Aktuelles zur Düngeverordnung Herbst 2022
In diesem Artikel:
- Düngung von Zweitfrüchten nach Tabelle
- Düngung von Zwischenfrüchten nach 30/60 Regel (30kg NH4 oder 60kg Ngesamt)
- Zweitfrüchte und Zwischenfrüchte in Roten Gebieten
- Zweitfrüchte und Zwischenfrüchte in Gelben Gebieten
- Düngung von Wintergerste
- Raps-N min-Simulation
Düngung von Zweitfrüchten nach Tabelle
Früchte, die vor dem 01.08. gesät wurden und ein weiteres Mal im Frühjahr geerntet werden (z.B. Weidelgras nach Gerste)
- Früchte, die nach dem 01.08. gesät wurden und im Frühjahr geerntet werden (z.B. GPS-Roggen vor Silomais)
Tabelle: N-Düngebedarfsermittlung für Zweitfrüchte
Kultur | Eintragsniveau in dt/ha |
TS in % | N-Bedarfswert in kg/ha | Zuschlag kg N/ha je 10dt Mehrertrag |
Weidelgras (inkl. Leg bis 30%) |
250 | 20 | 133 | 5,3 |
Kleegras, Gemenge (30 – 70 % Leg.) |
250 | 20 | 63 | 2,5 |
Kleegras, Gemenge (> 70 % Leg.) |
250 | 20 | 0 | 0 |
GPS Betreide, GPS Hirse | 250 | 30 | 120 | 4,8 |
Sonstige GPS, Hanf | 200 | 20 | 64 | 3,2 |
Druschfrucht (≤ 50 % Leg.) |
25 | 86 | 58 | 20 |
Küchenkräuter (Dill, Kerbel, Koriander, Petersilie) | 140 | 9,2 | 90 | 5,0 |
Düngung von Zwischenfrüchten nach 30/60 Regel (30kg NH4 oder 60kg Ngesamt)
- Saat bis 15.09.
- Standzeit mindestens 6 Wochen
- Dient Zur Etablierung der Kultur
- Eine Untersaat ist eine Zwischenfrucht, wenn die Deckfrucht vor 15.09. abgeerntet ist, der Pflanzenbestand mindestens 30 Prozent Bodenbedeckung aufweist und sechs Wochen Standzeit hat
- Zwischenfrüchte mit Leguminosenanteil > 75% (Kö/m²) haben keinen N-Bedarf!
Zweitfrüchte und Zwischenfrüchte in Roten Gebieten
- Der Düngebedarf von Zweitfrüchten ist um 20 % zu kürzen
- Zwischenfruchtanbau vor Sommerungen verpflichtend! Ausnahme: Vorfruchternte erst nach 01.10.
- Zwischenfrüchte ohne Futternutzung dürfen nicht gedüngt werden außer mit bis zu 120kg Ngesamt aus Festmist von Huf- und Klauentieren oder Komposten
ACHTUNG 170kgN-Grenze! - Zwischenfrüchte mit Futternutzung dürfen nach 30/60 gedüngt werden, dies gilt nicht für den Einsatz in Biogasanlagen, ein Anbau zur Futterweitergabe an andere Betriebe ist möglich
Zweitfrüchte und Zwischenfrüchte in Gelben Gebieten
- Zwischenfruchtanbau vor Sommerungen ist verpflichtend.
Ausnahme: Vorfruchternte erst nach 01.10.
Düngung von Wintergerste
- Nur nach Getreidevorfrucht, Aussaat bis 01.10., nach 30/60 Regel
- Wenn vorher eine Zwischenfrucht mit sechswöchiger Standzeit angebaut wurde und diese nach 30/60 gedüngt wurde ist eine weitere Düngung nach 30/60 zur Gerste nicht möglich!
- Im Roten Gebiet ist eine Düngung zur Wintergerste mit praxisüblichen Mengen Festmist von Huf-und Klauentieren unter Einhaltung der Sperrfist möglich
Raps-N min-Simulation
- Muss für jede rote Rapsfläche ermittelt werden, die im Herbst gedüngt werden soll
- aber es können Bewirtschaftungseinheiten gebildet werden, sodass es max. 3-4 Werte bräuchte, wobei vor dem Hintergrund hoher Düngerpreise eine flächenspezifische Simulation sehr sinnvoll wäre
3 Möglichkeiten der Untersuchung
- Nmin ( Anmerkung des LKP: Nmin erfasst keine Vorfrucht, weil es kein DSN ist; aber auffällig ist, dass Nmin v.a. dort hoch ist, wo wenig Regen gefallen ist; wer bereits gegrubbert hat, produziert auch hohe Werte)
- EUF-Methode (Elektro-Ultrafiltration)
- neue Raps-Simulation der LfL (diese finden Sie hier: https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/234905/index.php)
Kontakt

Michael Nerreter
Tel.: 09171 / 843 89-16
E-Mail: michael.nerreter@maschinenringe.de