Agrardiesel: Keine Zusatzerklärungen mehr notwendig!

 

Die bisherigen Zusatzerklärungen nach Energiesteuergesetz sind nicht mehr erforderlich.

Ausnahme: Nur noch für Betriebe, die 200.000 Euro oder mehr Steuerbegünstigungen im vergangenen Kalenderjahr erhalten haben.

Weitere Informationen zum Agrardiesel:

Zollamt druckt keine Papier-Anträge mehr!
Agrardieselanträge für 2019 nur noch als Download auf www.zoll.de oder www.mrwug.de

Antrag auf Steuerentlastung (Vordruck 1140) und vereinfachter Antrag (Vordruck 1142): Allerdings reicht die reine Online-Antragsstellung nicht, der komprimierte Ausdruck muss dem Hauptzollamt unterschrieben vorliegen (Post o. Fax).

 

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Kontakt

Matthias Walter

Tel.: 09141 / 877 10 95
E-Mail: matthias.walter@mrwug.de