Informationen zur Herbstdüngung auf Ackerland

Herbstdüngung Zwischenfrucht

Nicht rotes Gebiet: 

Zwischenfrüchte mit oder ohne Futternutzung:               30 kg NH4+/60kg N je ha erlaubt (Gülle oder Gärrest) oder Festmist von Huf- und Klauentieren nach praxisüblichen Mengen

Rotes Gebiet:

Zwischenfrucht mit Futternutzung:         30 kg NH4+/60kg N je ha erlaubt (Gülle oder Gärrest) oder Festmist von Huf- und Klauentieren nach praxisüblichen Mengen

Zwischenfrucht ohne Futternutzung:      keine Düngung mit Gülle oder Gärrest. Festmist von Huf- und Klauentieren maximal 120 kg N/ha erlaubt.

 

Düngung mit Festmist von Huf- und Klauentieren ODER Gülle möglich. Kombination aus beidem ist nicht erlaubt.

 

Herbstdüngung W- Gerste nach Getreidevorfrucht

Nicht rotes Gebiet:         30 kg NH4+/60kg N je ha erlaubt

Rotes Gebiet:                   keine  Düngung

 Düngung mit Festmist von Huf- und Klauentieren ODER Gülle möglich.

 

Herbstdüngung Winterraps

Nicht rotes Gebiet:         30 kg NH4+/60kg N je ha erlaubt

Rotes Gebiet:                  30 kg NH4+/60kg N je ha erlaubt WENN Nmin <45kg/ha

Nmin Gehalt zur Rapsdüngung bestimmen:

  • Eigene Bodenprobe (Schläge mit der gleichen Vorfrucht dürfen zu einer Bewirtschaftungseinheit zusammengefasst werden)
  • Nmin Wert simulieren mit dem Lfl Bedarfsermittlungsprogramm. Voraussetzung: Alle Düngemaßnahmen aus 2023 müssen bereits eingetragen sein.

Düngung mit Festmist von Huf- und Klauentieren ODER Gülle möglich.

Düngung Zweitfrucht

Achtung! Interessant für Tierhaltende Betriebe:

Nicht rotes Gebiet: Zweitfrucht bis zum 01.08. gesät: Düngung nach errechnetem Bedarf durch Bedarfsermittlung

Rotes Gebiet: Zweitfrucht zur Futternutzung (Tiere) bis zum 01.08. gesät: Düngung nach errechnetem Bedarf durch Bedarfsermittlung.

 

Hilfe bei der Herbstdüngung

Wer sich unsicher ist, kann das kostenlose Sperrfristen Excelprogramm der LfL herunterladen.

Das Programm errechnet welche Düngemengen für den betreffenden Schlag im Herbst noch ausgebracht werden dürfen, unter der Berücksichtigung der Vorfrucht und des Aussaatzeitpunktes.

Aufrufbar unter:  https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/269704/index.php

 

Kontakt

Philipp Böttcher

Tel.: 09151 / 83301
E-Mail: philipp.boettcher@mr-franken.de