen, hilft Ihnen die folgende Tabelle.

Zudem müssen Landwirte im roten Gebiet Ihre Gülle untersuchen lassen. Denken Sie hier bitte auch an eventuelle längere Wartezeiten in den Laboren. Pro Jahr muss eine gültige Gülleprobe im Betrieb vorliegen. Gärreste sind mindestens zu jeder Hauptausbringzeit zu untersuchen. Behältnisse zur Ziehung von Gülleproben, erhalten Sie auch in der Geschäftsstelle, solange der Vorrat reicht.

Kontakt

Franziska Wollandt

Tel.: 09127/95 48 660
E-Mail:  franziska.wollandt@mr-fuerth.de