Mindestlohn steigt

Der Mindestlohn zählte zu den mit am meisten diskutierten arbeitsmarktpolitischen Themen der letzten Jahre. Die kontroverse Diskussion reichte von großer Zustimmung bis zu der Befürchtung, dass der Mindestlohn Arbeitsplätze gefährdet. Am 16. August 2014 trat das Mindestlohngesetz (MiLoG) dann schließlich in Kraft. Seit dem 1. Januar 2015 gibt es den Mindestlohn. Er betrug damals 8,50 Euro und stieg am 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro und am 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro.

Seit dem 1. Januar 2020 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,35 Euro je Zeitstunde.

Erhöhung des Mindestlohns 2021

Der Mindestlohn steigt in den Jahren 2021 und 2022.

  • zum 1.1.2021 auf 9,50 Euro
  • zum 1.7.2021 auf 9,60 Euro
  • zum 1.1.20222 auf 9,82 Euro
  • zum 1.7.2022 auf 10,45 Euro

Das Wichtigste zum Mindestlohn im Überblick:

  • Der Mindestlohn wird als Bruttostundenlohn angegeben.
  • Vom Mindestlohn ausgeschlossen sind in der Regel Minderjährige, Auszubildende und bestimmte Praktikanten.

Quelle: IHK Mittelfranken

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Harald Winter Tel.: 09171 / 843 89-10 E-Mail: harald.winter@mr-franken.de