Geplante Ausweitung der Pflichtversicherung

für Stapler und Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h

 

Es stehen Planungen im Raum die Pflichtversicherung für Haftpflichtversicherung für selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 20km/h oder weniger einzuführen. Die Versicherungswirtschaft hatte sich dafür eingesetzt es bei der bisherigen ösung über die Privat-, Betriebs-, und landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung zu belassen. Diese stellt einen bewährten und ausreichenden Schutz dar.

Der Gesetzgeber ist den Argumenten der Versicherungswirtschaft zumindest teilweise gefolgt: 

  • Der gesonderte Abschluss einer Kraftfahrt- Haftpflicht- Versicherung ist nicht erforderlich
  • Die Mindestversicherungssummen gemäß den Vorschriften der Pflichtversicherung können über die Privat-, Betriebs, und landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung abgesichert werden.
  • Die Regelung tritt erst ab 1.1.2025 in Kraft

Somit hat die Versicherungswirtschaft jetzt genügend Zeit für die betroffenen Kund*innen Lösungen zu erarbeiten und anzubieten. Bei Fragen setzen Sie sich mit ihrer Versicherung oder ihrem Versicherungsmakler in Verbindung.