Funkgeräte nur noch mit Freisprecheinrichtung

Die bisher in der Straßenverkehrsordnung (StVO) fest­ge­schriebene Übergangsfrist endet wie geplant zum 30.06.2020.

Funkgeräte durften – im Gegensatz zu Handys – bisher auch während der Fahrt in die Hand genommen und benutzt werden. Dieses Privileg endet nun!

Für die Verwendung von Funkgeräten während der Fahrt gelten

ab dem 1. Juli 2020

die gleichen Vorgaben wie für den Gebrauch anderer elektronischer Geräte:

Die Benutzung erfordert eine Freisprechanlage oder ein Headset. 

Kontakt

Richard Ortner

Tel.: 09141 / 38 90
E-Mail: richard.ortner@mrwug.de