Arbeitssicherheit

Schon mal vom Traktor gefallen?

Wie steigst du von deinem Traktor ab? Vermutlich machst du es so wie die Mehrheit deiner Berufskollegen: Du steigst vorwärts ab. Es gibt jedoch auch diejenigen, die rückwärts absteigen. Die meisten davon sind solange vorwärts abgestiegen, bis sie beispielsweise mit schlammverschmierten Stiefeln abgerutscht sind und sich verletzt haben. Das Thema Arbeitssicherheit mussten sie schmerzhaft lernen.

Kontakt

Margit Prosiegel

Tel.: 09141 / 84 24 91 4
E-Mail: margit.prosiegel@mrwug.de

Unternehmerpflicht im Arbeitsschutz

Wann betrifft dich das Thema Arbeitsschutz? Hier die relevanten Fälle für dich als Unternehmer, wenn du angestelltes Personal beschäftigst, im Überblick:

  • Anstellung in Voll – oder Teilzeit (auch Auszubildende)
  • Geringfügige Beschäftigung
  • Kurzzeitige Beschäftigung (70 Tage)
  • Entlohnter MiFa

Die Lösung: Das Komplettpaket des Maschinenrings übernimmt für dich alle notwendigen Schritte im Bezug auf Arbeitssicherheit!

Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz ergeben sich aus verschiedenen gesetzlichen Grundlagen:

  • Sozialgesetzbuch SGB VII
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitssicherheitsgesetz
  • Arbeitszeitgesetz
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Mutterschutzgesetz
  • Arbeitsstättenverordnung

Unterstützung im Unternehmermodell

  1. BETRIEBSBESUCH: Wir sind vor Ort bei dir im Betrieb, führen eine Bestandsaufnahme durch und beraten dich betriebsspezifisch.
  2. ERSTELLUNG DER NOTWENDIGEN DOKUMENTE: Wir erstellen für dich wichtige Dokumente, wie Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen und alle weiteren Dokumente.
  3. DURCHFÜHRUNG DER UNTERWEISUNG. Die Unterweisung wird individuell auf deinen Betrieb zugeschnitten: im kleinen oder großen Kreis, Theoretisch oder mit praktischen Übungen an den Maschinen.

Wir unterstützen dich bei der Umsetzung des Unternehmermodells. Bitte beachten: Für die stetige Erfüllung der Arbeitsschutzbestimmungen ist der Betriebsleiter selbst verantwortlich. Das Unternehmermodell ist nur für Betriebe mit maximal 20 Voll-Arbeitskräften im Jahresschnitt anwendbar.

Rundumbetreuung durch deinen Maschinenring

  1. BETRIEBSBESUCH: Wir sind vor Ort bei dir im Betrieb, führen eine Bestandsaufnahme durch und beraten dich betriebsspezifisch.
  2. ERSTELLUNG ALLER DOKUMENTE: Wir erstellen für dich alle Dokumente, wie Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen und alle weiteren Dokumente.
  3. DURCHFÜHRUNG DER UNTERWEISUNGEN: Wir übernehmen die Unterweisungen im großen Kreis (z.B. in Versammlungsräumen) oder direkt an den Maschinen.
  4. NACHWEIS ALLER GESETZLICHEN BETREUUNGSSTUNDEN: Wir erbringen für dich alle gesetzlich notwendigen Betreuungsstunden.
  5. ERWEITERTE BETREUUNG: Angepasst an deine Betriebsgröße unterstützen wir, beispielsweise bei der Planung und Durchführung von betrieblichen Besprechungen (z.B. ASA-Sitzungen).

 

Mit der Regelbetreuung hast du ein KOMPLETTPAKET, welches alle notwendigen Leistungen abdeckt, um einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz für deine Mitarbeiter zu schaffen, bei dem Gesundheitsschutz großgeschrieben wird.

Wir führen keine Betriebskontrollen durch. Wir sehen uns als Dienstleister und werden das Thema Arbeitssicherheit nachhaltig in deinem Betrieb verankern. Egal, ob du ein landwirtschaftlicher Betrieb, Lohnunternehmer oder Betreiber einer Biogasanlage bist.