Verschiebung der Sperrfrist 2020/2021

 

Die Sperrfrist auf Dauergrünland und Ackerland wird mit mehrjährigem Feldfutterbau bei einer Aussaat bis spätestens 15. Mai 2020 im Landkreis Weißenburg Gunzenhausen auf den Zeitraum 15. November 2020 bis einschließlich 14. Februar 2021 (2 Wochen) verschoben.

 

Auch die benachbarten Landkreise und kreisfreie Städte wie Landkreis Roth, Stadt und Landkreis Ansbach sind von dieser Verschiebung betroffen.

 

Diese Verschiebung gilt für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff, ausgenommen Festmist von Huftieren oder Klauentieren oder Komposte.

Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der Düngeverordnung unberührt. Dies gilt insbesondere für das Verbot, Düngemittel auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder mit Schnee bedeckten Boden auszubringen.

 

Vorgaben in Wasserschutzgebieten beachten
Auch Vorgaben in Wasserschutzgebieten bleiben weiterhin gültig.

Kontakt

Matthias Walter

Tel.: 09141 / 877 10 95
E-Mail: matthias.walter@mrwug.de