Verschiebung der Sperrfrist auf Grünland und mehrjährigem Feldfutterbau

Mit der erfolgten Verkündung entsprechender Allgemeinverfügungen wird  die Sperrfrist auf Grünland und auf Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau (inklusive Riesenweizengras und Durchwachsene Silphie) wie folgt verschoben:

Die Verschiebungen in den einzelnen Landkreisen und Kreisfreien Städten, können Sie der Tabelle entnehmen.

Landkreis / kreisfreie Stadt Verschiebung um …

Stadt Erlangen und
Lkrs. Erlangen-Höchstadt,
Stadt und Lkrs. Fürth,
Lkrs. Neustadt/Aisch-Bad Windsheim,
Lkrs. Roth, Stadt Schwabach,
Lkrs. Weißenburg-Gunzenhausen

Regierungsbezirk
Oberfranken

Stadt Nürnberg

2 Wochen
(15. November 2025 bis Ablauf
des 14. Februar 2026)
Stadt und Lkrs. Ansbach,
Lkrs. Nürnberger Land
4 Wochen
(29. November 2025 bis Ablauf
des 28. Februar 2026)

 

Zusätzlich gilt:

  • Ab 1. September bis zum Sperrfristbeginn dürfen max. 80 kg N/ha ausgebracht werden.
    Nach der letzten Nutzung bis zum Sperrfristbeginn dürfen über flüssige organische und flüssige organisch-mineralische Düngemitteln, einschließlich flüssige Wirtschaftsdünger, mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff max. 30 kg Ammonium- bzw. 60 kg/ha Gesamtstickstoff ausgebracht werden.
  • Eine Düngung mit 30 kg NH4/60 kg Nges je Hektar nach der letzten Nutzung ist nur möglich, wenn im Zeitraum von 1. September bis Sperrfristbeginn 80 kg N/ha noch nicht ausgeschöpft sind und im kommenden Frühjahr eine Nutzung des Aufwuchses erfolgt (Werden z.B. am 2.9. 60 kg N/ha ausgebracht, dann können nach der letzten Nutzung am 30.9. nur noch 20 kg N/ha ausgebracht werden).

 

Festmist und Kompost

  • Nur für Festmist von Huf- oder Klauentieren und Kompost ist die Sperrfrist für grüne Flächen vom 1. 12.2025 bis zum 15. 01.2026
  • Auf roten Flächen ist die Sperrfrist vom 1.11.2025 bis zum 31.01.2026
  • Wenn eine 30/60-Düngegabe über Gülle oder Gärrest erfolgt ist, darf im Herbst kein Festmist mehr ausgebracht werden.
  • Festmist von Huf- und Klauentieren kann bis zu Beginn der Sperrfrist am 1. 12. auf allen bestellten Flächen mit einem Düngebedarf ausgebracht werden. Auf einer unbestellten Fläche ohne Bewuchs mit nachfolgender Sommerung darf im Herbst nach der Ernte der Vorfrucht kein Festmist oder Kompost ausgebracht werden (erst im Frühjahr mit Sperrfristende).

Quelle: www.lfl.bayern.de

Aufgrund der vielen Regelungen, stellen wir eine zunehmende Verunsicherung bei den Landwirten fest. Dahingehend hat die LFL jetzt reagiert, und ein Excel basiertes Programm herausgebracht, mit dem man selbst überprüfen kann, ob eine Düngung möglich ist oder nicht. Das Programm kann nur mit Microsoft Office (Nicht älter als 2010) genutzt werden, von Open Office wird das Programm nicht unterstützt.

 

Das Programm finden sie zum selbst herunterladen auf der Homepage der LFL unter: https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/269704/index.php

Kontakt

Matthias Kaiser

Tel.: 09135 / 73 66 69-19
E-Mail: matthias.kaiser@mr-franken.de