Berechnungsprogramme Düngeverordnung – Ausnahmeregelung

 

Die Berechnungsprogramme für die Bedarfsermittlung stehen ab sofort auf der LfL Homepage zur Verfügung! Über den Link gelangen Sie direkt dort hin.
https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/027122/index.php

Jeder Landwirt muss vor der ersten Düngung eine Bedarfsermittlung gerechnet haben. Für Landwirte die sich Hilfe beim Maschinenring holen, gibt es eine Ausnahmeregelung: 

Landwirte die sich bei der Erstellung der Bedarfsermittlung vom Maschinenring helfen lassen, erhalten ein Bestätigungsschreiben. Der Landwirt darf dann trotzdem schon Düngemaßnahmen vornehmen, auch wenn die Bedarfsermittlung noch nicht gerechnet wurde. Im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle würde dies nicht als Verstoß geahndet.

Wenn Sie eine Beratung wünschen oder Hilfe bei Ihren Aufzeichnungspflichten brauchen, melden Sie sich telefonisch in der Geschäftsstelle, wir helfen gerne weiter.

Kontakt

Matthias Walter

Tel.: 09141 / 877 10 95
E-Mail: matthias.walter@mrwug.de