Die Maschinenringe (MR) sind Zusammenschlüsse von Landwirten, zur gegenseitiger Unterstützung. Sie sind mittlerweile für viele Betriebe unverzichtbarer Partner sowohl für die laufenden betrieblichen Abläufe als auch für Notfälle. Die Maschinenringe haben die Rechtsform eines eingetragenen Vereines. Der Zweck, die Vereinsstruktur und die Rechte und Pflichten des Mitgliedes sind in der Satzung geregelt.
Die Mitglieder können ihre nicht ausgelasteten Maschinen und Arbeitskräfte überbetrieblich einsetzen und dadurch die Überkapazitäten wirtschaftlich nutzen bzw. fehlende Kapazitäten kostengünstig beschaffen. Bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft können im Auftrag der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung Betriebshelfer (-innen) eingesetzt werden. Auf diese Weise sind unsere Mitglieder in der Lage, ihren Betrieb optimal zu organisieren.
Die Maschinenringe ermöglichen ihren Mitglieder eine kostengünstige Nutzung moderner und arbeitseffizienter Agrartechnik, beraten die Betriebe in aller Fragen der Organisation und stellen unterschiedliche Personal- und Techniklösungen zur Verfügung. Durch Vermittlung verschiedene Zuerwerbsmöglichkeiten im außerlandwirtschaftlichen Bereich kann auch die Existenz kleinerer Betriebe gesichert werden. Günstige Einkaufskonditionen, die z. T. über den Bundesverband der Maschinenringe angeboten werden, runden das Angebot der Maschinenringe ab.
In Bayern gibt es zur Zeit 71 Maschinenringe mit ca. 95.500 Mitgliedern, bundesweit sind es über 250 Maschinenringe mit rund 192.000 Mitgliedern. Die Maschinenringe sind dadurch der zentrale Partner und wichtiger Dienstleister im ländlichen Raum.