Hilfen für dürregeschädigte Landwirte

Die bayerische Landesregierung hat am 08.08.2018 Soforthilfen für Landwirte beschlossen, die von Trockenheit und Hitze besonders betroffen sind.

“Überall dort, wo erhebliche Ertragseinbußen zu erwarten sind, wollen wir die Mehrkosten für Grundfutter zur Hälfte maximal bis zu 50.000 Euro pro Betrieb ausgleichen”, sagte Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber.

“Die Zeit drängt, wir brauchen jetzt schnelle und praxisgerechte Lösungen für unsere Bauern und ihre Tiere”, so Kaniber weiter. Vor einigen Tagen hatte Bayern deshalb bereits landesweit Brachflächen zur Futternutzung freigegeben.

Um die Futterbeihilfe möglichst rasch und unbürokratisch auszahlen zu können, hat die Landesregierung pauschal Gebiete festgelegt, in denen im Futterbau ein Ertragsrückgang von mindestens 30 Prozent zu erwarten ist.
Das sind derzeit von Norden her alle Landkreise bis einschließlich der Landkreise Dillingen an der Donau, Donau-Ries, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen an der Ilm, Freising, Erding, Mühldorf am Inn und Altötting. In diesen Gebieten werden generell sämtliche Futterbaubetriebe als förderfähig anerkannt.

Auch in südlicher gelegenen Landkreisen kann die Futterbeihilfe beantragt werden, wenn ein Ertragsrückgang von mindestens 30 Prozent im Einzelbetrieb nachgewiesen wird. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent des durch Rechnungen und Zahlungsnachweis belegten Zukaufs von Grundfutter.
Er wird für maximal die Hälfte des betrieblichen Grundfutterbedarfs eines Normaljahres gezahlt. Der Zuwendungshöchstbetrag liegt bei 50.000 Euro pro Betrieb. Die Rechnungen werden ab 1. August anerkannt. Für alle Antragsteller gilt ein Selbstbehalt von 500 Euro.
Für die Antragstellung ist ein Online Verfahren geplant, das nach Einschätzung des StMELF im September verfügbar ist.

Für den dürregeschädigten Landwirt heißt dies:

  • Alle Rechnungen für Grundfutterzukauf ab 1.8.2018 sammeln
  • Zahlung muss mit Kontoauszug etc. nachgewiesen werden. MR Abrechnung bietet sich an!!

Gerne unterstützen wir bei der Online-Antragsstellung. Melden Sie sich in der Geschäftsstelle.

Quellen: KBM e. V. und „agrarheute.com“

Kontakt

Marc Wild

Tel.: 09151 / 83301
E-Mail: mr_nuernberger_land@t-online.de