Geplante Ausweitung der Pflichtversicherung
für Stapler und Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
Es stehen Planungen im Raum die Pflichtversicherung für Haftpflichtversicherung für selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 20km/h oder weniger einzuführen. Die Versicherungswirtschaft hatte sich dafür eingesetzt es bei der bisherigen ösung über die Privat-, Betriebs-, und landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung zu belassen. Diese stellt einen bewährten und ausreichenden Schutz dar.
Der Gesetzgeber ist den Argumenten der Versicherungswirtschaft zumindest teilweise gefolgt:
- Der gesonderte Abschluss einer Kraftfahrt- Haftpflicht- Versicherung ist nicht erforderlich
- Die Mindestversicherungssummen gemäß den Vorschriften der Pflichtversicherung können über die Privat-, Betriebs, und landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung abgesichert werden.
- Die Regelung tritt erst ab 1.1.2025 in Kraft
Somit hat die Versicherungswirtschaft jetzt genügend Zeit für die betroffenen Kund*innen Lösungen zu erarbeiten und anzubieten. Bei Fragen setzen Sie sich mit ihrer Versicherung oder ihrem Versicherungsmakler in Verbindung.