Informationen zur Herbstdüngung auf Ackerland
Herbstdüngung Zwischenfrucht
Nicht rotes Gebiet:
Zwischenfrüchte mit oder ohne Futternutzung: 30 kg NH4+/60kg N je ha erlaubt
Rotes Gebiet:
Zwischenfrucht mit Futternutzung: 30 kg NH4+/60kg N je ha erlaubt
Zwischenfrucht ohne Futternutzung: keine Düngung!
Düngung mit Festmist von Huf- und Klauentieren ODER Gülle möglich.
Herbstdüngung W- Gerste nach Getreidevorfrucht
Nicht rotes Gebiet: 30 kg NH4+/60kg N je ha erlaubt
Rotes Gebiet: keine Düngung
Düngung mit Festmist von Huf- und Klauentieren ODER Gülle möglich.
Herbstdüngung Winterraps
Nicht rotes Gebiet: 30 kg NH4+/60kg N je ha erlaubt
Rotes Gebiet: 30 kg NH4+/60kg N je ha erlaubt WENN Nmin <45kg/ha
Nmin Gehalt zur Rapsdüngung bestimmen:
- Eigene Bodenprobe (Schläge mit der gleichen Vorfrucht dürfen zu einer Bewirtschaftungseinheit zusammengefasst werden)
- Nmin Wert simulieren mit dem Lfl Bedarfsermittlungsprogramm. Voraussetzung: Alle Düngemaßnahmen aus 2023 müssen bereits eingetragen sein.
Düngung mit Festmist von Huf- und Klauentieren ODER Gülle möglich.
Düngung Zweitfrucht
Achtung! Interessant für Tierhaltende Betriebe:
Nicht rotes Gebiet: Zweitfrucht bis zum 01.08. gesät: Düngung nach errechnetem Bedarf durch Bedarfsermittlung
Rotes Gebiet: Zweitfrucht zur Futternutzung (Tiere) bis zum 01.08. gesät: Düngung nach errechnetem Bedarf durch Bedarfsermittlung.
Hilfe bei der Herbstdüngung
Wer sich unsicher ist, kann das kostenlose Sperrfristen Excelprogramm der LfL herunterladen.
Das Programm errechnet welche Düngemengen für den betreffenden Schlag im Herbst noch ausgebracht werden dürfen, unter der Berücksichtigung der Vorfrucht und des Aussaatzeitpunktes.
Aufrufbar unter: https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/269704/index.php
Kontakt

Matthias Walter
Tel.: 09141 / 84 24 91 5
E-Mail: matthias.walter@mrwug.de