Oest Oekomix

Oest Oecomix

Oest Oecomix: 2 Takt-Gerätebenzin verbrauchsfertig gemischt, benzolfrei.
Folgende Gebinde können Sie über unsere Geschäftsstelle beziehen, solange der Vorrat reicht:

20 ltr. Kanister: 68 € netto

 

 

Kontakt

Heike Boas

Tel.: 09127/95 48 660
E-Mail: heike.boas@mr-fuerth.de

Rückewagen Aktion

Rückewagen Aktion

Bis zum 28.Februar 2019 können Sie als Maschinenringmitglied von der Rückewagen Aktion des Dachverbandes profitieren. Auf alle Rückewägen sowie Seilwinden von der Firma Pfanzelt P17 und P185 sowie auf die Seilwinden von Schlang& Reichert DW 711 und DW 861 erhalten Sie als MR-Mitglied 10% Rabatt. Dies gilt sowohl für Modelle aus der Nettopreisliste als auch für ihre individuell konfigurierten Modelle. 

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Andrea Hofmockel

Tel.: 09127/95 48 660
E-Mail: andrea.hofmockel@mr-franken.de

Aktuelles zur Düngeverordnung

Aktuelles zur Düngeverordnung

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Franziska Wollandt

Tel.: 09127/95 48 660
E-Mail:  franziska.wollandt@mr-fuerth.de

Hinweise zur Mehrfachantragsstellung und Gebietskulisse

Hinweise zur Mehrfachantragsstellung und Gebietskulisse

Nach der Neuausweisung der roten und gelben Gebiete wurde die Gebietskulisse in Ibalis hinterlegt. Allerdings ist diese Kulisse statisch und passt sich nicht automatisch an die neuen Mehrfachantragsdaten an. Was beudeutet das jetzt für Sie als Antragssteller im Detail:

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Neue Basisdaten

Neue Basisdaten

Die LfL hat neue Basisdaten veröffentlicht, die ab sofort zu nutzen sind. Weitere Basisdaten werden nach und nach in den nächsten Wochen veröffentlicht.

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Düngeverordnung und Stoffstrombilanzverordnung

Düngeverordnung und Stoffstrombilanzverordnung

Im Rahmen diverser Gespräche und Anfragen ist uns aufgefallen, dass die verschiedenen Begrifflichkeiten oft durcheinander gebracht oder miteinander vermischt werden. Deshalb möchten wir die einzelnen rechtlichen Grundlagen noch einmal gegenüber stellen.

Düngeverordnung: Anwendung gute fachliche Praxis
Verordnung über das in Verkehr bringen und befördern von Wirtschaftsdüngern: Aufzeichnungs- und Meldepflichten bei Abgabe und Aufnahme > 200 t FM und Jahr
Stoffstrombilanzverordnung: Erfassung der betrieblichen Nährstoffsituation

Düngebedarfsermittlung:

Wer muss die Düngebedarfsermittlung für N und P erstellen?

  • >15 ha landw. Nutzfläche
  • >2 ha Sonderkulturen
  • > 750 kg ges. N aus org. Düngern
  • Aufnahme von Wirtschaftsdüngern

 

Die Bedarfsermittlung für das neue Jahr ist vor der ersten Düngegabe (Auch Wirtschaftsdünger!) zur erstellen, spätestens aber bis zum 15.03. des jeweiligen Jahres. Bei etwaigen Abweichungen aufgrund von Witterungsbedingten Schäden muss die Bedarfsermittlung neu berechnet werden. Alle Berechnungen, sowohl die ursprüngliche als auch später überarbeitete, müssen in ausgedruckter Form aufgehoben werden und bei einer vor Ort Kontrolle dem Prüfer auf Nachfrage vorgelegt werden können.

Nährstoffbilanz (Feld-Stall-Bilanz):

Bei der Nährstoffbilanz haben sich folgende Dinge geändert:

Kontrollwerte:                   50 kg N/ha im 3- jährigen Durchschnitt
10 kg P/ha im 6- jährigen Durchschnitt

Für Betriebe die Wiederkäuer halten gilt ab 2018 die Plausibilisierte Feld Stall- Bilanz. Das heißt die Ernteerträge der Grobfutterflächen werden nicht mehr geschätzt sondern aus dem Viehbestand und deren Futterverbrauch errechnet.

Stoffstrombilanz (Hof-Tor-Bilanz):

Mit der Stoffstrombilanz werden die Nährstoffzufuhr und Nährstoffabfuhr im landwirtschaftlichen Gesamtbetrieb gegenüber gestellt. Anders als bei der Feld-Stall-Bilanz werden auch alle Nährstoffströme aus dem Stall erfasst. Dazu gehören auch der Zukauf von Futtermittel und Tieren sowie die Abgabe von Tieren, Milch, Eier oder Wolle. Bei der Stoffstrombilanzierung dürfen weder Lager- noch Ausbringverluste angerechnet werden. Der N- Saldo darf entweder 175 kg N oder den betriebsspezifischen Saldo (+10%) nicht überschreiten.

Wer muss eine Stoffstrombilanz rechnen:

Ab 2023 muss die Stoffstrombilanz auch von Betrieben gerechnet werden die >20 ha landw. Nutzfläche oder > 50 GV/Betrieb vorweisen.

Im Moment muss die Stoffstrombilanz von bestimmten Betrieben gerechnet werden, allerdings noch ohne rechtliche Konsequenzen. Es wird allerdings dringend empfohlen sich intensiv mit dem Ergebnis auseinander zu setzen und eventuelle Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen. Für Betriebe die erst 2023 unter die Pflicht der Stoffstrombilanzierung fallen, empfiehlt es sich schon jetzt diese auf Probe durchzurechnen.

Achtung! Wichtiger Hinweis: Laut derzeitigem Stand der Stoffstrombilanzverordnung zählen Gärreste aus reinen Abfallbiogasanlagen nicht als Wirtschaftsdünger! Wer Ausschließlich Gärreste aus solchen Anlagen aufnimmt fällt somit nicht unter das Stoffstrombilanzierungsgesetz, vorausgesetzt er erfüllt alle anderen Parameter ebenfalls nicht. In den übrigen Regelungen (170 N Regelung, Bedarfsermittlung und Nährstoffbilanz) müssen Gärreste aus Abfallbiogasanlagen aber weiterhin als organischer Dünger betrachtet und einberechnet werden!

Kontakt

Franziska Wollandt

Tel.: 09127/95 48 660
E-Mail:  franziska.wollandt@mr-fuerth.de

Anzeige Betriebshelfer

Wir suchen Betriebshelfer

Eine Notlage kommt immer unverhofft. Fälle eine Arbeitskraft aus, kann das bereits den laufenden landwirtschafltichen Betrieb lahmlegen. Hie ist schnelle und kompetente Hilfe gefragt.

Die Soziale Betriebshilfe ist einer unserer Leistungen, auf die Sie als Maschinenringmitglied zurückgreifen können. Um diesen Service auch weiterhin aufrechterhalten zu können, sind wir seit geraumer Zeit auf der Suche nach neuen

Betriebshelfern/innen

in Festanstellung oder nebenberuflich

 

Ihr Profil:

  • ausgebildeter Landwirt oder Hauswirtschafter (m/w)
  • soziale Kompetenzen
  • selbständige Arbeitsweise

 

Unser Angebot

  • ein interessantes und vielseitiges Arbeitsumfeld
  • Voll- oder Teilzeit möglich
  • Arbeit in der Region

Interessiert?

Sie haben Freude daran unterschiedliche Betriebe und Familien kennenzulernen? Dann ist dieser Job genau der Richtige. 

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung

Maschinen- und Betriebshilfsring Fürth e.V.

Am Moosrangen 12
90614 Ammerndorf
Tel.: 09127 / 95 48 660
Fax: 09127 / 95 650

E-Mail: mr.fuerth@mr-fuerth.de

 

 

 

Kontakt

Rainer Tiefel

Tel.:      09127/ 9548660
E-Mail: rainer.tiefel@mr-fuerth.de