Düngeverordnung Aktuelles 2023
Es geht wieder los! Denken Sie an Ihre Bedarfsermittlung und alle dazugehörigen Vorschriften.
Denken Sie jetzt an die Bedarfsermittlung für 2023!
- Ohne Bedarfsermittlung keine Düngung!
- Die beiden LfL-Programme zur Erstellung der Bedarfsermittlung stehen zur Verfügung.
- Wenn sie Unterstützung benötigen, melden Sie sich gerne in Ihrer MR-Geschäftsstelle!
Nmin-Proben 2023
- Achten Sie darauf, ob bei Ihnen Flächen ins rote Gebiet gefallen sind! Neu ausgewiesene rote Flächen müssen heuer schon beprobt werden!
- Im iBALIS können Rote und Gelbe Gebiete entweder in der Feldstückskarte oder im Menü unter Betriebsinformation Betriebsspiegel
- Rote und gelbe Gebiete (AVDüV) eingesehen werden.
- Pro Kultur ist mindestens eine Nmin-Probe nötig!
- Beauftragen Sie die Nmin-Proben zeitnah bei Ihrem zuständigen Ringwart.
Festmistausbringung
- Mit Ablauf des 15.01. endet auf nicht roten Flächen die Festmist-Sperrfrist von Huf- und Klauentieren oder Komposten
- Mit Ablauf des 31.01. endet auf roten Flächen die Festmist-Sperrfrist von Huf- und Klauentieren oder Komposten
2022 nicht rote Fläche ‒ 2023 rote Fläche:
Für diesen Fall gelten folgende Übergangsregelungen:
- Wintergetreide, Winterraps und Rüpsen werden bei der 20%-igen Kürzung und der 160/80 Regelung nicht berücksichtig.
- 20%-ige Kürzung bei Zwischenfrüchten entfällt
- 170 kg N/ha Schlagbezogen entfällt für 2022/2023 auf diesen Flächen
- Verpflichtender Zwischenfruchtanbau vor Sommerungen gilt erst ab dem Frühjahr 2024 (Gilt auch für gelbe Flächen, die 2022 nicht gelb waren)
Diese Ausnahmeregelungen werden vom Online Programm automatisch berücksichtigt!