Wir kümmern uns um Ihre Gülle-Probleme!

Ende November wurde nun auch die Stoffstrombilanz beschlossen. Das bedeutet, dass in Zukunft nicht nur mit einem bürokratischen Mehraufwand zu rechnen ist, auch wird sich die Landwirtschaft verstärkt auf Kontrollen einstellen müssen. Vor allem tierhaltende Betriebe und Betriebe mit Biogasanlagen, werden die Auswirkungen der neuen Düngeverordnung deutlich zu spüren bekommen. Neben den maximal zulässigen 170 kg N /ha /Jahr, wird vor allem der Phosphorgehalt in den Bilanzen zum Problem werden.

Wie können betroffene Betriebe reagieren?

  • Mineralische Düngung reduzieren#
  • Nährstoffe in der Gülle möglichst effizient ausnutzen
  • Erträge steigern und Futterverluste vermeiden
  • Viehbestände verringern oder auslagern
  • Gülle abgeben

Die Maschinenringe werden ein intensives Beratungsangebot für die Mitglieder zur Verfügung stellen. Dazu laufen aktuell die erforderlichen Schulungen. Ab Februar 2018 können wir Ihnen dann bei der vorgeschriebenen Düngebedarfsermittlung behilflich sein und zwar so, dass am Ende des Jahres die Daten auch zur ebenfalls vorgeschriebenen Düngebilanz (Feld-Stall-Bilanz) passen. Dieses Angebot ist – wie auch die Hilfe bei der Antragstellung zum Mehrfachantrag – kostenpflichtig. Bei Interesse melden Sie sich bitte rechtzeitig in der MR-Geschäftsstelle an.

Inzwischen haben wir eine Nährstoffbörse über das Internet aufgebaut, um die anfallenden Nährstoffmengen besser verteilen zu können. Hier können sich potentielle Abgeber und Aufnehmer von Gülle und Gärresten finden.

Gerne sind wir auch bei der Vermittlung von Güllelagerraum behilflich. Bitte melden Sie leerstehende Güllegruben bei uns an. Beachten Sie dabei, dass generell der Vermieter für die Dichtigkeit der Güllegrube haftet. Deshalb nur funktionstüchtige Gruben anbieten.