Weihnachtsgruß

Liebe Maschinenring Mitglieder,
Liebe Betriebshelferinnen und -helfer,

das Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu und ich möchte traditionell darauf zurückblicken. Durch die Lücke, die Manfred Utz in der MR Franken GmbH hinterlassen hat, war die Aufgabenverteilung in der Geschäftsstelle gezwungenermaßen eine andere. Rainer Tiefel hat viele Stunden in die Arbeit der GmbH gesteckt und fehlte deshalb manchmal an anderer Stelle im MR Fürth e.V.. Im ersten Halbjahr fiel unser Mitarbeiter Benedikt Heinz aufgrund eines Arbeitsunfalls aus und war bis Oktober im Krankenstand. Auch andere Mitarbeite/-innen hatten in diesem Jahr mehr Krankentage als aus den Vorjahren gewohnt. Dank des großartigen Geschäftsstellen-Teams war es uns möglich die Ausfälle soweit zu kompensieren, dass sie beim Mitglied draußen kaum spürbar waren. Auch für das kommende Jahr haben wir uns viel vorgenommen. Für die MR Franken GmbH suchen wir weiterhin Personal und werden die Firma weiter entwickeln. Die wohl größte Veränderung steht uns im MR Fürth ins Haus. Unser allzeit geschätzter Rainer Tiefel wird die Geschäftsführung an Franziska Wollandt übergeben. Er bleibt uns allerdings noch eine Zeit als Mitarbeiter erhalten und wird einige seiner Lieblingsprojekte weiterbetreuen. Im Namen aller Mitglieder sowie des MR-Vorstandes möchte ich mich bei Rainer Tiefel von ganzem Herzen bedanken. Er hat den Ring 32 Jahre als Geschäftsführer begleitet, stetig weiterentwickelt und dafür gesorgt, dass der Maschinenring auch im kleinsten Landkreis eine Zukunft hat.

Abschließend möchte ich mich wie alle Jahre für Ihre Treue unserem Maschinenring gegenüber bedanken. Ich wünsche Ihnen besinnliche und friedvolle Feiertage sowie ein erfolgreiches und vor allem gesundes Jahr 2024.
Ihr Herbert Engelhardt, 1. Vorstand

Ihr Vorsitzender, Herbert Engelhardt

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Herbert Engelhardt
1. Vorsitzender

Fehlerhaften Kulisse der Gewässerrandstreifen

Fehlerhaften Kulisse der Gewässerrandstreifen 

Jetzt prüfen!

 

Das Umweltministerium hat eine erste Kulisse für Gewässerrandstreifen veröffentlicht, die allerdings Fehler enthält. Dort, wo Unklarheiten auftreten, sollte man sich ans Wasserwirtschaftsamt wenden und eine Klärung einfordern. Der Bayerische Bauernverband stellt dafür ein Musterschreiben zur Verfügung. Diese finden Sie hier zum Download. 

Weitere Informationen

 

 

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Herbert Engelhardt
1. Vorstand

Tel.:      09127/ 9548660
E-Mail: info@mr-fuerth.de

Düngeverordnung: Was gilt neu ab 2020

Düngeverordnung: Was gilt neu ab 2020

Einige Übergangsfristen der Düngeverordnung laufen Ende 2019 aus. Was ist ab dem Jahr 2020 zusätzlich zu beachten?

Ab dem Jahr 2020 gilt:

  • Betriebe mit > 3 GV/ha oder ohne eigene Ausbringflächen müssen 9 Monate Lagerkapazität für Gülle vorhalten. (Biogasanlagen je nach Flächenverfügbarkeit 6-9 Monate
  • Festmist und Komposte 2 Monate Lagerkapazität.
  • Harnstoff darf nur noch mit Ureasehemmer ausgebracht werden ODER muss innerhalb von 4 Stunden eingearbeitet sein.
  • Streifenförmige oder direkt eingebrachte Ausbringung auf bestelltem Ackerland

Bitte beachten Sie auch die Sperrfristen! Immer wieder erreichen uns Anfragen, ob nach Mais noch Gülle gefahren werden darf. Dies ist seit in Kraft treten der neuen Düngeverordnung 2017 nicht mehr möglich! Ausnahmeregelungen zur Gülleausbringung oder eine Verschiebung der Sperrfristen sind in diesem Jahr nicht zu erwarten.

Derzeit haben sich die allgemeinen Anforderungen und Aufzeichnungspflichten der Düngeverordnung im Vergleich zum Jahr 2019 nicht geändert. Auch aus der Politik kommt derzeit kein Zeichen, dass die Düngeverordnung in nächster Zeit nochmal angepasst wird. Aufgrund der Erfahrungen aus den letzten Jahren, ist dies aber nicht gänzlich auszuschließen.

 

Wir empfehlen in der arbeitsarmen Winterzeit, die Aufzeichnungen aus dem Anbaujahr 2020 auf Inhalt und Vollständigkeit zu prüfen, damit Sie im nächsten Jahr ihre Düngebedarfsermittlung, Nährstoffbilanz- bzw. Stoffstrombilanz vollständig erstellen können.

 

Denken Sie bitte in den roten Gebieten auch daran 1 N-min Probe pro Hauptfrucht zu ziehen, und bedenken Sie, dass mit Wartezeiten im Labor zu rechnen ist. Ebenso ist im roten Gebiet einmal pro Jahr eine Gülleprobe zu ziehen. Für die Berechnung der Düngebedarfsermittlung, darf die Probe nicht älter als ein Jahr sein.

 

Sollten Sie sich unsicher sein, welche Anforderungen Ihr Betrieb erfüllen muss, melden Sie sich telefonisch in der Geschäftsstelle. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Sobald es neue Informationen zum Thema Düngeverordnung gib, erfahren Sie dies bei uns auf der Homepage und per Rundschreiben.

 

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Franziska Wollandt

Tel.:  09127/9548660 (MR)
E-Mail: franziska.wollandt@mr-fuerth.de

Johannitag Triesdorf 2019

Ein heißer Tag – Johanni 2019 in Triesdorf

Um der Hitze zu entkommen kamen die ersten Besucher ganz früh nach Triesdorf. Auch wenn die Besucherzahlen vom letzten Jahr vor allem nachmittags nicht erreicht wurden, war unser Maschinenringstand am 30. Juni in Triesdorf sehr gut besucht. Danke an alle, die sich bei diesen Temperaturen die Zeit genommen und bei uns vorbeigeschaut haben.

 

Vor allem unsere Traktor-Rennstrecke war – sowohl bei den kleinen als auch bei den großen Gästen – sehr beliebt. Wir mussten die Batterie in den ferngesteuerten Traktoren drei Mal wechseln! Die Kinder haben unseren Stand mit heliumgefüllten Luftballons, Gummibärchen, Popcorn und Glitzertattoos verlassen. Die Erwachsenen sammelten viele Eindrücke und Informationen rund um die Leistungen des Maschinenringes. Vielen Dank für die vielen guten Gespräche an unserem Maschinenringstand!

 

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Rainer Tiefel

Tel.:      09127/ 9548660
E-Mail: rainer.tiefel@mr-fuerth.de

Überbreite Selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Überbreite selbstfahrende Arbeitsmaschinen –
Neuregeleung ab 01.01.2020

Überbreite Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (SAM) gehören in der Land- und Forstwirtschaft zum alltäglichen Bild. In Bayern gibt es bereits seit über 10 Jahren eine dementsprechende Regelung im Umgang mit diesen Maschinen im Straßenverkehr, die den Einsatz dieser Maschinen für Land- und Forstwirte aber auch Lohnunternehmer und Maschinenringe deutlich erleichtert. Da eine Weiterentwicklung des bestehenden Regelwerks notwendig war, hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration in den letzten Monaten den Erlass insgesamt überarbeitet. Von Anfang an wurden neben den Regierungen und Landratsämtern als Genehmigungsbehörden auch die Praktiker eingebunden: unter Führung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten konnten der Lohnunternehmerverband, der Bauernverband und auch die bayerischen Maschinenringe Ihre Erfahrungen und Bedürfnisse einbringen Es konnte eine praxistaugliche Lösung erarbeitet werden, die am 01.01.2020 in Kraft treten wird. Dieser Zeitpunkt ist bewusst vereinbart worden, um eine bayernweit einheitliche Umsetzung zu ermöglichen und nicht während der bereits laufenden Arbeite noch zusätzlichen Druck aufzubauen. Details werden derzeit noch abgestimmt. Insgesamt können aber alle Beteiligten mit der Neufassung des Mähdreschererlasses (gilt für Breiten von 3,01 m -3,50 m) sehr zufrieden sein.

Sobald die endgültige Fassung feststeht, werden Sie umfassend informiert. Achtung: Für SAM über 3,50 m müssen die Bestimmungen individuell mit dem zuständigen Landratsamt abgeklärt werden.

Besonderer Dank gilt Herrn Staatssekretär Gerhard Eck, der gemeinsam mit seinem ganzen Team sehr umsichtig und praxisnah agiert hat.

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Rainer Tiefel

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Masterarbeit über betriebliche Entscheidungsfaktoren für die Aufnahme von Wirtschaftsdüngern

Masterarbeit über betriebliche Entscheidungsfaktoren für die Aufnahme von Wirtschaftsdüngern

Eine Studentin des Studiengangs Agrarmanagement an der TU-München in Weihenstephan schreibt derzeit Ihre Masterarbeit zum Thema „Betriebliche Entscheidungsfaktoren für die Aufnahme von Wirtschaftsdüngern“, und wird dabei vom Kuratorium bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe unterstützt. Aufgrund der neuen DÜV und die sich anbahnenden zusätzlichen Verschärfungen, wird eine Verteilung der Nährstoff-Frachten unumgänglich. Derzeit gibt es aber immer noch zu wenig Landwirte, die bereit sind Wirtschaftsdünger aufzunehmen.
Hierzu benötigt die Studentin, die selbst von einem landwirtschaftlichen Betrieb stammt, Ihre Mithilfe!

 

Hier gelangen Sie zur Umfrage. Je mehr Landwirte teilnehmen, desto genauer werden die Ergebnisse. Falls Sie an den Ergebnissen interessiert sind, erhalten Sie eine Zusammenfassung der Masterarbeit, sobald diese fertig erstellt ist. Alle Daten werden anonym erfasst und können nicht mit Ihrem Betrieb in Verbindung gebracht werden. Die Teilnahme ist bis einschließlich 21.06.2019 möglich.

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Franziska Wollandt

Tel.: 09127/95 48 660
E-Mail:  franziska.wollandt@mr-fuerth.de

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