Düngeverordnung Aktuelles 2023

Es geht wieder los! Denken Sie an Ihre Bedarfsermittlung und alle dazugehörigen Vorschriften. 

Denken Sie jetzt an die Bedarfsermittlung für 2023!

  • Ohne Bedarfsermittlung keine Düngung!
  • Die beiden LfL-Programme zur Erstellung der Bedarfsermittlung stehen zur Verfügung.
  • Wenn sie Unterstützung benötigen, melden Sie sich gerne in Ihrer MR-Geschäftsstelle!

Nmin-Proben 2023

  • Achten Sie darauf, ob bei Ihnen Flächen ins rote Gebiet gefallen sind! Neu ausgewiesene rote Flächen müssen heuer schon beprobt werden!
  • Im iBALIS können Rote und Gelbe Gebiete entweder in der Feldstückskarte oder im Menü unter Betriebsinformation Betriebsspiegel
  • Rote und gelbe Gebiete (AVDüV) eingesehen werden.
  • Pro Kultur ist mindestens eine Nmin-Probe nötig!
  • Beauftragen Sie die Nmin-Proben zeitnah bei Ihrem zuständigen Ringwart.

Festmistausbringung

  • Mit Ablauf des 15.01. endet auf nicht roten Flächen die Festmist-Sperrfrist von Huf- und Klauentieren oder Komposten
  • Mit Ablauf des 31.01. endet auf roten Flächen die Festmist-Sperrfrist von Huf- und Klauentieren oder Komposten

2022 nicht rote Fläche ‒ 2023 rote Fläche:

Für diesen Fall gelten folgende Übergangsregelungen:

  • Wintergetreide, Winterraps und Rüpsen werden bei der 20%-igen Kürzung und der 160/80 Regelung nicht berücksichtig.
  • 20%-ige Kürzung bei Zwischenfrüchten entfällt
  • 170 kg N/ha Schlagbezogen entfällt für 2022/2023 auf diesen Flächen
  • Verpflichtender Zwischenfruchtanbau vor Sommerungen gilt erst ab dem Frühjahr 2024 (Gilt auch für gelbe Flächen, die 2022 nicht gelb waren)

Diese Ausnahmeregelungen werden vom Online Programm automatisch berücksichtigt!