Infosammlung zur Bayerischen Erosionsschutzverordnung
(ESchV)

Die neue bayerische Erosionsschutzverordnung gilt seit Mai 2023 und ist Bestandteil der Konditionalität. Einzuhalten ist sie ab der Hauptfruchternte 2023.

Hintergrund
Seit dem Jahr 2010 ist jedes Feldstück (Acker und Grünland) mit einer Erosionsklasse belegt. Bis zur Mehrfachantragstellung 2023 waren das die Klassen CC-Wasser 0, CC-Wasser 1 und CC-Wasser 2. Änderungen in der GAP-Konditionalitäten-Verordnung machten nun eine Neuberechnung der Erosionsgefährdung erforderlich. Entstanden sind dabei die neuen Erosionsgefährdungsklassen K-Wasser 0, K-Wasser 1 und K-Wasser 2.

Neuerungen in der Berechnung
Zusätzlich zu den bereits bisher zur Berechnung verwendeten Faktoren K (Bodenerosionsfaktor) und S (Hangneigungsfaktor) wird nun auch der Regenerosionsfaktor R (Niederschlagsmenge) herangezogen, um erosionsgefährdete Flächen auszuweisen.

Mit der Berücksichtigung des R-Faktors erweitert sich der Umfang der Kulisse bayernweit in etwa um den Faktor 2,4: d.h. die Flächen, auf denen zusätzliche Erosionsschutzmaßnahmen notwendig sind, haben sich bayernweit mehr als verdoppelt. Ebenso können Flächen nun teilweise in eine höhere Erosionsstufe fallen.

Es gelten folgende Erosionszahlen-Grenzwerte:

KWasser1: K*S*R Wert von 15 bis < 27,5
KWasser2: > 27,5

 

Die Zahlen und die entsprechenden Einstufungen finden sich in der Feldstückskarte in iBalis.
Detaillierte Informationen zur Berechnung der Erosionszahlen finden Sie hier.

Auflagen
Die einzuhaltenden Auflagen bei der Bewirtschaftung von Flächen in KWasser1 oder KWasser2 entnehmen Sie bitte der Infobroschüre des StMELF „Konditionalität 2023 – einzuhaltende Verpflichtungen“ (siehe „Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion (GLÖZ5), Kapitel II – Punkt 5: S.14ff).

 

Hintergrundinformationen
LfL-Information Bodenerosion – die allgemeine Bodenabtragsgleichung

Kontakt

Matthias Walter

Tel.: 09141 / 84 24 91 5
E-Mail: matthias.walter@mrwug.de