Fortbildung Sachkunde Pflanzenschutz

Online-Schulungen – nutzen Sie dieses Angebot

Seit dem 26.11.2015 benötigt jede Person unter anderem für den Erwerb und die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln für den professionellen Einsatz einen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat. Zudem ist eine regelmäßige Fortbildung vorgeschrieben. Für die meisten Sachkundigen im Pflanzenschutz begann der dritte Dreijahreszeitraum am 01.01.2022 und endet am 31.12.2024. In diesem Zeitraum muss eine Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz besucht und nachgewiesen werden. Ob dieser Zeitraum auch für Sie gilt können Sie der Rückseite Ihres Sachkundenachweises entnehmen. Steht dort beispielsweise bei Beginn erster Fortbildungszeitraum das Datum 01.01.2013, so gilt oben genannter Zeitraum. Steht bei Ihnen hier ein anderes Datum, so verschieben sich Ihre Fortbildungszeiträume entsprechend.

Die Anmeldung zur Online-Schulung muss, wie bisher auch, schriftlich mit dem nachstehenden Formular erfolgen.

 

Folgende Termine haben wir für Sie geplant:

Präsenz-Veranstaltungen:

  • Freitag, 15.11.2024 von 19 – 23 Uhr , Gasthof Schwarzes Kreuz, Gräfensteinberg
  • Donnerstag, 21.11.2024 von 19 – 23 Uhr, Gasthof zur Sonne, Wachstein
  • Samstag, 14.12.2024 von 9 – 13 Uhr, Gasthaus Heustadl, Bergen

Online-Schulungen:

  • Mittwoch,  13.11.2024 von 19 – 23 Uhr
  • Donnerstag, 05.12.2024 von 19 – 23 Uhr
  • Freitag, 14.03.2025 von 19 – 23 Uhr (NEUER DREIJAHRES-ZEITRAUM 2025-2027)

    Für Fragen steht Ihnen unsere Maschinenring-Geschäftsstelle  gerne zur Verfügung.

     

    Kosten

    Die Kursgebühr für die Teilnahme inklusive der Erstellung und Archivierung des Nachweises der Fortbildung beträgt 35 Euro je Teilnehmer. Der Betrag ist von der Umsatzsteuer befreit. Sie können die Kursgebühr nach Erhalt der Rechnung per Überweisung oder per Lastschriftermächtigung begleichen.
    Sollten Sie verhindert sein, so können Sie sich bis zu 3 Tagen vor der Veranstaltung abmelden. Bei späterer Abmeldung oder Nichtteilnahme müssen wir 50 % des Betrages berechnen.

    Anmeldung ist ab sofort in der Geschäftsstelle möglich und für die Teilnahme zwingend erforderlich.

     

    Sachkunde im Pflanzenschutz

    Wichtige Informationen

    (Quelle: https://www.bayerischerbauernverband.de/sachkundenachweis)

    Seit dem 26. November 2015 benötigt jede Person, die Pflanzenschutzmittel für den professionellen Einsatz erwerben und ausbringen will, einen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat.

    •  Sachkundenachweis im Scheckkartenformat ist für jeden erforderlich, der Pflanzenschutzmittel für den professionellen Einsatz erwerben und ausbringen will
      •    dazu ist regelmäßige Fortbildung Pflicht
      •    diese Fortbildung wird in Bayern neben anderen Anbietern von BBV, MR, vlf und VLM angeboten

    Wer braucht den Sachkundenachweis?

    Personen, die

    •  beruflich Pflanzenschutzmittel (chemisch / biologisch) anwenden
      •    über den Pflanzenschutz beraten (chemisch / biologisch)
      •    andere anleiten oder beaufsichtigen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen einer Ausbildung oder einer Hilfstätigkeit anwenden
      •    Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringen oder auch über das Internet in Verkehr bringen

     

    Wer erhält einen Sachkundenachweis?

    Bedingung für die Ausstellung des Sachkundenachweises ist eine anerkannte Berufsausbildung, eine bestandene Sachkundeprüfung oder ein Studienabschluss mit Bescheinigung der Hochschule über die in der Sachkundeverordnung geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten. Beantragt werden muss der Sachkundenachweis beim zuständigen Amt für Landwirtschaft bzw. unter www.pflanzenschutz-skn.de.

     

     

    Welche Unterschiede gibt es beim Fortbildungszeitraum?

    Ihr jeweiliger Fortbildungszeitraum ist auf Ihrem Sachkundenachweis abgedruckt (siehe oben). Für Altsachkundige wurde der Beginn vom ersten Fortbildungszeitraum zum 1. Januar 2013 festgelegt. Bei Neusachkundigen hängt der Beginn des Fortbildungszeitraums vom Abschluss der Ausbildung ab.

    Wann muss die Fortbildung besucht werden?

    Jeweils in einem dreijährigen Fortbildungszeitraum muss eine anerkannte Fortbildung besucht werden. Beginn und Ende eines Fortbildungszeitraums hängt davon ab, ob Sie Alt- oder Neusachkundiger ist (s.o.). Für Altsachkundige gelten aktuell folgende Zeiträume:

    Wer ist Ansprechpartner bei Fragen zum Sachkundenachweis?

    Für den Sachkundenachweis selbst und dessen Ausstellung ist Ihr zuständiges AELF Ihr Ansprechpartner.
    Bei Fragen zu den Fortbildungen sind der Bayerische Bauernverband, das Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe, der Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern und der Verband landwirtschaftlicher Meister und Ausbilder Ihre kompetenten Ansprechpartner. Über die Geschäftsstellen dieser Organisationen können Sie sich zu einer Fortbildung in Ihrer Region anmelden.

     

    Folgende Themen erwarten Sie bei den aktuellen Fortbildungen:

    Rechtsgrundlagen

    • Hintergründe – Konkrete Vorgaben – Aktuelle Themen:
    • Durchblick im Paragraphendschungel erhalten!

    Risikomanagement

    • Anwenderschutz – Anrainerschutz – Lebensmittelsicherheit – Umwelt- und Naturschutz:
    • Risiken beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln richtig einschätzen, Hinweise für die Praxis!

    Gerätetechnik und Ausbringung

    • Anforderungen an Technik – Technische Lösungen für Herausforderungen im Pflanzenschutz: Über den aktuellen Stand der Technik Bescheid wissen!

    Integrierter Pflanzenschutz

    • Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes – Aktuelle und regionale Beispiele:
    • Methoden des Integrierten Pflanzenschutzes in der Praxis einsetzen!