Verschiebung der Sperrfrist 2020/2021

 

Auf einen Blick:

  •  Ab 01.09 nur noch max. 80 kg Gesamt-N auf DG u. mehrjährigen FFB
  • Sperrfrist DG u. mehrjähriger FFB (Aussaat bis 15.05) verschoben:
    15.11 – 14.02
  • Sperrfrist für Festmist (Huf- und Klauentiere) u. Kompost: 01.12 – 15.01

 

Die Sperrfrist auf Dauergrünland und Ackerland wird mit mehrjährigem Feldfutterbau bei einer Aussaat bis spätestens 15. Mai 2020 im Stadt und Landkreis Roth  und Stadt Schwabach auf den Zeitraum 15. November 2020 bis einschließlich 14. Februar 2021 (2 Wochen) verschoben.

 

Auch die benachbarte Landkreise und kreisfreie Städte wie Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, Stadt und Landkreis Ansbach, Stadt Nürnberg und Stadt und Landkreis Fürth sind von dieser Verschiebung betroffen.

Diese Verschiebung gilt für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff, ausgenommen Festmist von Huftieren oder Klauentieren oder Komposte.

Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der Düngeverordnung unberührt. Dies gilt insbesondere für das Verbot, Düngemittel auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder mit Schnee bedeckten Boden auszubringen.

 

Vorgaben in Wasserschutzgebieten beachten
Auch Vorgaben in Wasserschutzgebieten bleiben weiterhin gültig.

Kontakt

Michael Nerreter

Tel.: 09171 / 843 89-16
E-Mail: michael.nerreter@maschinenringe.de