Aufzeichnungspflichten leicht gemacht

Aufzeichnungspflichten laut Wirtschaftsdünger Verbringungsverordnung (WDüngV)

    Betrifft wen?

    • Alle Betriebe die mehr als 200 t Wirtschaftsdünger pro Jahr in Verkehr bringen, befördern und/oder aufgenommen haben.
    • Handlungen innerhalb eines Betriebes (z.B. Fahrten mit dem Güllefass zu den eigenen Feldern oder außerhalb liegenden Lagerräumen) bleiben in einem Umkreis von 50 km unberücksichtigt.

    Was muss laut WDüngV dokumentiert werden?

    • Name und Anschrift des Abgebers, des Beförderers und des Aufnehmers
    • Datum der Abgabe, der Beförderung und der Aufnahme
    • Menge und Art des Wirtschaftsdüngers
    • Inhaltsstoffe (Untersuchungsergebnisse oder Deklaration laut
    • Lagerraumberechnung)
    • Bei Biogasgärresten: Anteil tierischer Herkunft der Nährstoffe

    Unser Angebot

    Lieferscheinblöcke nach den Kriterien der WDüngV mit doppeltem Durchschlag für eine lückenlose Dokumentation für Abgeber, Berförderer und Aufnehmer

    Preis: 2,50 € netto
    (Nichtmitglieder: 5 € netto)

    Betriebe, die über den MR eine Düngeberatung in Anspruch genommen haben, erhalten den Block kostenfrei.

    Einfach in der Geschäftstelle
    bestellen!

     

     

    Kontakt

    Franziska Wollandt

    Tel.:  09127/9548660 (MR)
    E-Mail: franziska.wollandt@mr-fuerth.de