Einreiseverbot für Saisonarbeiter – Maschinenring unterstützt Sie!

 

Liebe Mitglieder,

das Bundesinnenministerium (BMI) hat ein Einreiseverbot für Saisonarbeitskräfte angeordnet. Dies gilt für die Einreise aus:

– aus Drittstaaten außerhalb der EU,
– aus Großbritannien,
– aus EU-Staaten, die nicht alle Schengen-Regeln vollumfänglich anwenden, z.B. Bulgarien und Rumänien, sowie
– aus Staaten, zu denen Binnengrenzkontrollen vorübergehend wieder eingeführt worden sind (Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz).

Hinzu kommt, dass nach der Auskunft der Deutschen Botschaft in Bukarest seit 25.03.2020, 23 Uhr, der gesamte Flugverkehr für Personen von Rumänien nach Deutschland und zurück eingestellt wurde.

Dieser Einreisestopp umfasst derzeit noch nicht polnische Staatsangehörige. Diese Personen müssen sich nach aktuellen Informationen ab 27.03.2020 bei Rückkehr ins Heimatland aber einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen.

Zusammen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat der Bundesverband der Maschinenringe e. V.  die Online-Plattform www.daslandhilft.de entwickelt. Die Plattform stellt den Kontakt zwischen Landwirten und Bürgerinnen und Bürgern her, deren bisheriger Erwerb aufgrund der Corona-Krise weggefallen ist, um sie für Pflanz- und Erntearbeiten in der Landwirtschaft zu vermitteln.

Es haben sich schon einige Leute gemeldet, die helfen wollen – bisher allerdings noch wenige Landwirte (der Bedarf kommt ja meist erst noch). Bitte melden Sie sich bei Ihrem Maschinenring oder direkt auf der Plattform, wenn Sie Helfer benötigen!

Auch wenn der Bedarf erst in zwei bis drei Wochen da sein wird – melden Sie sich baldmöglichst und stellen Ihren Bedarf mit den Anforderungen (Arbeitszeit/Woche, Alter etc.) jetzt ein. So können Sie schon früher geeignete Arbeiter finden und sind abgesichert für die Ernte oder weitere Arbeiten.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

 

Kontakt

Richard Ortner

Tel.: 09141 / 38 90
E-Mail: richard.ortner@mrwug.de

Pressemitteilung

Presseerklärung BMEL