Jahreshauptversammlung Rückblick

Jahreshauptversammlung Rückblick

Jahresmitgliederversammlung – Rückblick

Auf gesunden Beinen

Vielen Dank für den guten Besuch an unserer Mitgliederversammlung am 22. Februar in Dittenheim. Wir konnten wieder auf ein gutes Jahr 2023 zurückblicken. Als verlässlicher Partner bieten wir unseren Mitgliedern ein umfangreiches Dienstleistungspaket.

Der Umzug in die neuen Büros konnte reibungslos abgeschlossen werden. Wir haben uns in Stopfenheim gut eingelebt und wir freuen uns auch in diesem Jahr für unsere Mitglieder erfolgreich arbeiten zu können.

Vielen Dank an Manfred Siemandel (SVfLG) und Julia Karl für die interessanten Vorträge zum Thema Arbeitssicherheit. Sollte Sie am Thema noch weiteres Interesse haben, melden Sie sich in der Geschäftsstelle.

 

Bildergalerie 

Hier ein paar Eindrücken von unserer Versammlung. 

Kontakt

Richard Ortner

Tel.: 09141 / 84 24 91 1
E-Mail: richard.ortner@mrwug.de

Online-Seminar: Fachrecht vs. Förderrecht

Online-Seminar: Fachrecht vs. Förderrecht

Online-Seminar: Fachrecht vs. Förderrecht

stelle ich 2024 einen Mehrfachantrag?

Dienstag, 09. April 2024 ab 20:00 Uhr

 

Das Thema Mehrfachantrag sorgt bei vielen Landwirten für Unmut. Immer mehr Vorschriften und Auflagen führen dazu, dass einige erwägen, keinen Antrag mehr zu stellen. Es ist jedoch wichtig, die Herausforderungen und möglichen Konsequenzen einer solchen Entscheidung sorgfältig abzuwägen.

  • Dauer ca. 60 Minuten + Diskussion
  • Referent: Dr. Michael Mederle, KBM e.V
  • Anmeldung  erforderlich
  • Anmeldeschluss: Sonntag, 07.04.2024

Die Veranstaltung ist für Mitglieder der teilnehmende Maschinenringe (MR Franken Mitte, MR Fürth, MR Nürnberger Land, MR Regnitz-Franken, MR Roth, MR WuG) kostenlos.

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Hinweise zur Bedarfsermittlung und Düngeverordnung allgemein

Hinweise zur Bedarfsermittlung und Düngeverordnung allgemein

Hinweise zur Bedarfsermittlung und Düngeverordnung allgemein

Sowohl das Excel als auch das online Programm der Lfl stehen für die Düngebedarfsermittlung für das Düngejahr 2023/2024 zur Verfügung.

Im online Programm wurden ein paar Neuerungen eingepflegt auf die wir kurz informieren möchten.

 

Nmin Prognose und Simulation

Es ist im neuen Programm nicht nur möglich den Nmin Wert zu simulieren, sondern auch prognostizieren zu lassen. Das bedeutet, dass in Zukunft ab November Nmin Werte für die roten Gebiete gezogen werden können, und eine Bedarfsermittlung auch schon im Dezember gerechnet werden kann auch wenn die eigenen Nmin Werte noch nicht vorliegen. Somit stehen den Landwirtschaftlichen Betrieben 4 Wochen mehr zur Verfügung, um Ihre Bedarfsermittlung zu rechnen. Des weiteren hat die Lfl bereits Vorläufige Nmin Werte für alle Kulturen veröffentlicht, die ab sofort für die Berechnungen außerhalb der roten Gebiete herangezogen werden können.

 

 

Flächen außerhalb Bayerns

Betriebe, die Flächen in anderen Bundesländern bewirtschaften, haben mit der neuen online Version des Düngebedarfsermittlungsprogrammes die Möglichkeit die Außerbayerischen Flächen einzutragen und berechnen zu lassen. Allerdings funktioniert die Nmin Simulation bei diesen Flächen nicht, hier muss der vom Bundesland veröffentlichte Wert oder ein eigener gezogener Nmin Wert eingetragen werden. Zudem bildet das Programm die Gesetzlichen Regelungen der anderen Bundesländer nicht ab, eventuelle Ausnahmeregelungen oder Bewirtschaftungsauflagen werden nicht berücksichtigt.

Standardbodenuntersuchungen

Die aktuell eingetragenen Standardbodenuntersuchungen werden im neuen Programm festgeschrieben und können nicht überschrieben werden. Neue Untersuchungen können zusätzlich eingetragen werden. Standardbodenuntersuchungen die nach dem 15.03. gezogen werden, verwendet das Programm automatisch erst im nächsten Düngejahr. Sie sind aber trotzdem sofort hinterlegt und stehen für das nächste Jahr dann zur Verfügung. 

Bitte nutzen Sie die nächsten Wochen, um Ihre Unterlagen für eine Düngebedarfsermittlung zusammen zu stellen und kontrollieren Sie diese auf Vollständigkeit. Ab sofort können wir Ihnen bei den Berechnungen helfen. Die Jahreszusammenfassung der ausgebrachten Düngemengen aus dem Vorjahr muss bis zum 31.03.2024 erfolgt sein.
Achtung: Alle Betriebe, die Ihre Unterlagen VOLLSTÄNDIG bis zum 15.03.2024 einreichen, erhalten Ihre Berechnungen Fristgerecht zurück. Für verspätete oder unvollständige Unterlagen können wir keine fristgerechte Erstellung garantieren.

Stoffstrombilanzverordnung

Mit einer Neuerung der Stoffstrombilanzverordnung ist frühestens im 1. Quartal 2024 zu rechnen.
Alle Betriebe die bisher eine Stoffstrombilanz rechnen mussten, erstellen diese auch Weiterhin im bekannten Programm der Lfl. Alle Betriebe die jetzt in 2023 neu Stoffstrombilanzierungspflichtig geworden wären, müssen keine Stoffstrombilanz erstellen.
Wie die neue Stoffstrombilanzverordnung gestaltet wird, welche Betrieblichen Grenzen es geben wird, ist bisher noch unklar. Die Lfl wird für die neue Stoffstrombilanz dann wieder ein Programm erstellen. Wir Informieren Sie sobald es Neuigkeiten gibt.

 

Informationen zu Betriebskontrollen

Die Lfl hat Hinweise herausgegeben was bei Betriebskontrollen zu beachten ist, sowie häufige Fehlerquellen genannt:

  • Bei Unklarheiten bezüglich der Kontrolle SOFORT beim Prüfpersonal nachfragen! Fragen Sie nach was genau geprüft wird und welche Unterlagen vorliegen müssen.
  • Prüfen Sie die Vollständigkeit der Unterlagen
  • Prüfen Sie, ob alle Nachweise vorhanden sind (Berechnungsgrundlage Lagerräume oder eigene Ertragsnachweise)
  • Prüfen Sie die Lesbarkeit der Unterlagen
  • Achten Sie auf Fristgerechte Erstellung ihrer Unterlagen
  • Ankäufe oder Verkäufe werden in kg, dt, t, oder m³ abgewickelt und dokumentiert NICHT in ha, Fass, Fuhre etc.
  • Prüfen Sie ob bei der 170 kg /ha Berechnung der richtige Bezugszeitraum für den Tierbestand gewählt wurde.
  • Bei Aufnahme oder Abgabe von Wirtschaftsdüngern prüfen, ob alle Belege von Abgeber, Aufnehmer und Transporteur übereinstimmen und vollständig sind.
  • Wirtschaftsdünger müssen vollständig deklariert sein (Inhaltsstoffe und % – tierischer Anteil in Biogasgülle)
  • Prüfen Sie ob Ihre Standardbodenuntersuchungen aktuell sind (Alle 6 Jahre!).
  • Prüfen Sie ob Ihre Aufzeichnung der Düngemaßnahmen komplett ist (Innerhalb von 2 Tagen dokumentieren, Datum, Düngerart, Inhaltsstoffe, Flächennahme und -Größe sowie ausgebrachte Menge/ha)
  • Bei Tausch oder Verkauf von Mineraldünger, Belege schreiben und vom aufnehmenden Landwirt unterschreiben lassen. Evtl. vorher Lagerbestand prüfen und abgleichen.

 

 

 

 

Kontakt

Franziska Wollandt

Tel.:  09127/9548660 (MR)
E-Mail: franziska.wollandt@mr-fuerth.de

Geplante Ausweitung der Pflichtversicherung

Geplante Ausweitung der Pflichtversicherung

 

Geplante Ausweitung der Pflichtversicherung

für Stapler und Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h

 

Es stehen Planungen im Raum die Pflichtversicherung für Haftpflichtversicherung für selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 20km/h oder weniger einzuführen. Die Versicherungswirtschaft hatte sich dafür eingesetzt es bei der bisherigen ösung über die Privat-, Betriebs-, und landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung zu belassen. Diese stellt einen bewährten und ausreichenden Schutz dar.

Der Gesetzgeber ist den Argumenten der Versicherungswirtschaft zumindest teilweise gefolgt: 

  • Der gesonderte Abschluss einer Kraftfahrt- Haftpflicht- Versicherung ist nicht erforderlich
  • Die Mindestversicherungssummen gemäß den Vorschriften der Pflichtversicherung können über die Privat-, Betriebs, und landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung abgesichert werden.
  • Die Regelung tritt erst ab 1.1.2025 in Kraft

Somit hat die Versicherungswirtschaft jetzt genügend Zeit für die betroffenen Kund*innen Lösungen zu erarbeiten und anzubieten. Bei Fragen setzen Sie sich mit ihrer Versicherung oder ihrem Versicherungsmakler in Verbindung.

MR-Abrechnung jetzt einreichen!

MR-Abrechnung jetzt einreichen!

MR-Abrechnung jetzt einreichen!

 

Alle Belege die bis zum 20. Dezember 2023 bei uns eingereicht werden, können noch komplett verbucht und abgerechnet werden. Später eingehende Abrechnungsaufträge werden dann erst wieder ab Januar 2024 bearbeitet. 

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Denken Sie daran Ihre überbetrieblichen Arbeiten zeitnah abzurechnen. Unterstützen Sie Ihre Auftragnehmer und Lohnunternehmer, indem Sie alle Daten, die zur Abrechnung erforderlich sind – hauptsächlich die genauen Flächendaten – weitergeben. Immer wieder klagen Lohnunternehmer, dass sie hier sehr viel Zeit zum Nachtelefonieren brauchen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Die Belege können Sie uns persönlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail, zur Abrechnung übermitteln. Unser PC-Abrechnungs-Programm „MR-Online“ steht allen Mitgliedern zur Verfügung.

Kontakt

Matthias Walter

Tel.: 09141 / 38 90
E-Mail: info@mrwug.de

Stromvermarktung leicht gemacht

Stromvermarktung leicht gemacht

Stromvermarktung leicht gemacht

  •  Deine PV-Anlage läuft zum 01.01.2024 aus oder ist bereits ausgelaufen?
  •  Deine Anlage ist zwischen 25-99 kWp groß?

 

💡 Wir haben die Lösung für dich: Unseren Energiemarktplatz. 

 

Das bietet dir unser Marktplatz:
•    Garantierter Festpreis, mit dem du kalkulieren kannst
•    Weiterbetrieb, ohne großen Aufwand

Die einzigen Voraussetzungen sind:
•    Offen für ausgeförderte Anlagen zwischen 25 bis 99 Kilowattpeak (kWp)
•    Erzeugter Strom wird komplett eingespeist (Volleinspeiser)

Der Marktplatz von LandEnergie hilft Betreibern ausgeförderter Photovoltaik-Anlagen weiterhin wirtschaftlich Strom für die Energiewende zu produzieren.

 

Hol dir gleich alle weiteren Informationen und lass dich von uns unverbindlich beraten. Gemeinsam vermarkten wir deinen Strom. 

Kontakt

Margit Prosiegel

Tel.: 09141 / 84 24 91 4
E-Mail: margit.prosiegel@mrwug.de