Anbauplanung

Ab der kommenden Saison 2023/24 wird es noch wichtiger als zuvor, seinen gesamten Anbau so frühzeitig und detailliert wie möglich zu planen. Denn im Zuge der im Jahr 2023 novellierten „GAP-Reform“ sind, wie die meisten von Ihnen sicher mitbekommen haben, auch die neuen „GLÖZ-Regelungen“ in Kraft getreten.

Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:

  • GLÖZ 4: Pufferstreifen an Gewässer
    • Ein Mindestabstand von drei Metern, gemessen ab der Böschungsoberkante, ist bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, Biozid-Produkten und Düngemitteln einzuhalten
  • GLÖZ 5: Erosion
    • Im Erosionsgebiet bitte auf die Angaben zur Erosionsgefährdung im aktuellen FNN achten und sich über die damit gegebenenfalls verbundenen Vorgaben informieren.
  • GLÖZ 6: Mindestbodenbedeckung
    • Auf mindestens 80 Prozent der Ackerflächen des Betriebs ist im Herbst bzw. Winter eine Mindestbodenbedeckung sicherzustellen.
  • GLÖZ 7: Fruchtwechsel
    • Bitte achten Sie bei der Anbauplanung auf die Vorgaben zum Fruchtwechsel ab 2023
  • GLÖZ 8: Nichtproduktive Ackerflächen
    • Ab 2024 müssen mindestens vier Prozent der Ackerfläche eines Betriebes stillgelegt werden
    • Landschaftselemente können angerechnet werden, sofern sie auf Ackerflächen liegen

Sonderregelungen und die genauen Ausführungen entnehmen Sie bitte der Internetseite oder dem zugehörigen Flyer des Ministeriums!

 

Unsere Empfehlung ist es sich möglichst zeitnah mit der neuen „GAP“ auseinanderzusetzen, um Schwierigkeiten bei der Antragsstellung im Jahr 2024 und möglichen Sanktionen vorzubeugen.

Gerne hilft Ihnen unser Team in der Geschäftsstelle bei Fragen zu oben genannten Punkten persönlich oder telefonisch weiter.

Kontakt

Franziska Wollandt

Tel.:  09127/9548660 (MR)
E-Mail: franziska.wollandt@mr-fuerth.de