Agrardiesel: Keine Zusatzerklärungen mehr notwendig!
Die bisherigen Zusatzerklärungen nach Energiesteuergesetz sind nicht mehr erforderlich.
Ausnahme: Nur noch für Betriebe, die 200.000 Euro oder mehr Steuerbegünstigungen im vergangenen Kalenderjahr erhalten haben.
Weitere Informationen zum Agrardiesel:
Zollamt druckt keine Papier-Anträge mehr!
Agrardieselanträge für 2019 nur noch als Download auf www.zoll.de oder auf www.mr-nbg-land.de.
Antrag auf Steuerentlastung (Vordruck 1140) und vereinfachter Antrag (Vordruck 1142): Allerdings reicht die reine Online-Antragsstellung nicht, der komprimierte Ausdruck muss dem Hauptzollamt unterschrieben vorliegen (Post o. Fax).