Sperrfristen und Sperrfristverschiebungen

Aufgrund der Witterung wurden von der LFL Sperrfristverschiebungen von 2-4 Wochen erlassen.

Dies gilt für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff, ausgenommen Festmist von Huftieren oder Klauentieren oder Komposte, auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau bei einer Aussaat bis zum Ablauf des 15. Mai 2021

Die Verschiebungen in den einzelnen Landkreisen und Kreisfreien Städten, können Sie der Tabelle entnehmen.

Sperrfristverschiebungen auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland

mit mehrj. Feldfutterbau bei einer Aussaat bis zum 15.Mai 2021

Landkreis / kreisfreie Stadt Flächen außerhalb von roten Gebieten Flächen in roten Gebieten
Fürth (Stadt und Land) 15.11.21-14.02.22 15.10.21-14.02.22
Roth 15.11.21-14.02.22 29.10.21-28.02.22
Schwabach 15.11.21-14.02.22 29.10.21-28.02.22
Ansbach (Stadt und Land) 15.11.21-14.02.22 29.10.21-28.02.22
Neustadt Aisch /Bad Windsheim 15.11.21-14.02.22 29.10.21-28.02.22
Nürnberg (Stadt) 15.11.21-14.02.22 29.10.21-28.02.22
Erlangen (Stadt) 15.11.21-14.02.22 29.10.21-28.02.22
Erlangen – Höchstadt 15.11.21-14.02.22 29.10.21-28.02.22
Weißenburg Gunzenhausen keine Verschiebung 29.10.21-28.02.22
Nürnberger Land 29.11.21-28.02.22 29.10.21-28.02.22
Kitzingen 15.11.21-14.02.22 15.10.21-14.02.22

 

Die aktuellen Regelungen zur Sperrfrist können Sie dem folgendem Schaubild entnehmen:

Folgendes ist bei der Herbstdüngung des Weiteren zu beachten:

  • Um Stallmist nach Silomais im Herbst ausbringen zu können, muss eine Winterung bzw. Zwischenfrucht folgen. Auf Maisstoppel ist eine Düngung grundsätzlich verboten.
  • Gerste, die im Sommer als GPS geerntet werden soll, ist genauso wie Grünroggen eine Zweitfrucht, und darf im Herbst nicht gedüngt werden.
    Wird Gerste als Druschfrucht und somit als Hauptfrucht angebaut, ist eine Düngung nach der 30/60 Regelung möglich.

Ob eine Frucht eine Zwischen- oder Zweitfrucht ist, lässt sich anhand folgenden Schaubilds ablesen:

Aufgrund der vielen Regelungen, stellen wir eine zunehmende Verunsicherung bei den Landwirten fest. Dahingehend hat die LFL jetzt reagiert, und ein Excel basiertes Programm herausgebracht, mit dem man selbst überprüfen kann, ob eine Düngung möglich ist oder nicht. Das Programm kann nur mit Microsoft Office (Nicht älter als 2010) genutzt werden, von Open Office wird das Programm nicht unterstützt.

 

Das Programm finden sie zum selbst herunterladen auf der Homepage der LFL unter: https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/269704/index.php

Kontakt

Michael Nerreter

Tel.: 09171 / 843 89-16
E-Mail: michael.nerreter@maschinenringe.de