Kommunikation zur Imageverbesserung nutzen!

Kommunikation zur Imageverbesserung nutzen!

5 Praxistipps von Jakob Lipp

 

Tipp 1: Aufmerksamkeit und Wahrnehmung trainieren
Nicht nur die verbale Aussage ist relevant für erfolgreiche Kommunikation, sondern auch zwei weitere Faktoren: zum einen die Stimme und zum anderen nonverbale Signale. Alleine diese nonverbalen Signale wie Körperhaltung, Gestik oder Mimik verraten unzählige Details darüber, was wir oder unser Gegenüber fühlen und denken. Tatsächlich kann man sich antrainieren, nonverbale Signale zu lesen oder zu verstehen. Man kann sich dazu zum Beispiel Talkshows oder Fernsehsendungen ohne Ton anschauen. Dadurch liegt der Fokus viel stärker auf der nonverbalen Kommunikation. Man konzentriert sich auf Mimik und Gestik, auf Körpersprache und Auftreten.

Tipp 2: Begeisterung finden und diese leben
Begeisterung ist eine der wertvollsten Ressourcen und Fähigkeiten überhaupt. Denn nur wer begeistert ist, kann andere mitreißen. Gerade der Betriebsleiter im landwirtschaftlichen Betrieb hat auch die Rolle eines Motivators. Genau das fehlt oft. Sie oder er auf dem Hof muss ein „Wir-Gefühl“ schaffen und das Bestreben haben, ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Ohne Begeisterung funktioniert das nicht.
Und dann ‒ last, but not least ‒ Authentizität. Wenn es an Authentizität mangelt, sprechen Worte und Taten nicht dieselbe Sprache. Und dann? Ende der Kommunikation!

Tipp 3: Kritik annehmen und eigene Einstellung prüfen
Viele Betriebe können die Kritik von außen nicht nachvollziehen und verstehen. Das ist schon das grundlegende Problem. Wir müssen alle umdenken. Wir müssen in Zukunft wissen, was die Gesellschaft von uns möchte. Dann kann man auch vieles verändern.

Tipp 4: Gutes Tun und darüber sprechen
Wenn jede Landwirtin und jeder Landwirt jeden Tag im Gespräch mit Verbraucherinnen und Verbrauchern herausstellt, was er gerade heute für die Natur getan hat, wäre das ein immenser Imagegewinn. Themen wie z.B. Nährstoffbilanz, Zwischenfruchtsaat, Erosionsschutzmaßnahmen, Fruchtfolge, Randstreifen, etc., um nur einige zu nennen.

Tipp 5: Perspektive wechseln
Viele Verbraucher haben ihr Konsumverhalten verändert. Aber haben wir die Perspektive gewechselt und es aus der Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher betrachtet? Wir müssen viel mehr mit der Bevölkerung, dem Lebensmitteleinzelhandel und der Politik sprechen, wie denn die Landwirtschaft der Zukunft aussehen soll: Wie Bio? Wie nachhaltig? Wie intensiv? Wie subventioniert?
Viele Landwirte fühlen sich aktuell von neuen Umweltstandards bedroht. Naturschützer beklagen die Monokulturen oder den klimaschädlichen Methanausstoß. Das gäbe eine ganze Menge an Möglichkeiten und Chancen, die wir nutzen sollten.

Fazit
Respekt, Begeisterung und Authentizität sind die wichtigsten Fähigkeiten für eine richtige Kommunikation. Dabei ist Respekt das Grundgesetz der Kommunikation. Eine respektvolle und gute Kommunikation sorgt für gegenseitige Wertschätzung, Vertrauen und Glaubwürdigkeit.

Kommunikationsfähigkeit ist für Landwirtinnen und Landwirte der Schlüssel zum Erfolg. Doch gute Kommunikation ist weit mehr, als nur das Richtige zu sagen. Wer erfolgreich kommunizieren will, muss sich vor allem auf sein Gegenüber einstellen, seine Signale lesen und in der Lage sein, seine Sicht der Dinge zu begreifen.

Autor

Jakob Lipp, Jahrgang 1970, studierte Marketingkommunikation, nachdem er das Studium der Agrarwissenschaften erfolgreich absolvierte.
Das Buch „Kommunikative Kompetenz: 36 Mentalistenkniffe“ ist ab sofort im lokalen Buchhandel sowie in allen bekannten Onlineshops erhältlich.

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SVLFG ermöglicht schnelle Umsetzung der „Anpassungsbeihilfe“

SVLFG ermöglicht schnelle Umsetzung der „Anpassungsbeihilfe“ ohne Antrag 

 

Mit zwei Hilfsprogrammen mit einem Volumen von insgesamt 180 Millionen Euro sollen die landwirtschaftlichen Betriebe unterstützt werden, die besonders von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges betroffen sind (Pressemitteilung des Bundeslandwirtschaftsministeriums vom 20.06.2022). Die Voraussetzungen für die „Anpassungsbeihilfe“ sollen von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ohne Antrag geprüft und im September 2022 ausgezahlt werden.

 

Nach dem Entwurf der „Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ soll die SVLFG der Anspruchsprüfung die bei ihr zum 22. März 2022 erfassten Unternehmensverhältnisse der betroffenen Unternehmen (Unternehmerstatus, Flächen- und Tierzahlen) zugrunde legen. Die zusätzliche Prüfung der „Greening-Prämie in 2021“ soll über einen Datenaustausch mit den Stellen der Bundesländer, die für die EU-Agrarförderung zuständig sind, durchgeführt werden. Eine Antragstellung für die „Anpassungsbeihilfe“ wird nicht erforderlich sein. In der verbleibenden Zeit wäre ein antragsbasiertes Verfahren nicht zu realisieren.

Bis Ende Juli 2022 werden die rechtlichen Voraussetzungen für die „Anpassungsbeihilfe“ geschaffen. Aktuelle Informationen wird die SVLFG laufend unter www.svlfg.de anbieten.

Aufzeichnungspflichten leicht gemacht

Aufzeichnungspflichten leicht gemacht

Aufzeichnungspflichten laut Wirtschaftsdünger Verbringungsverordnung (WDüngV)

    Betrifft wen?

    • Alle Betriebe die mehr als 200 t Wirtschaftsdünger pro Jahr in Verkehr bringen, befördern und/oder aufgenommen haben.
    • Handlungen innerhalb eines Betriebes (z.B. Fahrten mit dem Güllefass zu den eigenen Feldern oder außerhalb liegenden Lagerräumen) bleiben in einem Umkreis von 50 km unberücksichtigt.

    Was muss laut WDüngV dokumentiert werden?

    • Name und Anschrift des Abgebers, des Beförderers und des Aufnehmers
    • Datum der Abgabe, der Beförderung und der Aufnahme
    • Menge und Art des Wirtschaftsdüngers
    • Inhaltsstoffe (Untersuchungsergebnisse oder Deklaration laut
    • Lagerraumberechnung)
    • Bei Biogasgärresten: Anteil tierischer Herkunft der Nährstoffe

    Unser Angebot

    Lieferscheinblöcke nach den Kriterien der WDüngV mit doppeltem Durchschlag für eine lückenlose Dokumentation für Abgeber, Berförderer und Aufnehmer

    Preis: 2,50 € netto
    (Nichtmitglieder: 5 € netto)

    Betriebe, die über den MR eine Düngeberatung in Anspruch genommen haben, erhalten den Block kostenfrei.

    Einfach in der Geschäftstelle
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    Kontakt

    Franziska Wollandt

    Tel.:  09127/9548660 (MR)
    E-Mail: franziska.wollandt@mr-fuerth.de

    Düngebedarfsermittlung

    Düngebedarfsermittlung: Wo muss ich hinschauen?

    Nach der Erstellung der Bedarfsermittlung erhält man einen mehrseitigen Ausdruck mit vielen Tabellen und Zahlen, der im ersten Moment unübersichtlich wirkt. Wir zeigen heute, welche Zahlen bei der Düngeplanung wichtig für Sie sind:

    Achtung: Wenn die tatsächliche Düngung von der geplanten Düngung abweicht, ändert sich der noch zu düngende Wert! Damit dann kein Fehler bei der Mineraldüngung passiert, wäre ein neuer Ausdruck von Vorteil!

    Kontakt

    Franziska Wollandt

    Tel.:  09127/9548660 (MR)
    E-Mail: franziska.wollandt@mr-fuerth.de

    Aufbringungsverbote aufgrund des Bodenzustands

    Aufbringungsverbote aufgrund des Bodenzustands

    Eine Schönwetterperiode für die erste Düngegabe, lässt derzeit noch auf sich warten, die Befahrbarkeit der Flächen ist zum großteil derzeit nicht gegeben. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:

    • Keine Ausbringung bei Überschwemmung und Wassersättigung!
    • Pfützen und sichtlich gesättigte Bodenporen

     

    • Keine Ausbringung bei gefrorenen oder schneebedeckten Böden
    •  Ein leichtes Überfrieren des Bodens über Nacht ist unschädlich, solange der Boden im Laufe des Tages (20cm tief) frostrei ist.
      Diese Regel gilt nur noch in Bayern! Sollte die Regelung über die Maßen ausgenutzt werden, wird Sie mit großer Sicherheit in Zukunft gestrichen werden. Bitte Handeln Sie verantwortungsvoll.

     

    Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern einhalten!

     

     

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    Düngeverordnung-Checkliste

    Hier finden Sie die Düngeverordnung-Checkliste für Januar.

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