Winterdienstler gesucht
Kontakt
Margit Prosiegel
Tel.: 09141 / 84 24 91 4
E-Mail: margit.prosiegel@mrwug.de
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Vor einigen Wochen haben wir sie über die neuen Erosionsschutz – Klassen informiert. In Verbindung mit den neuen GLÖZ 5 Maßnahmen führte dies zeitweise zur Verwirrungen. Das AELF Fürth-Uffenheim hat nun eine neue tabellarische Übersicht erstellt, mit der sich die Auflagen schnell ablesen lassen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Amt oder an ihren örtlichen Maschinenring.
Matthias Walter
Tel.: 09141 / 84 24 91 5
E-Mail: matthias.walter@mrwug.de
Mit der erfolgten Verkündung entsprechender Allgemeinverfügungen wird auf Antrag des Bayerischen Bauernverbandes, Bezirksverband Mittelfranken, die Sperrfrist auf Grünland und auf Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau (inklusive Riesenweizengras und Durchwachsene Silphie) wie folgt verschoben:
kreisfreie Stadt/Landkreis | Flächen außerhalb von „Roten Gebieten“ | Flächen in „Roten Gebieten“ |
Verschiebung um … | ||
Stadt Erlangen und Lkrs. Erlangen-Höchstadt, Stadt und Lkrs. Fürth, Lkrs. Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, Lkrs. Roth, Stadt Schwabach, Lkrs. Weißenburg-Gunzenhausen |
2 Wochen (15. November 2023 bis Ablauf des 14. Februar 2024) |
4 Wochen (29. Oktober 2023 bis Ablauf des 28. Februar 2024) |
Stadt und Lkrs. Ansbach, Stadt Nürnberg, Lkrs. Nürnberger Land |
4 Wochen (29. November 2023 bis Ablauf des 28. Februar 2024) |
4 Wochen (29. Oktober 2023 bis Ablauf des 28. Februar 2024) |
Für die zu beachtende Sperrfrist ist die Lage der Fläche und nicht der Betriebssitz maßgeblich.
Das Aufbringverbot während der Sperrfrist gilt für organische und mineralische Düngemittel mit wesentlichem N-Gehalt (> 1,5 % in der TM), ausgenommen Festmist von Huf- oder Klauentieren und Kompost, also z. B. für Gülle, Jauche, flüssigen oder festen Gärrest und auch für Mineraldünger.
Es ergeht der deutliche Hinweis, dass im Zeitraum vom 1. September bis zum Beginn der Sperrfrist eine Begrenzung auf max. 80 kg Gesamt-N/ha (in „Roten Gebieten“: max. 60 kg Gesamt-N/ha) über flüssige organische oder organisch-mineralische Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem N oder Ammonium-N gilt. Nach dem letzten Schnitt im Herbst dürfen – unter Beachtung der vorgenannten Grenzen – max. 30 kg Ammonium-N/ha oder 60 kg Gesamt-N/ha über flüssige organische oder organisch-mineralische Düngemittel aufgebracht werden, die dann bei der nächsten Düngeplanung wie eine Frühjahrsgabe angerechnet werden.
Matthias Walter
Tel.: 09141 /84 24 91 5
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Die neue bayerische Erosionsschutzverordnung gilt seit Mai 2023 und ist Bestandteil der Konditionalität. Einzuhalten ist sie ab der Hauptfruchternte 2023.
Hintergrund
Seit dem Jahr 2010 ist jedes Feldstück (Acker und Grünland) mit einer Erosionsklasse belegt. Bis zur Mehrfachantragstellung 2023 waren das die Klassen CC-Wasser 0, CC-Wasser 1 und CC-Wasser 2. Änderungen in der GAP-Konditionalitäten-Verordnung machten nun eine Neuberechnung der Erosionsgefährdung erforderlich. Entstanden sind dabei die neuen Erosionsgefährdungsklassen K-Wasser 0, K-Wasser 1 und K-Wasser 2.
Neuerungen in der Berechnung
Zusätzlich zu den bereits bisher zur Berechnung verwendeten Faktoren K (Bodenerosionsfaktor) und S (Hangneigungsfaktor) wird nun auch der Regenerosionsfaktor R (Niederschlagsmenge) herangezogen, um erosionsgefährdete Flächen auszuweisen.
Mit der Berücksichtigung des R-Faktors erweitert sich der Umfang der Kulisse bayernweit in etwa um den Faktor 2,4: d.h. die Flächen, auf denen zusätzliche Erosionsschutzmaßnahmen notwendig sind, haben sich bayernweit mehr als verdoppelt. Ebenso können Flächen nun teilweise in eine höhere Erosionsstufe fallen.
Es gelten folgende Erosionszahlen-Grenzwerte:
KWasser1: K*S*R Wert von 15 bis < 27,5
KWasser2: > 27,5
Die Zahlen und die entsprechenden Einstufungen finden sich in der Feldstückskarte in iBalis.
Detaillierte Informationen zur Berechnung der Erosionszahlen finden Sie hier.
Auflagen
Die einzuhaltenden Auflagen bei der Bewirtschaftung von Flächen in KWasser1 oder KWasser2 entnehmen Sie bitte der Infobroschüre des StMELF „Konditionalität 2023 – einzuhaltende Verpflichtungen“ (siehe „Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion (GLÖZ5), Kapitel II – Punkt 5: S.14ff).
Hintergrundinformationen
LfL-Information Bodenerosion – die allgemeine Bodenabtragsgleichung
Matthias Walter
Tel.: 09141 / 84 24 91 5
E-Mail: matthias.walter@mrwug.de
Unsere MR Maschinenring Franken GmbH ist der Dienstleister in der Metropolregion Nürnberg für die Bereiche Landschafts- und Baumpflege, Winterdienst, Aussenreinigung, Garten- und Landschaftsbau.
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Wir bieten einen interessanten, abwechslungsreichen Arbeitsplatz in einem mittelständischen Unternehmen mit einem motivierten Team, flexiblen Arbeitszeiten und spannenden Aufgabenfeldern. Ein Aufstieg in die Geschäftsführung bei entsprechender Entwicklung ist vorgesehen.
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Gehaltsvorstellung idealerweise als eine PDF-Datei, direkt an: ralf.wagner@mr-franken.de
Rückfragen an Geschäftsführer Ralf Wagner, Tel.: 0170/5728775
Gerne dürfen Sie uns Ihre Unterlagen auch per Post zusenden:
MR Maschinenring Franken GmbH
Am Moosrangen 12 | 90614 Ammerndorf
Richard Ortner
Tel.: 09141 / 84 24 91 0
E-Mail: richard.ortner@mrwug.de