Informationen zur Herbstdüngung auf Ackerland

Herbstdüngung Zwischenfrucht

Nicht rotes Gebiet:

Zwischenfrüchte mit oder ohne Futternutzung:                30 kg NH4+/60kg N je ha erlaubt

Rotes Gebiet:

Zwischenfrucht mit Futternutzung:                                      30 kg NH4+/60kg N je ha erlaubt

Zwischenfrucht ohne Futternutzung:                                   keine Düngung!

Düngung mit Festmist von Huf- und Klauentieren ODER Gülle möglich.

 

Herbstdüngung W- Gerste nach Getreidevorfrucht

Nicht rotes Gebiet:         30 kg NH4+/60kg N je ha erlaubt

Rotes Gebiet: keine        Düngung

 Düngung mit Festmist von Huf- und Klauentieren ODER Gülle möglich.

 

Herbstdüngung Winterraps

Nicht rotes Gebiet:         30 kg NH4+/60kg N je ha erlaubt

Rotes Gebiet:                  30 kg NH4+/60kg N je ha erlaubt WENN Nmin <45kg/ha

Nmin Gehalt zur Rapsdüngung bestimmen:

  • Eigene Bodenprobe (Schläge mit der gleichen Vorfrucht dürfen zu einer Bewirtschaftungseinheit zusammengefasst werden)
  • Nmin Wert simulieren mit dem Lfl Bedarfsermittlungsprogramm. Voraussetzung: Alle Düngemaßnahmen aus 2023 müssen bereits eingetragen sein.

Düngung mit Festmist von Huf- und Klauentieren ODER Gülle möglich.

Düngung Zweitfrucht

Achtung! Interessant für Tierhaltende Betriebe:

Nicht rotes Gebiet: Zweitfrucht bis zum 01.08. gesät: Düngung nach errechnetem Bedarf durch Bedarfsermittlung

Rotes Gebiet: Zweitfrucht zur Futternutzung (Tiere) bis zum 01.08. gesät: Düngung nach errechnetem Bedarf durch Bedarfsermittlung.

 

Hilfe bei der Herbstdüngung

Wer sich unsicher ist, kann das kostenlose Sperrfristen Excelprogramm der LfL herunterladen.

Das Programm errechnet welche Düngemengen für den betreffenden Schlag im Herbst noch ausgebracht werden dürfen, unter der Berücksichtigung der Vorfrucht und des Aussaatzeitpunktes.

Aufrufbar unter:  https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/269704/index.php 

 

Kontakt

Matthias Walter

Tel.:  09141 / 84 24 91 5
E-Mail: matthias.walter@mrwug.de