Stromsteuerentlastung nach §9b StromStG für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft

 

Für die Jahre 2024 und 2025 gibt es die Möglichkeit einer erhöhten Rückerstattung der Stromsteuer: Der Erstattungsbetrag wurde auf 2,0 Ct/kWh angehoben (statt bisher 0,513 Ct/kWh).

Voraussetzungen:

  • Gültig ab einem Jahresverbrauch von 12.500 kWh
  • Nur für betriebsgenutzten Strom abzüglich der privat genutzten Anteile B. Haushalt, E-Auto, Lehrlings- oder Altenteilerwohnung 

Beispielrechnung: Ab wann lohnt sich die Antragstellung?

Der Jahresstromverbrauch eines landwirtschaftlichen Betriebes ist bei 45.000 kWh.
Davon muss der Selbstbehalt von 250 EUR (entspricht 12500 kWh) abgezogen werden.
Die Entlastungsmenge beträgt hier 32.500 kWh (45.000 kWh – 12.500 kWh), der vorläufige Entlastungsbetrag wäre 650 €.  Davon muss dann noch der privat genutzte Strom des Betriebes (eigener Haushalt, E-Auto, Lehrlings- und Altenteilerwohnung) abgezogen werden. Dieser wird entweder durch einen Zähler oder Pauschalsätze ermittelt. Diese Summe mal 0,02 €/kWh ergibt dann den Rückerstattungsbetrag.

 

Der Antrag auf Steuerentlastung kann nur elektronisch im Zollportal (Elster-Zertifikat erforderlich) gestellt werden.

Die Antragsabgabefrist für das Verbrauchsjahr 2024 endet am 31.12.2025.

 Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung, bitte melden Sie sich rechtzeitig telefonisch bei uns.

Kontakt

Margit Prosiegel

Tel.: 09141 / 84 24 91 4
E-Mail: margit.prosiegel@mrwug.de