Verschiebung der Sperrfrist auf Grünland und mehrjährigem Feldfutterbau
Mit der erfolgten Verkündung entsprechender Allgemeinverfügungen wird die Sperrfrist auf Grünland und auf Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau (inklusive Riesenweizengras und Durchwachsene Silphie) wie folgt verschoben: Die Verschiebungen in den einzelnen Landkreisen und Kreisfreien Städten, können Sie der Tabelle entnehmen.Landkreis / kreisfreie Stadt | Flächen außerhalb von roten Gebieten | Flächen in roten Gebieten |
Verschiebung um … | Verschiebung um … | |
Stadt Erlangen und Lkrs. Erlangen-Höchstadt, Stadt und Lkrs. Fürth, Lkrs. Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, Lkrs. Roth, Stadt Schwabach, Lkrs. Weißenburg-Gunzenhausen | 2 Wochen (15. November 2024 bis Ablauf des 14. Februar 2025) | 4 Wochen (29. Oktober 2024 bis Ablauf des 28. Februar 2025) |
Stadt und Lkrs. Ansbach, Stadt Nürnberg, Lkrs. Nürnberger Land | 4 Wochen (29. November 2024 bis Ablauf des 28. Februar 2025) | 4 Wochen (29. Oktober 2024 bis Ablauf des 28. Februar 2025) |
Regierungsbezirk Oberfranken | 2 Wochen (15. November 2024 bis Ablauf des 14. Februar 2025) | 2 Wochen (15. Oktober 2024 bis Ablauf des 14. Februar 2025) |
Folgendes ist bei der Herbstdüngung des Weiteren zu beachten:
- Um Stallmist nach Silomais im Herbst ausbringen zu können, muss eine Winterung bzw. Zwischenfrucht folgen. Auf Maisstoppel ist eine Düngung grundsätzlich verboten.
- Gerste, die im Sommer als GPS geerntet werden soll, ist genauso wie Grünroggen eine Zweitfrucht, und darf im Herbst nicht gedüngt werden.
Wird Gerste als Druschfrucht und somit als Hauptfrucht angebaut, ist eine Düngung nach der 30/60 Regelung möglich.
Ob eine Frucht eine Zwischen- oder Zweitfrucht ist, lässt sich anhand folgenden Schaubilds ablesen:
Aufgrund der vielen Regelungen, stellen wir eine zunehmende Verunsicherung bei den Landwirten fest. Dahingehend hat die LFL jetzt reagiert, und ein Excel basiertes Programm herausgebracht, mit dem man selbst überprüfen kann, ob eine Düngung möglich ist oder nicht. Das Programm kann nur mit Microsoft Office (Nicht älter als 2010) genutzt werden, von Open Office wird das Programm nicht unterstützt.
Das Programm finden sie zum selbst herunterladen auf der Homepage der LFL unter: https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/269704/index.php
Kontakt
Matthias Walter
Tel.: 09141 / 84 24 91 5
E-Mail: matthias.walter@mrwug.de