Überbreite landwirtschaftliche Maschinen im Straßenverkehr: Mähdrescher – Erlass Bayern

Bei den Regelungen zur Teilnahme am Straßenverkehr für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und überbreite landwirtschaftliche Maschinen (breiter 3 Meter) werden sich zum Jahreswechsel voraussichtlich nachfolgend dargestellte Änderungen ergeben (Stand Dezember 2019):
Der bisherige Bayern-Erlass (Mähdrescher-Erlass) für überbreite Technik über 3 Meter wird mit einer Pflicht zur Stellung eines Begleitfahrzeuges auf öffentlichen Straßen erweitert. Inwieweit befreiende Regelungen für vorhandene Fahrzeuge erteilt werden, ist abhängig vom jeweiligen Landratsamt. Dieses Begleitfahrzeug wird ein Hinweisschild brauchen und möglichst sichtbare Beleuchtung (Rundumleuchte etc. Achtung, auf die Zulassung der Beleuchtung für diese Zwecke ist zu achten! ) Bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen unter < 3 Meter Breite wird weiterhin kein Bayernpaket (Beklebung, Beleuchtung etc.) notwendig sein.

Achtung: Grundsätzliches zum Landwirtschaftlichen Verkehr! Immer wieder sieht man landwirtschaftliche Fahrzeuge, die so verdreckt unterwegs sind, dass die Beleuchtung kaum zu erkennen ist. Es ist wichtig die Fahrzeuge sauber zu halten! Auch Abdeck- und Schutzeinrichtungen sind bei der Straßenfahrt erforderlich. Viele Traktoren besitzen inzwischen eine oder zwei Rundumleuchten. Diese sollten im Normalbetrieb ausgeschalten und wenn möglich eingeklappt sein. Diese Lampen sind nur dafür da, um auf Gefahrenstellen hinzuweisen, z.B. wenn die Straße verschmutzt ist, und diese gerade vom Landwirt gereinigt wird, kann die Rundumleuchte vom Traktor eingeschalten werden. Eine einfache Straßenfahrt ist keine Gefahr auf die extra hingewiesen werden muss! Das Einschalten der Rundumleuchte ohne Grund, wird von der Polizei zunehmend kritisiert und sanktioniert. Ist die Leuchte nachträglich angebracht worden und nicht im Fahrzeugschein vermerkt, so ist das im schlimmsten Falle eine Fahrt ohne gültige Betriebserlaubnis!

Kontakt

Franziska Wollandt

Tel.:  09127/9548660 (MR)
E-Mail: franziska.wollandt@mr-fuerth.de