LKK-Kurzkur

Winterzeit ist auch Erholungszeit. 

Gesundheitsvorsorge ist wichtig. Deswegen – dem Körper eine Auszeit bieten, bevor er mit Krankheit reagiert! Die SVLFG als landwirtschaftliche Krankenkasse bietet hierfür speziell auf die Bedürfnisse ihrer Versicherten abgestimmte Kurzkuren an.

Die Teilnahme an einer Kurzkur kann einmal jährlich bezuschusst werden. Voraussetzung für die Zuschusszahlung ist, dass Sie an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teilgenommen haben.

Für SVLFG-Versicherte gibt es 150,– Euro von der Krankenkasse für Prävention. Ohne Rezept, Ohne Verordnung, Ohne Kurantrag, einfach nur Termin aussuchen und wir buchen einen Kuraufenthalt mit verschiedenen Anwendungen für Sie.

LKK-Kurzkuren werden bundesweit in verschiedenen qualifizierten Einrichtungen angeboten.

Anmeldungen und weitere Informationen ab sofort bei uns in der Geschäftsstelle.

Kontakt

Christine Augsdörfer

Tel.: 09171 / 843 89-11
E-Mail: christine.augsdoerfer@maschinenringe.de